Wo beantragst Du Schüler Bafög? Hier sind die Schritte!

Bafög Beantragung für Schüler

Hallo Leute! Heute möchte ich mit euch über den Bafög-Antrag für Schüler sprechen. Jeder von uns hat schon mal gehört, dass es möglich ist, für das Studium Bafög zu beantragen. Aber wo muss man den Antrag eigentlich stellen? Genau das wollen wir heute herausfinden. Also, lass uns loslegen!

Schüler können BAföG bei ihrem zuständigen Studentenwerk beantragen. Meistens ist das das Studentenwerk an deiner Hochschule oder Universität. Du kannst auch über die Website des Studentenwerks oder über das BAföG-Amt deines Bundeslandes nachschauen, wo du deinen Antrag stellen kannst. Oft kannst du dann auch online einen Antrag stellen.

Schüler-BAföG: Welche Schulen sind förderfähig?

Du möchtest Schüler-BAföG beantragen? Dann musst Du zunächst eine förderfähige Schule besuchen. Dazu zählen Schulen, die einen Schulabschluss nach dem Bildungsplan eines Bundeslandes ermöglichen oder öffentliche Berufsfachschulen, die eine staatlich anerkannte Ausbildung anbieten. Doch das ist noch nicht alles! Neben der Schulart sind dabei je nach Schulart auch weitere Kriterien relevant, wie zum Beispiel in welcher Klasse Du Dich befindest, ob Du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast und ob das Ziel der Ausbildung ein berufsqualifizierender Abschluss ist. Um Klarheit zu erhalten, wie und ob Deine Ausbildung förderfähig ist, solltest Du Dich direkt an Dein zuständiges BAföG-Amt wenden.

Studenten: Steuerliche Regelungen für Finanzierung des Studiums

Du hast als Student einige spezielle steuerliche Regelungen, die es dir erleichtern, dein Studium zu finanzieren. So darf dein Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor Beginn des neuen Studienjahres (also zwei Semester) 6240 Euro nicht übersteigen. Bis du 29 Jahre alt bist, darf dein Vermögen 15000 Euro nicht übersteigen. Ab dem 30. Geburtstag ist dann ein höherer Betrag von 45000 Euro als Vermögensfreibetrag erlaubt. Wenn du beispielsweise Ersparnisse oder wertvolle Gegenstände hast, zählen diese zu deinem Vermögen und müssen bei der Vermögensgrenze berücksichtigt werden.

BAföG: Chancen auf Vollförderung abhängig vom Einkommen

Du hast vielleicht schon vom BAföG gehört. Es ist eine Förderung für Studenten, die es ihnen ermöglicht, ihre Ausbildung zu finanzieren. Generell kann man sagen, dass man mit einer Teilförderung rechnen kann, wenn das Nettoeinkommen der Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40.000 Euro pro Jahr beträgt. Ist das Einkommen jedoch niedriger, kann sogar eine Vollförderung in Betracht kommen, wenn es unter 20.500 Euro liegt. Um es überspitzt auszudrücken: Je weniger Einkommen deine Eltern haben, desto größer sind deine Chancen auf eine Vollförderung. Also, wenn du finanziell Unterstützung brauchst, schau dir das BAföG als Option an.

Kein Vermögen & keine Schulden: Vermögensfreibetrag für Zweitstudium

Zweitstudiums keine eigenen Einkünfte haben

Es ist nicht nur wichtig, dass die Eltern eines Studierenden kein Vermögen besitzen, sondern auch, dass sie keine Schulden haben. Denn werden Schulden der Eltern bei der Antragstellung eines Erst- oder Zweitstudiums berücksichtigt, besteht kein Anspruch auf den Vermögensfreibetrag von 45.000 Euro für Studierende.

Dieser Vermögensfreibetrag wird nämlich nur an Studierende vergeben, die bei Antragstellung des Erst- oder Zweitstudiums noch keine eigenen Einkünfte haben. Es ist also wichtig, dass die Eltern des Studierenden keine finanziellen Verpflichtungen haben, damit der Vermögensfreibetrag beantragt werden kann. Darüber hinaus sollten die Eltern des Studierenden auch kein Vermögen besitzen, denn ansonsten besteht kein Anspruch auf den Freibetrag.

Schüler Bafög Antrag einreichen

Ausbildungsgeld: 262 Euro pro Monat für Schüler ohne Ausbildung

Du erhältst als Schülerin oder Schüler, sofern du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast, 262 Euro pro Monat, wenn du bei deinen Eltern lebst. Diese Unterstützung wird als Ausbildungsgeld bezeichnet und kann dir beim Start ins Berufsleben helfen. Es kann zum Beispiel zur Finanzierung von Büchern, Kursen und Seminaren genutzt werden. Auch ein Zuschuss zur Miete oder zur Ausstattung des Arbeitsplatzes ist möglich. Wichtig ist allerdings, dass du dich bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung meldest, damit du dein Recht auf das Ausbildungsgeld nicht verpasst.

BAföG-Höchstsatz 2022/23: Nichtwohnen bei Eltern 934€, Wohnen 633€

Du suchst nach Informationen zum BAföG-Höchstsatz für das kommende Wintersemester 2022/23? Dann bist du hier genau richtig! Der Höchstsatz bei Nichtwohnen bei den Eltern liegt bei 934 €. Falls du aber bei deinen Eltern wohnst, beträgt der Höchstsatz 633 €. Wenn du jedoch in einer Familienversicherung bist, wird dir das BAföG nicht gewährt. Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten ist der Höchstsatz in diesem Jahr aber auch bei Nichtwohnen bei den Eltern etwas höher als in den vergangenen Jahren. Daher ist es wichtig, dass du dich über die aktuellen Regelungen informierst und so deinen BAföG-Anspruch optimal nutzt.

BAföG/BAB: Wohnkostenzuschuss beantragen!

Du als Schüler, Auszubildender oder Student hast Anspruch auf BAföG bzw. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)? Dann hast du die Möglichkeit, einen Wohnkostenzuschuss zu erhalten. Dafür musst du jedoch nachweisen, dass deine Miet- und Heizkosten höher sind, als es die Regelsätze des BAföG oder der BAB vorgeben. Dies kannst du beispielsweise durch Kontoauszüge oder Mietverträge belegen. Der Wohnkostenzuschuss kann bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Wenn du mehr dazu erfahren möchtest, wende dich an dein zuständiges Amt.

BAföG: Bis zu 500 Euro Zuschuss pro Monat für Schüler*innen

Du als Schülerin oder Schüler kannst beim BAföG einen Zuschuss beantragen, den du nicht zurückzahlen musst. Dabei gilt es zu beachten, dass du für dein Studium an einer Hochschule, einer Fachhochschule oder einer Akademie anerkannt sein musst, um Anspruch auf das BAföG zu haben. Der Zuschuss, den du erhältst, beträgt bis zu 500 Euro pro Monat. Außerdem bekommst du ein Darlehen, das du nach dem Ende deines Studiums zurückzahlen musst. Die Höhe des Darlehens beträgt ebenfalls bis zu 500 Euro pro Monat. Mit dem BAföG hast du also die Möglichkeit, dein Studium finanziell zu unterstützen.

BAföG beantragen: Schüler- & Studenten-BAföG erklärt

Du möchtest BAföG beantragen, aber weißt nicht genau, wie Du vorgehen musst? Dann bist Du hier genau richtig! Beim Studenten-BAföG wird Dir für Dein Studium die Hälfte der Förderung geschenkt. Der andere Teil ist ein zinsfreies Darlehen, das Du erst zurückzahlen musst, wenn Du Dein Studium erfolgreich abgeschlossen hast.

Wenn Du Schüler-BAföG beantragst, kannst Du sogar noch mehr Glück haben! Je nach Schulart erhältst Du den kompletten Betrag als Vollzuschuss. Wichtig ist, dass Du alle nötigen Unterlagen für Deinen Antrag bereit hast, wie etwa Nachweise über Einkommen und Vermögen Deiner Eltern. So kannst Du sicher sein, dass Dein Antrag schnell bearbeitet wird.

Schüler/Studenten Anspruch auf Kostenpauschale – Infos & Höhe

Du als Schüler/Student hast Anspruch auf eine Kostenpauschale, die Dir helfen soll, Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Diese Pauschale wird von verschiedenen Institutionen gewährt, z.B. von Hochschulen, höheren Fachschulen, Akademien, Abendgymnasien, Kollegs und Fachschulklassen. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von Deiner jeweiligen Lebenssituation. Wenn Du bei Deinen Eltern wohnst, bekommst Du eine andere Pauschale als wenn Du allein lebst. Daher ist es wichtig, dass Du Dich vorab über die genauen Konditionen informierst und Dich bei Deiner jeweiligen Institution über die Höhe der Pauschale erkundigst.

 Schüler BAföG-Anträge stellen

Finanzielle Unterstützung für 10. Klässler ohne BAföG

Du bist Schüler an einer 10. Klasse an einem Gymnasium oder einer Fachoberschule und hast noch deine Eltern als Unterstützung? Dann ist es unwahrscheinlich, dass du ein Schüler-BAföG erhältst. Um in den Genuss des BAföG zu kommen, musst du zuvor eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Es gibt jedoch andere Möglichkeiten, wie du dir finanzielle Unterstützung sichern kannst – beispielsweise durch ein staatliches Stipendium. Auch deine Eltern können dir helfen, indem sie Studienkredite oder eine private Versicherung abschließen. Informiere dich am besten über die verschiedenen Optionen und wähle die aus, die am besten zu dir passt.

So überzeugst du das BAföG Amt mit Einkommensnachweisen

Du hast Probleme, das Amt vom Einkommen deiner Eltern zu überzeugen? Kein Problem! Idealerweise sollten deine Eltern für das vorletzte Kalenderjahr eine Steuererklärung gemacht haben. Dafür bekommen sie dann einen Bescheid vom Finanzamt. Dieser ist perfekt, um dem BAföG Amt deines Vertrauens einen Einkommensnachweis zu liefern. Wenn deine Eltern keine Steuererklärung gemacht haben, kannst du auch andere Nachweise verwenden – z.B. die letzten Gehaltsabrechnungen. Schau einfach auf der Webseite des BAföG Amts nach, was da genau verlangt wird. Wir wünschen dir viel Erfolg!

BAföG-Antrag abgelehnt? Gründe und Lösungen

Du hast deinen BAföG-Antrag abgelehnt bekommen? Das ist ärgerlich, aber manchmal kann es Gründe dafür geben. Häufig liegt es daran, dass das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, um Anspruch auf BAföG zu haben. Auch das Vermögen, das du besitzt, kann dazu führen, dass dein Antrag abgelehnt wird. Hierzu zählen beispielsweise Bausparverträge, Wertpapiere oder auch Bargeld. Ein weiterer Grund kann sein, dass du in einem anderen Land studierst und deshalb keinen Anspruch auf BAföG hast. Versuche herauszufinden, warum dein Antrag abgelehnt wurde, damit du gegebenenfalls deine Situation ändern kannst.

Wann erhalte ich meinen BAföG Bescheid?

Du hast einen BAföG Antrag gestellt und fragst Dich, wann Du mit dem Bescheid rechnen kannst? In der Regel dauert es ca. 8 Wochen, bis Du Deinen Bescheid erhältst. Allerdings kann es auch vorkommen, dass Du länger als 8 Wochen auf Deinen Bescheid warten musst. Insbesondere beim Auslands-BAföG kann sich die Bearbeitungsdauer auf bis zu 6 Monate erstrecken. Solltest Du nach 8 Wochen noch keine Nachricht erhalten haben, erkundige Dich am besten bei Deinem zuständigen Amt. Dort bekommst Du dann einen Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand Deines Antrags. Auch wenn die Wartezeit manchmal nervig sein kann, solltest Du nicht vergessen, dass Dein Antrag sorgfältig geprüft wird, damit möglichst viele Studierende die Chance auf ein Stipendium haben.

BAföG-Amt: Steuere Deine Ausbildung durch Vorausleistungen

Du hast Probleme mit dem Unterhalt von Deinen Eltern und Deine Ausbildung steht deswegen auf dem Spiel? Dann kannst Du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) einen Antrag auf Vorausleistung stellen. Auf diese Weise erhältst Du eine finanzielle Unterstützung, die Dir dabei hilft, Deine Ausbildung weiterführen zu können. Auch wenn Du weitere Informationen oder Unterstützung benötigst, kannst Du Dich an das Studierenden-/Studentenwerk am Hochschulort wenden. Die Mitarbeitenden helfen Dir bei der Antragstellung, beantworten Deine Fragen und geben Dir weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung.

BAföG Vorausleistung: Wenn Eltern nicht genug aufbringen

Wenn Du das Gefühl hast, dass Deine Eltern nicht (genug) für Deine Ausbildung aufbringen wollen, gibt es ein Vorausleistungsverfahren beim BAföG. In manchen Fällen verweigern Eltern zum Beispiel die Auskunft über ihr Einkommen. Oder sie zahlen nicht den Unterhalt, den sie zahlen müssten. Wenn Deine Ausbildung dadurch gefährdet ist, kannst Du einen Antrag auf Vorausleistung (Formblatt 8) beim BAföG stellen. Dazu musst Du immer erst einmal einen Antrag auf BAföG stellen. Anschließend wird geprüft, ob Du berechtigt bist, eine Vorausleistung zu bekommen. Wenn Du Unterstützung bei der Beantragung eines Vorausleistungsverfahrens benötigst, kannst Du Dich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden.

Staatsdarlehen für Schüler*innen: Keine Rückzahlung nötig

Als Schüler*in hast du in der Regel das Glück, dass du dir keine Gedanken über Rückzahlungen machen musst. Als Förderung bekommst du meist einen Voll-Zuschuss, der dir die Ausbildung ermöglicht. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme: Wenn du dich an einer Höheren Fachschule oder Akademie ausbilden lässt, erhältst du zur Hälfte einen Zuschuss und zur anderen Hälfte ein Staatsdarlehen. Dieses ist unverzinslich, so dass du nach deiner Ausbildung nichts zurückzahlen musst. Damit kannst du dein Wissen und deine Fähigkeiten erweitern und deinen Traumjob anstreben.

Kindergeld: Einkommen der Eltern spielt keine Rolle

Du hast das Kindergeld beantragt und stellst dir die Frage: Hat das Einkommen deiner Eltern Einfluss darauf? Die Antwort lautet: Nein! Laut der aus dem Jahr 2012 anhaltenden Gesetzesänderung darf das Einkommen deiner Eltern keinen Einfluss auf die Kindergeldleistung haben. Auch BAföG-Einkommen spielt dabei keine Rolle. Da das Kindergeld zweckgebunden ist, muss es auch nicht angegeben werden, wenn du dich für eine BAföG-Förderung bewirbst. Auch wenn du BAföG erhältst, erhältst du weiterhin Kindergeld. Dies ist also keine Entscheidung, die du treffen musst.

Bekomme BAföG für deine Ausbildung – Prüfe deine Möglichkeiten!

Du brauchst finanzielle Unterstützung für deine Ausbildung? Dann kann dir das BAföG helfen. In der Regel sind deine Eltern für die Finanzierung deiner Ausbildung verantwortlich. Doch es gibt einige Ausnahmefälle, in denen das Einkommen deiner Eltern nicht auf die Förderung durch das BAföG angerechnet wird. Zu diesen Ausnahmefällen zählen zum Beispiel, wenn deine Eltern zu wenig verdienen oder wenn du allein erziehend bist. Auch wenn du ein Ausbildungsgehalt erhältst oder ein Studium mit einem Nebenjob finanzierst, kann das Einkommen deiner Eltern unberücksichtigt bleiben. Überprüfe am besten deine Möglichkeiten, um herauszufinden, ob du Anspruch auf BAföG hast. Wenn du Fragen hast, dann wende dich an die Studienberatung deiner Hochschule. Dort findest du auch weitere Informationen zur Förderung und Beantragung.

Schlussworte

Du kannst dein BAföG ganz einfach online beantragen. Schau auf der Webseite des Studentenwerk deines Bundeslandes nach, dort findest du alle Informationen, die du brauchst. Wenn du lieber persönlich vorbeikommen möchtest, kannst du auch zu deinem zuständigen Studentenwerk gehen. Dort helfen dir die Mitarbeiter gerne weiter.

Du siehst also, dass du bei der Beantragung von Schüler-Bafög an verschiedenen Stellen Hilfe bekommen kannst. Es lohnt sich also immer, sich zu informieren und zu schauen, welche Optionen man hat, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

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