Erfahre jetzt, welche Schulen in Sachsen geschlossen sind – Alle Antworten hier!

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Hallo zusammen!
Aufgrund der aktuellen Lage bleiben viele Schulen in Sachsen geschlossen. In diesem Text möchte ich euch erklären, welche Schulen in Sachsen aktuell geschlossen sind. So kannst du entscheiden, wie du im Umgang mit der Lage vorgehst. Also, lasst uns loslegen!

In Sachsen sind momentan alle Schulen geschlossen. Alle Unterrichtsstunden werden entweder online oder über Aufgabenpakete an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Diese Regelung gilt bis auf Weiteres. Wenn du mehr über die aktuellen Maßnahmen erfahren möchtest, kannst du dich an dein Schulamt wenden.

Schulbesuchs-pflicht wieder volle Gültigkeit: Ab wieder in die Schule!

Du musst dich freuen: Nach langer Zeit hat die Schulbesuchs-pflicht wieder volle Gültigkeit. Dass bedeutet, dass du wieder jeden Tag in die Schule gehen musst. Aber keine Sorge: Es gibt auch Ausnahmen. Zum Beispiel kannst du aus anderen Rechtsgründen, wie zum Beispiel nach Maßgabe der Schulbesuchsordnung, abwesend sein. Natürlich ist es auch weiterhin möglich, sich aus medizinischen Gründen abzumelden. Aber ansonsten heißt es: Ab in die Schule!

Schütze Dich & Andere: Aktuelle Maßnahmen gegen Corona

Du hast bestimmt schon von den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie gehört. Damit du auf dem Laufenden bist, hier ein kurzer Überblick. So ist es beispielsweise ratsam, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs sowie in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten und ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Zudem empfehlen Experten regelmäßiges Händewaschen oder desinfizieren und soziale Kontakte so weit wie möglich zu minimieren. In manchen Regionen gelten auch Ausgangssperren. Es ist also wichtig, dass du dich über die aktuellen Regeln in deiner Region informierst. So schützt du nicht nur dich, sondern auch deine Mitmenschen.

Coronavirus in Sachsen: Quarantäne-Regeln aufgehoben

Du hast in Sachsen ein positives Testergebnis auf das Coronavirus erhalten? Dann musst du dir keine Sorgen mehr machen, denn die Quarantäne-Regeln wurden am 3. Februar 2023 aufgehoben. Ab jetzt musst du dich nicht mehr generell absondern. Du bist jedoch verpflichtet, die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden zu befolgen, z.B. deinen Kontakt zu anderen Personen einzuschränken und regelmäßig deine Körpertemperatur zu messen. Es ist wichtig, dass du die notwendigen Präventivmaßnahmen einhältst, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Schulpflicht: Folgen für Eltern, wenn die Schulpflicht nicht eingehalten wird

Wenn du länger als einen Tag nicht zur Schule gehst, kannst du deinen Eltern in Schwierigkeiten bringen. Denn es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kinder und Jugendliche in Deutschland zur Schule gehen müssen. Wird die Schulpflicht nicht eingehalten, sind deine Eltern dafür verantwortlich. Sollte dieser Zustand über einen längeren Zeitraum andauern, können deine Eltern sogar strafrechtliche Konsequenzen befürchten. Es drohen ihnen Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe. Deshalb ist es wichtig, dass du als Schüler*in deine Schulpflicht erfüllst. So schützt du deine Eltern vor unangenehmen Folgen und sorgst dafür, dass du deine schulischen Leistungen nicht verschlechterst.

 Schulen in Sachsen, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie geschlossen sind

Kinder schwänzen Schule? So beugen Sie vor!

Du hast ein Problem, weil Dein Kind häufig die Schule schwänzt? Dann solltest Du schnellstmöglich handeln. Laut Schulordnung ist es nicht erlaubt, dass Dein Kind über 20 Tage entschuldigt oder 10 Tage unentschuldigt fehlt. In einem solchen Fall ist die Schule dazu verpflichtet, die Gründe für das Fehlen näher zu untersuchen. Falls Dein Kind wegen einer schwerwiegenden Erkrankung nicht zur Schule gehen kann, musst Du ein Attest vom Arzt vorlegen, um die Fehlzeiten entschuldigen zu lassen. Es ist also wichtig, dass Du so schnell wie möglich Maßnahmen ergreifst, um die Fehlzeiten Deines Kindes zu begrenzen. Vergiss nicht, dass ein regelmäßiger Schulbesuch ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung Deines Kindes ist.

So bekommst Du die Bildungsempfehlung für das Gymnasium

Du willst ins Gymnasium? Dann musst Du Dich ranhalten! Um eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium zu bekommen, musst Du in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von mindestens 2,0 erreichen. Aber keine Sorge, eine Note von ‚ausreichend‘ reicht nicht aus – das heißt, du musst in allen drei Fächern mindestens eine ‚gute‘ Note erreichen. Eine solche Bildungsempfehlung bekommst Du in der Halbjahresinformation oder am Ende des Schuljahres. Dann kannst Du Dich bewerben und einen Platz im Gymnasium ergattern! Also, bleib am Ball und gib immer Dein Bestes, dann wird Dir die Bildungsempfehlung sicher!

Erhole dich am Wochenende: §37 Abschnitt 3 der Grundschulordnung

Gemäß § 37 Abschnitt 3 der Grundschulordnung müssen Samstage und Sonntage von Hausaufgaben befreit sein. Damit die Schüler auch am Wochenende Zeit für Freizeit, Freunde und Familie haben, ist es wichtig, sich an diese Regelung zu halten. Es ist nämlich so, dass du dich an einem Wochenende vom Alltagsstress erholen und Kraft tanken kannst, um dann am Montag gestärkt in den Unterricht zu starten. Denn nur wenn du erholt bist, kannst du dich auch in der Schule gut konzentrieren und deine Aufgaben zuverlässig erledigen. Also lass dir das Wochenende nicht von Hausaufgaben verderben und nutze die Zeit lieber, um auszuspannen und dich zu erholen.

Informiere Dich über § 28b Infektionsschutzgesetz – Bis 2023

Du willst mehr über das Infektionsschutzgesetz § 28b wissen? Dann lies weiter! Bis zum 7. April 2023 können die Länder weitere Regelungen erlassen, um die Funktionalität des Gesundheitssystems und anderer kritischer Infrastrukturen sicherzustellen. Dies kann beispielsweise den Einsatz von speziellen technischen Lösungen, die Einschränkung von Privilegien oder die Ausweitung von Kontrollmechanismen beinhalten. In einigen Ländern sind weitere Einschränkungen des Personen- und Warenverkehrs vorgeschrieben, so dass sich die Menschen nicht frei bewegen können. So können die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung geschützt werden.

Sachsen: Maskenpflicht im ÖPNV entfällt – Abstand und Hygiene beachten

Ab sofort entfällt in Sachsen die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske im öffentlichen Personennahverkehr. Die zuvor bestehende Maskenpflicht wird durch eine dringende Empfehlung ersetzt, die dazu aufruft, eine Maske im ÖPNV zu tragen. Dadurch soll das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus minimiert werden. Dennoch ist es wichtig, auch weiterhin auf Abstand zu anderen Personen im öffentlichen Verkehr zu achten. Außerdem solltest Du regelmäßig Deine Hände waschen und Desinfektionsmittel bereithalten. Nur so können wir in Sachsen die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen.

EU-Kommission einführt digitales Impfzertifikat | 270 Tage Gültigkeit

Ja, die EU-Kommission hat mit der Verordnung 2021/2288 vom 21. Dezember 2021 ein digitales Impfzertifikat der EU eingeführt, das eine Anerkennungsdauer von 270 Tagen vorsieht. Nachdem du dich impfen lassen hast, erhältst du ein digitales Impfzertifikat, das für einen Zeitraum von 270 Tagen gültig ist. Mit diesem Zertifikat kannst du innerhalb Europas und auch in einigen außereuropäischen Ländern reisen, die es anerkennen. Es wird auch als Nachweis dafür verwendet, dass du gegen das Coronavirus geimpft bist und dich somit in einigen Ländern vor Quarantäne schützen kannst.

 Schulschließungen in Sachsen

Keine Isolationspflicht mehr ab 3. Februar 2023

Ab dem 3. Februar 2023 wird es keine gesetzlich vorgeschriebene Isolationspflicht mehr geben. Allerdings empfiehlt es sich weiterhin, dass sich infizierte Menschen, auch wenn sie keine Symptome haben, freiwillig isolieren. Damit können sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Ausbreitung des Virus gebremst wird. Wenn möglich, solltest Du auch zu Hause arbeiten und unnötige Kontakte vermeiden. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Du in einem Haushalt wohnst, in dem eine Person schon erkrankt ist oder wenn Du ein Risikopatient bist. Unternehme lieber nur das Nötigste und bleibe so viel wie möglich zu Hause.

Geimpfte Menschen mit Omikron-Variante: Längere Virusausscheidung

Du kannst als Betroffener oder Mensch mit einer Immunschwäche auch noch deutlich länger als zehn Tage nach Symptombeginn ansteckend sein. Deshalb ist es besonders wichtig, in dieser Zeit besonders vorsichtig zu sein und Abstand zu anderen zu halten. Bisherige Untersuchungen zur Virusausscheidung bei Personen, die mit der Omikron-Variante infiziert sind, wurden zum größten Teil bei Geimpften durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass die Virusausscheidung bei geimpften Personen im Vergleich zu ungeimpften länger anhält. Wenn Du also geimpft bist, solltest Du besonders gut auf Dich aufpassen und weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln einhalten.

Test ohne Symptome: Wichtig für ein zuverlässiges Ergebnis

Du solltest unbedingt wissen, dass ein Test auch ohne Symptome durchgeführt werden kann. Besonders in den ersten 5 Tagen nach einer Ansteckung oder ab der zweiten Woche nach Symptombeginn, kann es sein, dass ein Test trotz einer Infektion ein negatives Ergebnis liefert. Der Grund dafür ist, dass die Viruslast in dieser Phase besonders niedrig sein kann. Es ist also wichtig, dass du in solchen Fällen einen zweiten Test machen lässt.

Bildungscheck: Welches Bundesland ist bei Bildungspolitik am besten aufgestellt?

Hast du dich schon mal gefragt, wie gut die einzelnen Bundesländer in Sachen Bildungspolitik aufgestellt sind? Der sogenannte Bildungscheck vergleicht die Leistungen in den einzelnen Bundesländern bei Schule, Ausbildung und Weiterbildung. In Sachsen landete man beim Bildungscheck auf dem ersten Platz und erreichte dabei eine Punktzahl von 65,9. Bayern folgt mit 63,9 Punkten auf dem zweiten Platz und überzeugt dabei vor allem mit seiner guten Ausbildungsorientierung. Auf Platz drei liegt Thüringen mit 59,6 Punkten, gefolgt von Hamburg mit 56,5 Punkten und dem Saarland mit 54,6 Punkten. Doch wie bewertet der Bildungscheck eigentlich die verschiedenen Bundesländer? Der Check berücksichtigt zum Beispiel die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Bundesländern, die Ausgaben für Bildung und die Anzahl der Lehrer. Außerdem wurde auch die Qualität der schulischen und beruflichen Bildung systematisch untersucht. So erhält man eine umfassende Bewertung der Bildungslandschaft in den einzelnen Bundesländern. Ein Blick auf die Ergebnisse des Bildungschecks lohnt also!

Deutschland: Sachsen und Bayern an der Spitze des Schulsystems

In Deutschland ist Sachsen und Bayern noch immer an der Spitze, wenn es um das beste Schulsystem geht. Allerdings gibt es insgesamt nur noch wenig Fortschritte, wenn es um Bildung geht. Der aktuelle INSM-Bildungsmonitor 2022 zeigt, dass es in den Bereichen “Schulqualität”, “Hochschule/MINT” und “Integration” sogar deutliche Rückschritte gibt.
Die Ergebnisse des Monitors offenbaren, dass es vor allem in den Bereichen “Bildungsgerechtigkeit”, “Ausstattung” und “Lehrerqualifikation” immer noch zahlreiche Probleme gibt. Besonders schlecht schneiden hier Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen ab. Somit ist es wichtig, dass der Bildungssektor in Deutschland aufgewertet wird, um eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder an Bildung zu gewährleisten.

Finnland & Singapur: Ein- oder Mehrgliedrigkeit spielt keine Rolle

Auch Ein- oder Mehrgliedrigkeit des Schulsystems ist kein ausschlaggebender Faktor, ob ein Land gut in Punkto Bildung abschneidet. Dies beweisen die Beispiele aus Finnland und Singapur. Während in Finnland die Schülerinnen und Schüler lange gemeinsam in einem eingliedrigen Schulsystem unterrichtet werden, gibt es in Singapur ein viergliedriges System. Und beide Länder erzielten in der letzten OECD-Vergleichserhebung hervorragende Ergebnisse. Es liegt also nicht an der Struktur des Schulsystems, ob ein Land eine gute Bildung ermöglicht. Vielmehr ist es auf die Faktoren wie die Unterrichtsqualität, die Ausstattung der Schulen und die Motivation der Lehrer und Schüler angewiesen.

Kindeswohlgefährdung: Gefahren erkennen und abwenden

Du weißt sicher, dass es wichtig ist, auf das Wohl von Kindern zu achten. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine Gefahr für die Entwicklung eines Kindes besteht, die ernsthafte Schädigungen verursachen kann. Diese Gefahr kann eine gegenwärtige sein, aber auch eine unmittelbar bevorstehende. Wenn die Gefahr anhält, ist es sehr wahrscheinlich, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes beeinträchtigt wird. Es ist daher wichtig, dass wir alle aufmerksam sind und solche Gefahren rechtzeitig erkennen und abwenden.

Privatschulen: PISA-Studie 2009 zeigt geringen Vorsprung

Viele Eltern entscheiden sich für eine Privatschule, weil sie einen besseren Unterricht, bessere Lehrmittel und mehr Förderung durch die Lehrer erhoffen. Doch egal, ob man sein Kind auf eine staatliche oder private Schule schickt – die Ergebnisse der PISA-Studie 2009 zeigten, dass der angebliche Vorsprung der Privatschule geringer ist als manche glauben. Denn die Ergebnisse deuten darauf hin, dass der Unterschied eher auf den sozialen Hintergrund der Schüler zurückzuführen ist. Während nämlich häufig die Eltern der Privatschüler bildungsnahe Berufe ausüben, ist der soziale Hintergrund der Schüler staatlicher Schulen meist eher durchschnittlich. Auch wenn es bei der Auswahl der Schule viele Faktoren gibt, die man berücksichtigen sollte, sollte man also nicht davon ausgehen, dass die Privatschule automatisch die bessere Wahl ist. Denn die Ergebnisse der PISA-Studie 2009 machen deutlich, dass der angebliche Vorsprung oft überschätzt wird.

Kann mein Kind die Kindertagesstätte besuchen, wenn es krank ist?

Bei einer Erkältung können Kinder, die ansonsten gesund sind, die Kindertageseinrichtung besuchen, wenn sie über leichte Symptome wie Schnupfen, Husten, Halskratzen oder Räuspern verfügen. Außerdem dürfen Kinder mit einer ärztlich nachgewiesenen Grunderkrankung, wie z.B. Asthma, eine Kindertagesstätte besuchen. Allerdings ist es wichtig, dass sie sich dabei gut versorgen lassen und die Anweisungen des Arztes befolgen. Wenn Du als Elternteil ein ungutes Gefühl hast, dass Dein Kind die Einrichtung besuchen sollte, dann ist es am besten, auf die Einrichtung zu verzichten und das Kind zu Hause zu behalten, bis die Symptome verschwunden sind.

Sachsen bietet beste Bildung und Betreuung für Kinder

Du wohnst in Sachsen und hast ein Kind? Dann kannst Du Dir sicher sein, dass Dein Nachwuchs auf eine qualitativ hochwertige Bildung zurückgreifen kann. Denn das sächsische Bildungssystem hat eine Reihe von Vorteilen, die es auszeichnen. Unter anderem bietet es eine sehr gute Förderinfrastruktur (Platz 1), Schulqualität (Platz 1) und die Vermeidung von Bildungsarmut (Platz 2). Auch die Betreuung von Kindern ist in Sachsen hervorragend organisiert. Viele Kinder werden hier ganztägig betreut – und in den Kitas arbeiten ausschließlich Akademiker. Somit profitierst Du als Elternpaar in Sachsen von einem sehr guten Bildungsangebot und eine optimale Betreuung Deines Kindes.

Schlussworte

In Sachsen sind alle Schulen aufgrund der Coronavirus-Pandemie geschlossen. Es gibt Ausnahmen für Schüler, die in Absprache mit der Schule einzelne Prüfungen ablegen müssen. Ansonsten werden alle Unterrichtsstunden online abgehalten. Falls du mehr Informationen zu diesem Thema brauchst, wende dich bitte an deinen Klassenlehrer oder deine Schulleitung.

Zusammenfassend können wir sagen, dass aufgrund der aktuellen Lage in Sachsen, viele Schulen geschlossen sind. Es ist wichtig, dass du dich über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden hältst, damit du immer weißt, welche Schulen in deiner Nähe geschlossen sind.

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