So beantragst du Schüler BAföG: Alles was du wissen musst!

Schüler Bafög Beantragung: Ablauf und Terminvorschläge

Hey, du!
Du bist Schüler und hast schon oft von Schüler BAföG gehört, hast aber noch keine Ahnung, wann es Zeit ist, einen Antrag zu stellen? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel werden wir dir erklären, wann du deinen BAföG-Antrag stellen kannst.

Du kannst Schüler-BAföG beantragen, sobald du eine Berufsausbildung oder ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule beginnst. Du kannst BAföG bis zu zehn Monate vor Beginn der Ausbildung beantragen. Achte darauf, dass du deinen Antrag rechtzeitig stellst, damit du die Gelder rechtzeitig bekommst.

BAföG für Studenten: Prüfe deine Fördermöglichkeiten!

Du hast vielleicht schon davon gehört, dass man als Student BAföG beantragen kann. Wenn du es noch nicht getan hast, informiere dich einfach mal darüber. Über den Daumen gepeilt kannst du mit einer Förderung rechnen, wenn das Nettoinkommen deiner Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten bei etwa 40000 Euro im Jahr liegt. Liegt es darunter, z.B. bei 20500 Euro oder weniger, kannst du sogar eine Vollförderung durch BAföG beantragen. Es lohnt sich also, die Fördermöglichkeiten zu prüfen, denn vielleicht kannst du dich dadurch finanziell unterstützen lassen.

SchülerBAföG: Stressfrei in Deine Ausbildung starten!

Hey, falls Du eine Ausbildung machst, ist das SchülerBAföG genau das Richtige für Dich. Es gibt hier keine Förderungshöchstdauer, sondern Du wirst so lange gefördert, wie Deine Ausbildung dauert – egal ob Du eine Klasse wiederholen musst oder nicht. Und das Beste daran ist: Du musst das SchülerBAföG nicht zurückzahlen! So kannst Du Dir Deine Ausbildung einfach und stressfrei leisten. Also worauf wartest Du noch? Schau Dir an, ob Du in den Genuss des SchülerBAföG kommst und starte stressfrei in Deine Ausbildung!

Förderfähige Schule finden: Kriterien für Schüler-BaföG prüfen

Du möchtest Dir Schüler-BaföG holen? Dann solltest Du eine förderfähige Schule besuchen. Welche Schulart das sein muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem spielt die Klasse, in der Du Dich befindest, eine Rolle. Außerdem kann es sein, dass Du eine Berufsausbildung abgeschlossen haben musst, für die das Ziel ein berufsqualifizierender Abschluss war. All diese Kriterien prüft das BAföG-Amt, bevor es entscheidet, ob Du ein Anrecht auf Schüler-BaföG hast. Prüfe deshalb vorab, ob Deine Schule förderfähig ist und ob Du alle weiteren Anforderungen erfüllst.

Studenten: Vermögen und Einkommen – Wie viel Geld steht Dir zur Verfügung?

Du hast gerade dein Studium begonnen und fragst dich, wie viel Geld dir zur Verfügung steht? Bis zum Alter von 29 Jahren darf das Vermögen eines Studenten 15.000 Euro nicht überschreiten. Innerhalb von zwölf Monaten, also zwei Semestern, darf dein Einkommen 6.240 Euro nicht übersteigen. Wenn du dein Vermögen auf dein Studium ausrichtest, kannst du auch ohne große finanzielle Sorgen lernen. Überlege dir, wie du das Geld am besten verwendest, damit es für die ganze Zeit reicht.

 Schüler Bafög Beantragen – Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Kindergeld: Wie Eltern finanzielle Unterstützung erhalten

Du hast vielleicht schonmal von dem Kindergeld gehört. Es ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern für ihre Kinder bekommen. Laut Gesetz ist das Kindergeld zweckgebunden und hat deshalb keinen Einfluss auf die BAföG Förderung. Grund dafür ist eine aus dem Jahr 2012 stammende Gesetzesänderung, die besagt, dass Eltern und Kinder kein Einkommen – auch nicht BAföG – versteuern müssen, um Kindergeld zu bekommen. Daher ist es wichtig, dass du deinen Eltern hilfst, die Kindergeldbeantragung durchzuführen, damit sie die finanzielle Unterstützung erhalten, die sie verdienen.

Mehr BAföG: Bis zu 812€ monatlich – aber beachte Kosten!

Statt bisher 752 € können Studierende künftig bis zu 812 € im Monat als BAföG erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass dieser Betrag ohne Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung berechnet wird. Dadurch können sich – je nach Anbieter – zusätzliche Kosten ergeben. Daher ist es wichtig, dass Du Dich vor der Bewerbung über die verschiedenen Anbieter und die anfallenden Kosten informierst. So kannst Du sicher sein, dass Du keine Kosten vergisst.

Schüler-BAföG: Einkommen & Anspruch prüfen

Du hast vielleicht schon von Schüler-BAföG gehört. Es ist eine staatliche Finanzierungshilfe, die Studierenden zur Verfügung steht. Um zu überprüfen, ob du Anspruch auf Schüler-BAföG hast, müssen zuerst einige Bedingungen erfüllt sein. Zunächst musst du eine Schule besuchen, die anerkannt ist, und deine Lebenssituation muss den richtigen Kriterien entsprechen. Solltest du diese Bedingungen erfüllen, hängt es vom Einkommen deiner Eltern oder eines eventuellen Ehegatten/Lebenspartners ab, ob du überhaupt Anspruch auf Schüler-BAföG hast und wieviel du erhältst.

Das Einkommen deiner Eltern wird bei einem Antrag auf Schüler-BAföG berücksichtigt, um festzustellen, ob du Anspruch darauf hast. Je niedriger das Einkommen ist, desto mehr Schüler-BAföG wirst du erhalten. Das gilt auch für Einkommen, das von einem Ehepartner oder einem Lebenspartner verdient wird. Wenn du verheiratet bist oder eine eingetragene Partnerschaft hast, wird auch das Einkommen deines Ehegatten/Lebenspartners berücksichtigt. Somit kann die Höhe des Schüler-BAföG variieren und du solltest dich informieren, wie viel du beantragen kannst.

Elternunterhalt: Rechte und Einschränkungen beachten

Eltern sind nicht nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, sondern auch darüber hinaus zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Dabei ist eine starre Altersgrenze nicht vorgegeben, sodass auch ältere Kindern noch Unterhaltsansprüche haben. Allerdings kann ab einem bestimmten Alter der Unterhaltsanspruch eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst in der Lage ist, sich um seinen Unterhalt zu kümmern. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich rechtzeitig über Deine Rechte informierst, damit Du Deinen Unterhalt auch bekommst.

Antrag für Schüler-BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung stellen

Du oder Dein Kind können den Antrag für das Schüler-BAföG beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises stellen, in dem Du oder Deine Eltern wohnen. Idealerweise sollte der Antrag sechs bis acht Wochen vor Schulbeginn eingereicht werden, damit die Förderung rechtzeitig bewilligt werden kann. Das Antragsformular kannst Du direkt ausdrucken und ausfüllen.

Schüler-BAföG: Finanziere dein Studium!

Egal, ob du bei deinen Eltern wohnst oder dir inzwischen eine eigene Wohnung genommen hast – du hast die Möglichkeit, Schüler-BAföG zu beantragen. Mit dem Schüler-BAföG kannst du dein Studium finanzieren und dir einen Teil der Kosten erstatten lassen. Du kannst es beantragen, wenn du noch nicht volljährig bist oder dich noch in der Ausbildung befindest. Es ist eine gute Möglichkeit, dir beim Studieren ein wenig Unterstützung zu holen. Wenn du Fragen hast, wende dich am besten direkt an dein zuständiges Bundesland. Dort erhältst du alle wichtigen Informationen, was du zur Beantragung des Schüler-BAföG beachten musst.

Schüler-BAföG-Beantragungszeitpunkt

BAföG: 50% Zuschuss für dein Studium!

Du hast gerade deine Schule beendet und willst bald studieren? Dann ist das BAföG eine tolle Möglichkeit, die Finanzierung deines Studiums zu erleichtern. Der Staat schenkt dir nämlich die Hälfte der gesamten Förderung! Das bedeutet, dass du 50% des BAföG als Zuschuss erhältst und für den anderen Teil keine Zinsen bezahlen musst. Besonders vorteilhaft ist es, wenn du Schüler-BAföG beantragst, denn dann erhältst du (je nach Schulart) sogar den kompletten Betrag geschenkt. Diese Förderung ist also eine sehr gute Möglichkeit, die Kosten deines Studiums zu senken. Also zögere nicht und beantrage jetzt dein BAföG! Informiere dich dazu am besten auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort findest du alle wichtigen Informationen und kannst auch nochmal prüfen, ob du überhaupt Anspruch auf BAföG hast.

BAföG-Anspruch: Freibeträge und weitere Faktoren nutzen

Zunächst einmal wird das Einkommen deiner Eltern bei der Berechnung deines BAföG-Anspruchs geprüft. Dabei berücksichtigt das BAföG-Amt Freibeträge. Diese sind abhängig von der Familienzusammenfassung und werden als erstes von dem Einkommen deiner Eltern abgezogen. Durch diese Freibeträge wird dein Anspruch auf BAföG nicht nur nicht geschmälert, sondern sogar erhöht. Der verbleibende Betrag ist für die Berechnung der Höhe deiner Förderung relevant. Aber auch andere Faktoren werden in die Berechnung einbezogen, wie zum Beispiel die Anzahl der Kinder in der Familie oder die Zahl der im Haushalt lebenden Personen. So kannst du dein BAföG-Anspruch möglichst hoch halten.

BAföG-Darlehen: Rückzahlungsverpflichtung ist persönlich & vererbbar

Du hast ein BAföG-Darlehen erhalten? Dann musst Du Dir keine Sorgen über Deine Eltern oder Ehepartner:in machen, denn sie haben nichts mit Deiner Rückzahlungsverpflichtung zu tun – egal wie viel Einkommen oder Vermögen sie haben. Dieses Darlehen ist eine persönliche Verpflichtung und Dir allein vorbehalten. Solltest Du vor der Rückzahlung versterben, dann verfällt das Darlehen automatisch. Es kann nicht vererbt werden. So einfach ist das.

Bekomme einen Wohnkostenzuschuss: Erfülle Voraussetzungen & stelle Antrag

Du hast Anspruch auf BAföG oder BAB, aber deine Miet- und Heizkosten liegen höher als in den Regelsätzen vorgesehen? Dann hast du die Möglichkeit, einen Wohnkostenzuschuss zu beantragen. Dieser kann dir helfen, deine monatlichen Kosten zu decken. Um den Zuschuss zu bekommen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel musst du nachweisen, dass du ausreichende Einkünfte hast oder einen Bürgen stellen. Außerdem muss belegt werden, dass deine Miete und Heizkosten höher sind, als in den Regelsätzen für BAföG und BAB vorgesehen. Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kannst du einen Antrag bei deinem zuständigen Amt stellen. Das Amt wird dann prüfen, ob dein Antrag positiv beschieden wird.

Unterhaltsbedarf: Stipendium muss angerechnet werden

Auch wenn dein Kind ein Stipendium erhält, muss der Betrag in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf angerechnet werden. Stipendien werden in dem Sinne wie BAföG-Leistungen behandelt. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wie zum Beispiel das Kindergeld, das nicht angerechnet wird. Das Stipendium muss bei der Berechnung des Unterhalts beachtet werden, auch wenn es zu einer Senkung des Anspruchs führt. Wenn du Fragen zu diesem Thema hast, kannst du dich an einen Anwalt wenden, der dich gerne berät.

BAföG-Höchstsatz steigt 2022/23 auf 934 €

Ab Wintersemester 2022/23 steigt der BAföG-Höchstsatz für Studierende auf 934 €. Wenn Du bei Deinen Eltern wohnst, liegt er bei 633 €. Das ist ein deutlicher Unterschied. Allerdings kannst Du auch dann noch in den Genuss der höheren Fördersumme kommen, wenn Du auf die Familienversicherung verzichtest. Dann steht Dir der Höchstsatz für Nicht-Wohnende zu. Dennoch ist es eine Entscheidung, die Du gut überlegen solltest. BAföG ist eine wichtige Unterstützung, die Dir helfen kann, Dein Studium erfolgreich zu beenden.

Unterhaltszahlungen für Volljährige nach Düsseldorfer Tabelle

Falls dein Kind noch zu Hause wohnt, orientieren sich die Unterhaltszahlungen an der Düsseldorfer Tabelle. Abhängig vom Einkommen deiner Eltern und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder liegt der Unterhalt für Volljährige zwischen 569 und 1138 Euro pro Monat. Es ist jedoch zu beachten, dass die Höhe des Kindergeldes und ggf. weitere Einkünfte des Kindes ebenfalls auf den Unterhalt angerechnet werden.

Ab 1. Januar 2023: Eltern müssen Unterhalt für volljährige Kinder zahlen

Du als Elternteil musst ab 1. Januar 2023 Deinem volljährigen Kind monatlich 930 Euro Unterhalt zahlen, wenn es eine Ausbildung macht und nicht mehr zuhause wohnt. Das ist eine Erhöhung gegenüber dem bisherigen Betrag von 860 Euro. Wenn Dein Kind eine Berufsausbildung macht, die mehr als drei Jahre dauert, kann es auch über diesen Zeitraum hinaus Unterhalt von Dir verlangen. Außerdem kannst Du von Deinem Kind verlangen, dass es sich an den Kosten seines Lebensunterhalts beteiligt. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Miete, Bekleidung und Verpflegung. Wenn Dein Kind über ein eigenes Einkommen verfügt, sollte es diese Kosten selbst tragen, denn die Eltern sind nicht dazu verpflichtet, die Kosten des Lebensunterhalts ihrer Kinder zu übernehmen. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass Du Deinem volljährigen Kind Unterhalt zahlst, damit es eine erfolgreiche Ausbildung abschließen und ein selbstständiges Leben führen kann.

BAföG als Zuschuss und Darlehen: Finanziere dein Studium!

Du als Schülerin oder Schüler hast Glück! Denn du bekommst BAföG als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Wenn du jedoch an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule studierst, bekommst du BAföG als Zuschuss zur Hälfte und als Darlehen zur anderen Hälfte. Du musst das Darlehen zurückzahlen, sobald dein Einkommen ein bestimmtes Limit erreicht. So kannst du dir dein Studium leisten, ohne Geldsorgen haben zu müssen.

Unterhaltsanspruch & BAföG: Was du wissen musst

Du hast Anspruch auf Unterhalt, wenn du in eine Ausbildung gehst oder studierst? Du fragst dich, ob der Unterhaltsanspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Vorrang vor Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hat? Nein, das hat es nicht! Vielmehr können umgekehrt Ansprüche nach dem BAföG den Bedarf des Kindes und damit dessen Unterhaltsanspruch mindern (§ 61 BGB). Dies bedeutet, dass die Eltern auch dann Unterhalt leisten müssen, wenn du eine Ausbildung oder ein Studium aufnimmst und dafür einen BAföG-Anspruch hast. Allerdings kann der Unterhaltsanspruch reduziert werden, wenn du ein BAföG bekommst. Wenn du also eine Ausbildung oder ein Studium startest, solltest du dich über deine Unterhaltsansprüche und deinen BAföG-Anspruch informieren.

Fazit

Du kannst schon während deiner Schulzeit Schüler-BAföG beantragen. Am besten informierst du dich vorher auf der Homepage des BAföG-Amtes deines Bundeslandes, um alle nötigen Unterlagen zusammenzustellen und herauszufinden, wie das Antragsverfahren läuft. Wenn du dann alles beisammen hast, kannst du deinen Antrag für das Schüler-BAföG stellen.

Du kannst das BAföG als Schülerin jederzeit beantragen, sobald Du 16 Jahre alt bist. Es lohnt sich frühzeitig damit anzufangen, damit Du so schnell wie möglich finanzielle Unterstützung bekommst. Also, warte nicht länger und beantrage noch heute dein BAföG!

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