Wie viele Stunden darf man als Schüler arbeiten? Erfahre hier die Regeln & Rechte!

Schülerarbeit Stundenbegrenzung

Hey, du! Heute will ich mit dir über das Thema Arbeiten als Schüler sprechen. Wie viele Stunden darf man als Schüler eigentlich arbeiten? Wenn du dir darüber noch nicht im Klaren bist, dann können wir es gemeinsam herausfinden!

Als Schüler darfst du maximal 8 Stunden pro Woche arbeiten. Es ist allerdings wichtig, dass du ausreichend Zeit hast, um deine Schule zu absolvieren. Wenn du mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitest, kann es dazu kommen, dass du deine schulischen Leistungen beeinträchtigst. Daher ist es wichtig, dass du deine Zeit gut planst und einen gesunden Ausgleich zwischen Arbeit und Schule schaffst.

Arbeitszeiten für Jugendliche: 8 Stunden täglich & 11 Stunden Pause

Du als Jugendlicher darfst nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Normalerweise bedeutet das, dass du von Montag bis Freitag arbeitest. Allerdings kann es vorkommen, dass du auch mal an einem Samstag oder Sonntag arbeiten musst. In diesem Fall darf die Arbeitszeit aber nur 6 Stunden pro Tag nicht überschreiten. Auch eine Verteilung der 40 Stunden auf mehr als 5 Tage pro Woche ist möglich. Für dich gilt aber immer, dass du mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen Pause machen musst, um zu regenerieren und fit zu bleiben.

Schulpause: Wie viele Tage darf ich arbeiten?

Du bist mindestens 15 Jahre alt und möchtest während der Schulferien einen Job annehmen? Dann musst du wissen, dass du laut Jugendarbeitsschutzgesetz nur vier Wochen (20 Tage) arbeiten darfst. Diese können auf verschiedene Schulferien aufgeteilt werden, z.B. Oster- und Sommerferien. Auch wenn du dann mehr als vier Wochen arbeitest, ist das nicht erlaubt. Achte also darauf, dass du nicht zu viel arbeitest und auch mal eine Pause einlegst – schließlich sollen die Ferien, neben der Arbeit, ja auch zum Erholen und Entspannen genutzt werden.

Mindestlohn ab 1. Oktober 2021: 12 Euro pro Stunde

Kennst du das? Du machst Ferienjob und dein Chef zahlt dir weniger als den Mindestlohn? Leider passiert das noch immer viel zu oft. Doch ab dem 01. Oktober 2021 musst du nicht mehr darüber nachdenken. Denn dann tritt das neue Mindestlohngesetz in Kraft und dein Arbeitgeber muss dir mindestens 12 Euro pro Stunde zahlen. Beachte aber, dass nur Jugendliche ab 18 Jahren den Anspruch auf den Mindestlohn haben. Ab dem 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn dann nochmal auf 10,45 Euro pro Stunde erhöht.

450-Euro-Minijob: Mehr Verdienen in den Ferien!

Du hast als Schüler die Möglichkeit, einen Minijob auf 450-Euro-Basis auszuüben. Wenn du nicht mehr als 375 Euro im Monat verdienen möchtest, kannst du dich für einen Minijob mit niedrigerem Verdienst anmelden. Während der Ferienzeiten hast du die Chance, mehr zu verdienen, denn hier gelten keine Begrenzungen. Egal ob du mehr als einen Mini-Job ausübst oder dein Gehalt über der Grenze liegt – in den Ferien darfst du unbegrenzt viel verdienen.

 Schülerarbeit Stunden Gebot

13-Jährige: 2 Std. Arbeitstag nach JArbSchG erlaubt

Ab einem Alter von 13 Jahren und für vollzeitschulpflichtige Jugendliche gibt es eine Beschränkung bezüglich der Arbeitszeit. Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz (2 JArbSchG) dürfen sie mit Zustimmung der Eltern maximal zwei Stunden pro Tag arbeiten (§ 5 Abs. 3 JArbSchG). Dabei darf die Arbeitszeit nicht vor 8 Uhr und nicht nach 18 Uhr stattfinden. Auch in der Zeit des Schulunterrichts ist die Beschäftigung nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind zum Beispiel Schülerjobs, die Arbeiten wie Einkaufen, Kochen, Aufräumen und Babysitten in den eigenen vier Wänden beinhalten.

Arbeiten als Jugendlicher: Regeln & Ausnahmen

Du darfst als Jugendlicher bis zu einem bestimmten Alter nur in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr beschäftigt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wenn du älter als 16 Jahre bist, kannst du bis 22 Uhr im Gaststätten- und Schaustellergewerbe, bis 23 Uhr in mehrschichtigen Betrieben, bis 21 Uhr in der Landwirtschaft oder ab 5 Uhr in Bäckereien und Konditoreien arbeiten. Beachte aber, dass du in all diesen Fällen eine Schutzbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder der Jugendämter vorweisen musst, um deine Arbeit zu legitimieren.

Verdiene als 18-Jähriger bis zu 5400 Euro ohne Steuern zu zahlen

Du bist 18 Jahre alt und fragst dich, wie viel du verdienen darfst? Keine Sorge, sobald du volljährig bist, hast du Anrecht auf den gesetzlichen Mindestlohn. Wenn dein Jahresverdienst dabei 5400 Euro oder weniger beträgt, musst du keine Steuern zahlen. Wenn du mehr verdienst, musst du deine Einkünfte versteuern. Dazu musst du eine Steuererklärung abgeben. In einigen Fällen kannst du dir sogar Geld zurückholen. Es ist also wichtig, dass du deine Einnahmen und Ausgaben genau aufschreibst und deine Belege sorgfältig aufbewahrst. So hast du deine Einkünfte immer im Blick und kannst sie gegebenenfalls versteuern.

Schülerjobs: Verantwortung übernehmen und Taschengeld aufbessern

Als Schülerjobs werden Tätigkeiten bezeichnet, welche neben der Schule ausgeübt werden. Deshalb ist es wichtig, dass du dir vorher überlegst, ob du dir die Arbeit neben der Schule noch zutraust. Ab dem 13. Lebensjahr darfst du zusätzlich zur Schule einen Job ausüben. Dafür musst du allerdings die Zustimmung deiner Eltern haben. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, sich als Schüler zusätzliches Geld zu verdienen. Mögliche Jobs sind zum Beispiel Nachhilfe, Zeitung austragen, Babysitting oder auch ein Praktikum. Durch einen Schülerjob lernst du schon früh Verantwortung zu übernehmen und kannst dein Taschengeld aufbessern.

Schülerarbeit: Regeln für Arbeitszeiten bis 18 Jahre

Als Schüler zwischen 13 und 14 Jahren darfst du höchstens 2 Stunden täglich neben der Schule arbeiten. Wenn du zwischen 15 und 18 Jahren bist, darfst du bis zu 8 Stunden pro Tag und an 5 Tagen pro Woche arbeiten. Allerdings muss die Arbeitszeit in diesem Fall zwischen 6 und 20 Uhr liegen, damit es deine Schule nicht beeinträchtigt. Das bedeutet, dass du nach der Schule noch Zeit hast, um dich um andere Dinge zu kümmern.

Minijob für Schüler: Nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen!

Du als Schüler solltest deine Nebentätigkeiten daher genau planen. Denn mit einem Minijob darfst du nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen, sonst verlierst du die steuerlichen Vergünstigungen. Da für Minijobs keine Steuern oder Sozialabgaben abgezogen werden, musst du darauf achten, dass du nicht zu viel verdienst. Mit einem Minijob kannst du dir zusätzlich zum Taschengeld ein kleines Einkommen aufbauen und so Geld für Dinge sparen, die du dir wünschst. Aber achte darauf, dass du die Grenze von 450 Euro pro Monat nicht überschreitest.

 Arbeit als Schüler - viele Stunden dürfen erlaubt sein?

Durchschnittlicher Stundenlohn für Nebenjobs – abhängig vom Alter!

Du bist auf der Suche nach einem Nebenjob? Dann solltest du wissen, wie viel du im Durchschnitt verdienen kannst. Je nach Alter kann sich der Stundenlohn von 6 bis zum gesetzlichen Mindestlohn unterscheiden. Wenn du 15 Jahre alt bist, liegt der durchschnittliche Stundenlohn für Schülerjobs bei 6 bis 8 Euro pro Stunde. Für 16-Jährige sind es 7 bis 10 Euro und für 17-Jährige 7 bis 12 Euro. Ab 18 Jahren gilt dann der gesetzliche Mindestlohn. Egal, ob du dir also einen Mini-Job suchst oder eine Tätigkeit als Ferienjob – informiere dich, welchen Lohn du für deine Arbeit bekommen kannst!

Arbeitspausen für Jugendliche unter 18 Jahren

Wenn du jünger als 18 Jahre bist, musst du bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 Stunden eine Pause einlegen. Diese kannst du in einem Rutsch oder auch aufgeteilt nehmen. Wenn du länger als 6 Stunden am Stück arbeitest, ist es notwendig, für mindestens eine Stunde Pause zu machen. In dieser Zeit kannst du dich ausruhen, etwas essen oder auch mal ein paar Schritte an der frischen Luft gehen. So bekommst du neue Kraft und Energie für deine nächsten Aufgaben.

Arbeitszeit für Jugendliche: Maximal 40 Std. pro Woche

Du als Jugendlicher darfst maximal 40 Stunden pro Woche und acht Stunden pro Tag arbeiten. Das ist deutlich weniger als Erwachsene, die meistens bis zu 48 Stunden in der Woche und zehn Stunden am Tag arbeiten dürfen. Es ist wichtig, dass du weißt, wie viele Stunden du pro Tag und Woche arbeiten darfst. Dadurch kannst du dich vor Überarbeitung schützen und deine Pausenzeiten einhalten. Außerdem muss dein Chef dir eine Pause von mindestens 30 Minuten geben, wenn du länger als vier Stunden hintereinander arbeitest. Damit sicherst du dir eine gesunde Work-Life-Balance.

Maximal 43,3 Stunden pro Monat: Minijobber und Mindestlohn

Bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 stieg auch die Stundenzahl pro Monat für Minijobber auf 43,3, da diese nun einen höheren Lohn bekamen. Dies bedeutet, dass Minijobber bis zu 43,3 Stunden pro Monat arbeiten dürfen, bevor sie die 450 Euro-Grenze überschreiten. Daher ist es wichtig, dass sich Minijobber darüber im Klaren sind, wie viele Stunden sie im Monat arbeiten dürfen, damit sie nicht mehr als 450 Euro verdienen. Es ist ebenso wichtig zu wissen, dass sie mit dem Mindestlohn von 10,45 Euro mehr verdienen, als es früher bei einer 450 Euro-Grenze der Fall war. Somit erhalten Minijobber nun ein höheres Einkommen, wenn sie die vorgegebene Stundenzahl nicht überschreiten.

McDonald’s Arbeiten ab 15 Jahren: JArbSchG und Erziehungsberechtigter nötig

Ab welchem Alter kannst Du bei McDonald’s anfangen zu arbeiten? Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) kannst Du ab 15 Jahren bei uns arbeiten. Allerdings ist es für Minderjährige zusätzlich erforderlich, dass ein Erziehungsberechtigter sein Einverständnis gibt. Ab 18 Jahren ist dann kein Erziehungsberechtigter mehr nötig.

Studieren und Jobben: Steuerpflicht beachten!

Du studierst und jobbst nebenbei? Dann musst Du einiges beachten! Wenn Du mehr als 450 Euro im Monat verdienst, gelten für Dich keine Sonderregeln mehr, denn dann bist Du grundsätzlich steuerpflichtig. Genauso gilt das für Schüler, wenn sie einen gut dotierten Nebenjob haben. In jedem Fall musst Du darauf achten, dass Deine Einkünfte versteuert werden. Das Finanzamt verlangt das. Falls Du noch Fragen hast, kannst Du Dich gerne an einen Steuerberater wenden. Der hilft Dir weiter.

Berechne dein Monatsgehalt auf Basis deines Stundenlohns

Du verdienst also 16 € pro Stunde? Wenn du das über den Monat hinweg machst, kommst du auf einen monatlichen Lohn von 2.773 €. Dieses Resultat erhältst du, wenn du dein Grundgehalt durch die Anzahl an Stunden, Wochen und Monaten dividierst, die du im Jahr arbeitest. Angenommen, du arbeitest 40 Stunden pro Woche. Mit diesem Verdienst kannst du deine finanziellen Ziele erreichen und dein persönliches Wohlbefinden verbessern. Es ist auch wichtig, dass du deine Einkommenssteuer im Auge behältst, um sicherzustellen, dass du nicht zu viel zahlst.

Befristete Arbeitsverträge: Alles, was du wissen musst

Wenn du als Schüler*in oder Student*in für die Ferien oder als Aushilfe eingestellt wirst, hast du ein befristetes Arbeitsverhältnis. Dies bedeutet, dass du einen Arbeitsvertrag hast, der eine bestimmte Dauer und ein bestimmtes Aufgabengebiet vorsieht. Dieser Vertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Der Arbeitgeber muss jedoch sicherstellen, dass alle relevanten Informationen zwischen den beiden Parteien klar und verständlich vereinbart werden. In der Regel werden solche Verträge auf einige Wochen oder Monate beschränkt sein und die Arbeitnehmenden werden auf die Befristung hingewiesen. Der Vertrag muss ebenso den Stundenlohn sowie alle zusätzlichen Entschädigungen regeln. Auch die Kündigungsfristen und Sonderregelungen müssen in einem solchen Vertrag berücksichtigt werden. Als Arbeitnehmende*r hast du auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubstage.

Keine Steuern ab 10.347 Euro im Jahr 2022 – Ferienjob-Auszahlungen zurückholen

Keine Panik, wenn du im Jahr nicht mehr als 10.000 Euro verdienst: Deine Auszahlungen aus deinem Ferienjob erhältst du vollständig zurück. Der deutsche Gesetzgeber hat eine Obergrenze von 10.347 Euro für das Jahr 2022 (2021: 9744 Euro) festgesetzt, ab der man keine Steuern mehr zahlen muss. Dieser Betrag beinhaltet nicht nur Einkommen aus Ferienjobs, sondern auch Einkommen aus anderen Quellen wie z.B. einem Nebenjob. Wenn du jedoch mehr als 10.347 Euro im Jahr verdienst, musst du Steuern zahlen. Du kannst aber einen Teil deiner Einkünfte über deine Steuererklärung wieder zurückholen.

Steuerklasse I als Schüler, Schülerin oder Studierender

Du, als Schülerin, Schüler oder Studierender, gehörst im Regelfall der Steuerklasse I an. Diese ist für ledige Arbeitnehmende im ersten Dienstverhältnis gültig und kann dir einige Vorteile bieten. Denn du hast einen geringeren Steuersatz als beispielsweise Alleinerziehende oder Verheiratete. Wenn du einen zusätzlichen Job hast, solltest du beachten, dass dein Steuersatz bei einer zweiten Arbeit höher ist als bei deiner Hauptbeschäftigung. Es lohnt sich daher, einmal genauer hinzusehen, um Steuern zu sparen.

Fazit

In Deutschland darfst du als Schüler ab 15 Jahren maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Diese 20 Stunden dürfen auf maximal 8 Stunden am Tag beschränkt werden. An schulfreien Tagen und in den Ferien darfst du auch mehr als 20 Stunden arbeiten. Hier musst du jedoch aufpassen, dass du deine Schulaufgaben und deine Freizeit nicht vernachlässigst.

Also, schlussendlich kann man sagen, dass es für Schüler eine gute Idee ist, nicht mehr als zwölf Stunden pro Woche zu arbeiten. So kannst du dein Engagement in deiner Schule und deinen Hobbys aufrechterhalten, während du gleichzeitig ein wenig Geld verdienst.

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