So beantragst du Schüler-Bafög in NRW: Alles was du wissen musst!

Nrw
Beantragen von Schüler Bafög in Nordrhein-Westfalen

Hallo! Wenn du schüler bafög in NRW beantragen willst, dann bist du hier genau richtig. Ich gebe dir ein paar hilfreiche Informationen und Anleitungen, wie du den Antrag richtig ausfüllst. Also, lass uns loslegen!

Du kannst BAföG bei der zuständigen Behörde in Deiner Region beantragen. In NRW ist der zuständige Ansprechpartner das Landesamt für Ausbildungsförderung (LAFÖ). Du kannst die Website des LAFÖ besuchen, um herauszufinden, welche Unterlagen Du benötigst und wie Du Deinen Antrag stellen kannst.

Schüler-BAföG beantragen: Schnelle & unkomplizierte Bearbeitung!

Du möchtest deinem Kind eine Ausbildung ermöglichen? Dann solltest du unbedingt das Schüler-BAföG in Anspruch nehmen. Einen Antrag dafür kannst du oder dein Kind beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises stellen, in dem ihr als Eltern wohnhaft seid. Das Antragsformular kannst du direkt ausdrucken. Den Antrag solltest du am besten sechs bis acht Wochen vor Schulbeginn stellen, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten. Eine Fristüberschreitung ist allerdings nicht ausgeschlossen, daher kannst du schon frühzeitig beim Amt anfragen. Wenn du weitere Informationen benötigst, kannst du dort auch gerne nachfragen. Auf eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung kannst du dich also verlassen.

Studierendenwerk & Ausbildungsförderung: Unterstützung für Studierende

Du als Studierende bist am Ort deiner Hochschule beim Studierendenwerk an der richtigen Adresse. Falls du an einem Abendgymnasium, Kolleg, einer Höheren Fachschule oder Akademie lernst, kannst du dich an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt oder Kreisverwaltung wenden, in deren Bezirk sich die betreffende Ausbildungsstätte befindet. Hier erhältst du Informationen und Unterstützung bei deiner Ausbildung.

Schüler-BAföG: Welche Schulen sind förderfähig?

Um ein Schüler-BAföG zu bekommen, musst Du eine förderfähige Schule besuchen. Das kann eine allgemeinbildende Schule, eine Berufsfachschule, eine Berufsschule, eine Hochschule oder eine Fachschule sein. Je nach Schulart, in der Du Dich befindest, sind dabei weitere Voraussetzungen relevant. Zum Beispiel müssen Schülerinnen und Schüler einer allgemeinbildenden Schule in der Regel noch nicht einmal eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Aber wenn Du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast, kannst Du trotzdem noch ein Schüler-BAföG beantragen, sofern das Ziel der Ausbildung ein berufsqualifizierender Abschluss war.

BAföG: Höchstsätze für Schuljahr 2022/23

Du hast schon mal von BAföG gehört? Vielleicht hast du auch schon mal überlegt, ob du dafür in Frage kommen könntest? Wenn du wissen möchtest, wie hoch der BAföG-Höchstsatz je nach Schulart ist, haben wir die Informationen für dich. Ab dem Schuljahr 2022/23 liegen die Höchstsätze bei Berufsaufbauschulen für Schüler, die nach abgeschlossener Berufsausbildung zurück an die Schule gehen, bei 736 €. Für Schüler der Berufsfachschule und Fachschulen, bei denen keine Berufsausbildung vorausgesetzt wird, liegt der Höchstsatz bei 632 €. Schüler, die nach abgeschlossener Berufsausbildung an eine Fachschule gehen, können mit 781 € rechnen.

BAföG ist eine tolle Möglichkeit, um Finanzierungshilfen für die Ausbildung zu bekommen. Wenn du wissen möchtest, ob du Anspruch darauf hast, lohnt es sich, einen Fachmann zu konsultieren. Auf der Website der BAföG-Aufsichtsbehörden findest du zudem nützliche Informationen, wie zum Beispiel die Einkommensgrenzen, die du beachten musst. Auch wenn es eine Menge Aufwand bedeutet, die richtigen Formulare auszufüllen und nachzuweisen, dass du Anspruch auf BAföG hast, lohnt es sich dennoch!

 Bafög für Schüler in NRW beantragen

BAföG-Förderung: Kriterien, Einkommensgrenzen & mehr

Du kannst mit einer BAföG-Teilförderung rechnen, wenn das Nettoeinkommen deiner Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40000 Euro/Jahr beträgt. Allerdings kannst du eine BAföG-Vollförderung erhalten, wenn deine Eltern weniger als 20500 Euro im Jahr netto verdienen. Diese Förderung kannst du aber nur beantragen, wenn du die Kriterien erfüllst, die der Staat dafür vorgibt. Dazu zählen zum Beispiel dein Einkommen und dein Vermögen, dein Familienstand, dein Studiengang und dein Alter.

BAföG: Anspruch & Voraussetzungen für Schüler/innen

Du hast als Schülerin oder Schüler Anspruch auf eine sogenannte BaföG-Förderung, wenn du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast. Wenn du bei deinen Eltern lebst, kannst du durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einen monatlichen Betrag in Höhe von 262 Euro ausgezahlt bekommen. Dieser Betrag ist eine finanzielle Unterstützung, die dir helfen soll, deine Ausbildung zu finanzieren. Damit du einen BaföG-Antrag stellen kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So musst du zum Beispiel in Deutschland wohnen und lediglich ein gewisses Einkommen haben. Außerdem solltest du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn du dann noch deine Ausbildungsform und deine Ausbildungsstätte angeben kannst, steht einer Bewilligung nichts mehr im Wege.

Kein Kontakt zu Eltern? Wie Du BAföG beantragen kannst

Du hast keinen Kontakt mehr zu Deinen Eltern und weißt nicht, wo sie sich aufhalten? Dann musst Du dem BAföG-Amt schriftlich mitteilen, dass Du keine Kontaktperson zu Deinen Eltern hast, Dir ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist und Du keinen Unterhalt von ihnen erhältst. Wenn das BAföG-Amt die Informationen bestätigt hat, wirst Du als volljährig und unabhängig angesehen und kannst somit staatliche Förderung beantragen. Wenn Dir das BAföG-Amt die Förderung genehmigt, wirst Du während Deines Studiums davon profitieren und siehst Dir mit der staatlichen Unterstützung Deinen Traum der Ausbildung besser verwirklichen.

Einkommens- und Vermögensgrenzen für Studierende

Du hast vor, ein Studium aufzunehmen? Dann musst du wissen, dass dein Einkommen für zwölf Monate (zwei Semester) die Grenze von 6240 € nicht überschreiten darf. Diese Regel gilt für alle Studierenden bis zum 29. Lebensjahr. Danach wird der Freibetrag für Vermögen auf 45000 € angehoben. Bis dahin liegt die Grenze bei 15000 €. Möchtest du ein Studium aufnehmen, musst du also diese Richtlinien beachten.

BAföG Amt: Welche Einkommensnachweise benötigt werden?

Du fragst dich, welche Einkommensnachweise das BAföG Amt von deinen Eltern benötigt? Idealerweise hast du eine Steuererklärung für das vorletzte Kalenderjahr, die deine Eltern gemacht haben und dafür auch einen Bescheid vom Finanzamt erhalten haben. Eine Kopie dieses Bescheids ist der perfekte Nachweis für das BAföG Amt. Wenn deine Eltern die Steuererklärung nicht gemacht haben, kannst du alternativ andere Dokumente wie z.B. eine Gehaltsabrechnung, einen Kontoauszug oder eine Bescheinigung über die Einkünfte für das vorletzte Kalenderjahr vorweisen. Auch ein Nachweis über eine anderweitige finanzielle Unterstützung ist sinnvoll.

Darlehen zurückzahlen: BAföG-Darlehen einfach & stressfrei

Du hast ein BAföG-Darlehen erhalten? Super! Jetzt musst Du es natürlich auch zurückzahlen. Aber keine Sorge, das ist gar nicht so schwer. Denn das BAföG-Darlehen muss in Regelraten von 130 Euro monatlich, die drei Monatsraten werden zu einem vierteljährlich fälligen Betrag zusammengefasst, und das über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren, zurückgezahlt werden. Der Gesamtbetrag, den Du zurückzahlen musst, beträgt dabei bis zu 10010 Euro. So sind die Raten überschaubar und Du hast nicht so viel Stress. Wenn Du möchtest, kannst Du Dein BAföG-Darlehen aber auch schneller zurückzahlen. Dann musst Du einfach mehr zahlen und kannst den Betrag schneller abbezahlen.

 Antrag auf Schüler Bafög NRW

BAföG: Zinsloses Darlehen und Geschenk vom Staat fürs Studium!

Du hast noch nie etwas vom BAföG gehört? Dann ist es höchste Zeit, dass Du Dich damit beschäftigst! BAföG ist ein Zuschuss und ein zinsloses Darlehen vom Staat, den Du beantragen kannst, wenn Du eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvierst. Mit dem BAföG kannst Du Dir Deine Ausbildung oder Dein Studium leisten, ohne dass Du es aus eigener Tasche bezahlen musst. Eine Hälfte des BAföG bekommst Du als zinsloses Darlehen, die andere Hälfte bekommst Du tatsächlich vom Staat geschenkt. Und beim Schüler-BAföG bekommst Du (je nach Schulart) den kompletten Betrag geschenkt, da ist das BAföG ein Vollzuschuss! Also, wenn Du eine Ausbildung oder ein Studium beginnst, dann erkundige Dich nach dem BAföG. Sicher Dir Dein Geschenk von Vater Staat, denn Du kannst es Dir wirklich leisten.

BAföG beantragen: Einkommensgrenzen und wer zählt

Du hast Anspruch auf BAföG, wenn dein Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Dabei ist dein aktuelles Einkommen – also das, was du im Bewilligungszeitraum erzielst – ausschlaggebend. Anders sieht es bei deinem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Eltern aus: Hier zählt das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums.

Kindergeld trotz BAföG: Schutz vor Verlust der Leistung

Du hast ein Anrecht auf Kindergeld, auch wenn Du BAföG beantragst. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2012. Demnach darf das Einkommen, auch das BAföG, keinen Einfluss auf die Kindergeldleistung haben. Deshalb wird das Kindergeld nach wie vor ausgezahlt, obwohl Du BAföG beantragst. Es ist also eine Art Schutz vor Verlust des Kindergeldes. Allerdings ist das Kindergeld zweckgebunden, das heißt, es muss für die Ausbildung Deiner Kinder verwendet werden.

Erhalte einen Zuschuss für deine Ausbildung – informiere dich vorab!

Als Schüler hast du normalerweise das Glück, einen Voll-Zuschuss für deine Ausbildung zu erhalten. Das heißt, du musst die Förderung nicht zurückzahlen. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn du eine Ausbildung an einer Höheren Fachschule oder Akademie machst, bekommst du für dein Studium zur Hälfte einen Zuschuss und zur anderen Hälfte ein Staatsdarlehen, das unverzinst ist. Ein solches Darlehen musst du nach Ende deines Studiums innerhalb einer bestimmten Zeit zurückzahlen. Daher lohnt es sich, sich vorab über die Bedingungen des Darlehens zu informieren.

Wohnkostenzuschuss für Schüler, Auszubildende & Studenten

Du als Schüler, Auszubildender oder Student hast die Möglichkeit, einen Wohnkostenzuschuss zu beantragen, wenn Deine Miete und Deine Heizkosten höher sind als die Regelsätze, die im BAföG und der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vorgesehen sind. Für den Wohnkostenzuschuss ist es notwendig, dass Du Anspruch auf BAföG oder BAB hast. Bitte beachte jedoch, dass der Wohnkostenzuschuss lediglich einmalig pro Jahr beantragt werden kann. Bei Fragen kannst Du Dich gerne an die zuständige Stelle wenden.

BAföG ohne Eltern-Einkommen – Ausnahmen & Möglichkeiten prüfen

In der Regel sind die Eltern dazu verpflichtet, die Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren. Doch es gibt auch Ausnahmefälle, in denen das BAföG gewährt wird, ohne dass das Einkommen der Eltern angerechnet wird. Zu diesen Ausnahmefällen gehören beispielsweise, wenn ein Elternteil verstorben ist oder sich in einer stationären Einrichtung befindet. Auch wenn ein Elternteil vorübergehend oder dauerhaft arbeitslos ist, kann es sein, dass sein Einkommen für die BAföG-Berechnung nicht berücksichtigt wird. Weiterhin können auch die Einkünfte eines Ehe- oder Lebenspartners nicht angerechnet werden. Es lohnt sich also, genau zu prüfen, ob man als Auszubildender Anspruch auf BAföG hat, auch wenn die Eltern ein Einkommen haben.

BAföG-Amt: Wie wird dein Eltern-Einkommen berücksichtigt?

Du fragst dich, wie das BAföG-Amt dein Einkommen deiner Eltern berücksichtigt? Keine Sorge, dafür gibt es Freibeträge. Diese werden als erstes von dem Einkommen deiner Eltern abgezogen und es bleibt der verbleibende Betrag, der für die Berechnung der Förderung relevant ist. Wie hoch die Freibeträge sind, hängt von deiner Familiensituation ab. Für jeden Elternteil gibt es einen Freibetrag von 1.601 Euro, den das BAföG-Amt bei der Berechnung der Förderung berücksichtigt. Zusätzlich gibt es noch einen so genannten Gesamtbedarf, den du bei deinem Antrag angeben musst. Dieser wird dann mit der Einkommenssituation deiner Eltern zusammen bewertet.

Unterhaltsbedarf durch Stipendien: Eine finanzielle Erleichterung für Eltern

Auch wenn dein Kind ein Stipendium bekommt, musst du bedenken, dass der Betrag in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf angerechnet wird. Stipendien werden hierbei gleichgestellt mit BAföG-Leistungen. Allerdings können Stipendien dazu beitragen, dass der Unterhalt für das Kind gesichert wird. Ein solches Stipendium kann eine große finanzielle Hilfe sein und kann dir ein wenig den Druck nehmen, wenn es um den Unterhalt deines Kindes geht. Es ist also ratsam, sich über die verschiedenen Stipendien zu informieren, die für dein Kind verfügbar sind. Dies kann eine große Erleichterung für dich und dein Kind bedeuten.

Unterhaltszahlungen für volljährige Kinder: Düsseldorfer Tabelle & mehr

Wenn ein Kind noch bei den Eltern wohnt, orientiert sich die Höhe des Unterhalts an der Düsseldorfer Tabelle. Diese sieht für volljährige Kinder je nach Einkommen der Eltern und Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder eine Zahlung von 569 bis 1138 Euro monatlich vor. Allerdings kann die tatsächliche Höhe vom Gericht noch angepasst werden. Wenn beispielsweise ein Elternteil mehr verdient als die andere, kann die Unterhaltszahlung höher ausfallen, als es die Düsseldorfer Tabelle vorsieht. Es ist also wichtig, sich gut zu informieren und auf die individuelle Situation einzugehen.

Gründe für eine BAföG-Ablehnung & was du beachten musst

Nun, wenn dein Antrag auf BAföG abgelehnt wurde, gibt es mehr als nur ein paar Gründe dafür. Oft liegt es daran, dass das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, um dir eine finanzielle Unterstützung zu geben. Außerdem kann das Einkommen deines Partners ein Hindernis sein, da es auch in deine BAföG-Berechnung einfließt. Es könnte auch sein, dass du zu viel Vermögen hast, wie Bausparverträge, Wertpapiere oder Bargeld. Diese müssen angegeben werden, wenn du einen Antrag auf BAföG stellst, da sie bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt werden. Außerdem musst du deine Einkünfte und Ausgaben offenlegen, damit dein Antrag korrekt bearbeitet werden kann. Wenn du also deinen Antrag auf BAföG stellst, solltest du sicherstellen, dass du alle relevanten Informationen angegeben hast, damit du die bestmögliche Unterstützung erhältst.

Zusammenfassung

Du kannst das BAföG in NRW ganz einfach online beantragen. Besuche dazu die Seite des Studentenwerks deiner Hochschule und folge der Anleitung, um deinen Antrag zu stellen. Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich auch jederzeit an das Studentenwerk wenden. Sie helfen dir gerne weiter. Viel Erfolg!

Du kannst dein BAföG-Antrag jederzeit online beim Studentenwerk NRW stellen. Dort bekommst du alle wichtigen Informationen, die du brauchst und kannst schnell und einfach deinen Antrag stellen. So kannst du schnell dein BAföG beantragen und deine Ausbildung finanzieren.

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