Wie lange darf man als Schüler arbeiten? 7 Tipps für eine erfolgreiche Balance zwischen Schule und Job

Schülerarbeit-Lebenshaltungskosten-Finanziell-Unterstützen

Hey du,
Kennst du das auch? Du möchtest dir etwas dazuverdienen und fragst dich, wie lange du als Schüler eigentlich arbeiten darfst? Damit du dich nicht allzu lange mit der Recherche aufhalten musst, haben wir uns dazu entschieden, die Antwort für dich herauszusuchen und in diesem Artikel aufzuschreiben. Also, lass uns loslegen!

Als Schüler darfst du in der Regel nicht mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Aufgrund der Schule und der anderen Verpflichtungen solltest du nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeiten. Einige Schüler dürfen jedoch mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, aber das hängt von den jeweiligen Gesetzen des Bundeslandes ab, in dem du wohnst.

Rechte für Jugendliche: Max. 8 Stunden/Tag, Ausnahmeerklärung

Du als Jugendlicher hast das Recht auf eine bestimmte Arbeitszeit. Diese darf nicht mehr als 8 Stunden am Tag und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche betragen. In der Regel gilt für Jugendliche die 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag. Doch aufgrund des hohen Anteils an Teilzeit- und Minijobs unter Jugendlichen, können diese nicht immer ihren gesetzlichen Anspruch einfordern. Es ist deshalb wichtig, dass du deine Rechte kennst und sie auch einfordern kannst. Solltest du einmal über die angegebenen 8 Stunden hinaus arbeiten, muss eine Ausnahmeerklärung vorliegen. Diese muss vom Arbeitgeber ausgestellt werden und du hast das Recht, sie zu verlangen.

Gesetzlicher Mindestlohn ab 1. Juli 2022: 10,45 Euro

Ab dem 1 Juli 2022 gibt es einen erhöhten gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Dieser beläuft sich auf 10,45 Euro und wurde im Rahmen des Mindestlohngesetzes festgelegt. Erstmals wird der Mindestlohn so umfassend angehoben. Allerdings steigt der gesetzliche Mindestlohn schon bald wieder an: Ab dem 1 Oktober 2022 beträgt er 12,00 Euro. Die Mindestlohnkommission befindet sich erstmalig über weitere Erhöhungsschritte bis zum 30 Juni 2023. Diese werden dann ab dem 1 Januar 2024 wirksam werden. Damit du stets auf dem neuesten Stand bist, kannst du dich über deinen aktuellen Mindestlohn informieren und sicherstellen, dass du nicht zu wenig bezahlt bekommst.

Gesetzlicher Mindestlohn 2021: 9,35 Euro/Stunde

Du bist auf der Suche nach einem neuen Job? Dann solltest du unbedingt über den gesetzlichen Mindestlohn Bescheid wissen. Dieser gilt als unterste Grenze für die Bezahlung von Arbeitnehmer*innen und beträgt derzeit 9,35 Euro pro Stunde. Ausgenommen hiervon sind lediglich bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder auch teilweise Praktikant*innen. Auch für Neu- und Wiedereinsteiger*innen gibt es einige Ausnahmen, die es zu beachten gilt. Daher solltest du vor Arbeitsaufnahme immer genau überprüfen, ob und welche Ausnahmeregelungen für deine Tätigkeit gelten.

Ferienarbeit: Gesetzlicher Mindestlohn ab 2021

Du willst in den Ferien Geld verdienen? Dann muss dein Arbeitgeber dir mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Ab Oktober 2021 liegt der Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde. Allerdings gilt das nur für Personen ab 18 Jahren. Unter 18-Jährige müssen mindestens 9,82 Euro pro Stunde erhalten. Ab 1. Juli 2022 steigt der Mindestlohn dann auf 10,45 Euro pro Stunde. Denk also daran, dass du bei deiner Ferienarbeit dein Recht auf den Mindestlohn einfordern kannst.

 Schülerarbeitszeiten - wie lange darf man arbeiten?

Schülerjobs: Stundenlöhne nach Alter + gesetzlicher Mindestlohn

Wenn Du als Schüler einen Job suchst, kannst Du mit einem unterschiedlichen Stundenlohn rechnen, je nach Alter. Mit 15 hast Du ein Stundenlohn von 6 bis 8 Euro, mit 16 Jahren liegt der Lohn bei 7 bis 10 Euro, ab 17 Jahren erhältst Du 7 bis 12 Euro pro Stunde und ab 18 Jahren ist der gesetzliche Mindestlohn der Standard. Beachte jedoch, dass es immer noch Unternehmen gibt, die mehr als den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Deshalb lohnt es sich, bei der Jobsuche aufmerksam zu sein und verschiedene Angebote zu prüfen.

Maximale Arbeitszeit für Minijobs: 450 Euro im Monat

Du hast einen Minijob? Dann solltest Du wissen, dass es eine Obergrenze für die Arbeitszeiten gibt. Seit dem 1. Januar 2020 liegt diese bei 450 Euro im Monat. Das bedeutet, dass Du maximal 43,3 Arbeitsstunden im Monat leisten darfst. Früher, als die Grenze noch 450 Euro betrug, waren es rund 43 Stunden, da der Mindestlohn damals noch bei 10,45 Euro lag. Allerdings gilt es zu beachten, dass sich durch den Mindestlohnanstieg auf 12,00 Euro die maximale Arbeitszeit auf 40,5 Stunden pro Monat reduziert hat. Daher solltest Du bei Deinem Arbeitgeber nachfragen, wie viele Stunden Du arbeiten darfst, damit Du nicht zu viel verdienst und somit steuerpflichtig werden könntest.

Mehrere Klassenarbeiten an einem Tag? So gehst du damit um

Du hast an einem Tag mehrere Klassenarbeiten? Keine Sorge – Grundsätzlich soll pro Tag nur eine Arbeit geschrieben werden. Je nach Bundesland und Schulart kann es aber sein, dass innerhalb einer Kalenderwoche zwei bis drei Arbeiten anfallen. Damit die Schüler nicht überfordert werden, sollen die Klausuren gleichmäßig über das gesamte Schuljahr verteilt werden. Natürlich kann es trotzdem mal vorkommen, dass an einem Tag mehr als eine Arbeit geschrieben werden muss. In solchen Fällen solltest du dir aber auf jeden Fall Unterstützung von deinen Lehrern holen.

Jobben in den Ferien: Vorschriften und Grenzen

Du darfst in den Ferien höchstens vier Wochen jobben. Denn eigentlich sind die Schulferien die perfekte Gelegenheit, um mal richtig durchzuatmen und auszuspannen. Aber wenn du doch arbeiten möchtest, dann musst du dich an die gesetzlichen Vorschriften halten. So darfst du nicht länger als acht Stunden pro Tag und maximal fünf Tage die Woche arbeiten. Zudem ist der Beginn der Arbeit frühestens um 6 Uhr und das Ende spätestens um 20 Uhr. Da du erst ab 15 Jahren überhaupt arbeiten darfst, solltest du darauf achten, dass dein Job nicht zu anstrengend für dich ist und dein Lernen nicht zu sehr beeinträchtigt.

15-Jährige dürfen in Schulferien nur 20 Tage arbeiten

Du bist mindestens 15 Jahre alt und möchtest in den Schulferien arbeiten? Dann solltest Du wissen, dass Du nur vier Wochen (20 Tage) arbeiten darfst. Eine Möglichkeit wäre es, die vier Wochen auf mehrere Ferienzeiträume aufzuteilen, zum Beispiel Oster- und Sommerferien. Dies ergibt sich aus den Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Bedenke aber, dass Deine Eltern dem Arbeiten noch zustimmen müssen.

Regeln für 15-, 16- und 17-Jährige: Max. 40h/Woche Arbeiten

Du als 15-, 16- oder 17-Jähriger darfst höchstens 40 Stunden in der Woche und acht Stunden am Tag arbeiten. Es ist möglich, dass Du die Arbeitszeit auf acht Stunden und 30 Minuten ausdehnst, wenn Du an anderen Tagen weniger arbeitest. Allerdings solltest Du darauf achten, dass Deine Arbeitszeit die gesetzlichen Vorgaben nicht überschreitet, denn es gelten strenge Regeln. Diese schützen Dich vor einer Überlastung und gewährleisten, dass Du ausreichend Zeit hast, Dich auszuruhen.

 Arbeitszeitbeschränkung für Schüler

Jugendarbeitsschutzgesetz: 8 Std./Tag + 40Std./Woche für volljährige Schüler

Allerdings sollten sich volljährige Schüler immer noch an die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes halten. Dies bedeutet, dass sie nicht mehr als 8 Stunden am Tag oder 40 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. Auch muss der Arbeitgeber, bei dem der Schüler eine Vollzeitstelle hat, dafür sorgen, dass die Beschäftigung nicht gesundheitsgefährdend ist und den Schüler nicht überlastet. Außerdem dürfen volljährige Schüler grundsätzlich nicht zur Nachtzeit oder an Sonn- und Feiertagen arbeiten, es sei denn, sie haben eine schriftliche Erlaubnis des Jugendamtes.

Schülerjobs: Taschengeld aufbessern mit Nachhilfe, Babysitting & Co.

Du hast in der Schule ein bisschen Geld verdienen wollen? Dann hast du Glück, denn es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, damit du nebenher ein paar Euro verdienen kannst. Einige der beliebtesten Schülerjobs sind Nachhilfe geben, Zeitungen austragen, im Restaurant als Kellner*in arbeiten, im Supermarkt Regale auffüllen oder Babysitten. All diese Jobs sind eine gute Möglichkeit, um dein Taschengeld aufzubessern. Noch mehr Geld verdienst du als Hundesitter oder als Gärtner. Auch bei Geburtstagsfeiern oder anderen Events kannst du als Aushilfe anheuern. Es lohnt sich also, die Augen offen zu halten und sich nach passenden Jobangeboten umzuschauen. Setze dabei deine Stärken und Fähigkeiten ein und du wirst sehen, dass du schon bald dein eigenes Geld verdienen kannst.

Jobben in den Ferien: Lohnsteuerabzug & Freibeträge beachten

Du bist Schülerin, Schüler oder Student und planst, in den Ferien zu jobben? Dann solltest du wissen, dass der Lohn, den du dafür erhältst, grundsätzlich steuerpflichtig ist. Du musst die gesetzlichen Regelungen des Lohnsteuerabzugs nach § 38 EStG beachten. Dazu gehört es beispielsweise, dass dein Arbeitgeber dir eine Lohnsteuerkarte ausstellt, die er an das Finanzamt übermittelt. Auch wenn du in den Ferien als Aushilfe beschäftigt bist, hast du Anspruch auf die Lohnsteuerfreibeträge, die du in deiner Lohnsteuerkarte eingetragen hast. Außerdem kannst du bestimmte Ausgaben, die du für deine Arbeit hast, von der Steuer absetzen.

Ab 14 Jahren arbeiten: Wann & wo, Pausen, Erlaubnis

Du darfst ab 14 Jahren arbeiten, aber nur, wenn du eine schriftliche Erlaubnis deiner Eltern hast. Prinzipiell gilt dabei, dass du nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten darfst – also maximal 8 Stunden an jedem Tag an 5 Wochentagen. Zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends ist es dir erlaubt zu arbeiten. Ob du “früh kommen, früh gehen” oder “spät kommen, spät gehen“ möchtest, ist ganz dir überlassen. Außerdem musst du immer daran denken, dass du regelmäßig Pausen brauchst, damit du nicht übermüdet bist. Ein Mindestalter gibt es allerdings auch: Du darfst erst ab 14 Jahren arbeiten, aber nur, wenn du eine schriftliche Erlaubnis deiner Eltern hast.

Mindestlohn & Steuererklärung für 18-Jährige: Alles, was du wissen musst!

Du bist 18 und fragst dich, wieviel du als Schüler verdienen darfst? Sobald du volljährig bist, hast du ein Anrecht auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn du auf Jobsuche für 18-Jährige bist. Allerdings musst du beachten, dass du bis zu 5400 Euro im Jahr steuerfrei verdienen kannst. Alles, was darüber hinaus geht, muss versteuert werden. Du solltest dich also vorab über die Steuerregelungen informieren und im Zweifelsfall einen Steuerberater konsultieren.

Steuerpflicht ab 450€/Monat – Merke es dir!

Du studierst und jobbst nebenbei? Dann solltest du unbedingt daran denken, dass du ab einem Verdienst von 450 Euro im Monat steuerpflichtig wirst. Auch Schüler, die nebenbei Geld verdienen, sind ab dieser Grenze verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Wichtig ist, dass du deine Einnahmen dem Finanzamt meldest, auch wenn du noch unter der Grenze liegst. Denn es kann sein, dass du am Ende des Jahres plötzlich über die Steuerpflichtigkeitsschwelle kommst. Dann kann es sein, dass du nachzahlen musst. Also halt immer im Hinterkopf: Liegt dein Verdienst über 450 Euro, musst du deine Einnahmen melden.

Ferienjob ab 15 Jahren: 8 Stunden pro Tag, 40 Std./Woche

Hast du in den Ferien nichts vor und möchtest gerne einen Job annehmen? Ab 15 Jahren hast du die Möglichkeit, einen Ferienjob anzunehmen und dir etwas dazu zu verdienen. Während der Ferienzeit kannst du als Jugendlicher zwischen 15 und 18 Jahren maximal acht Stunden pro Tag zwischen 8 und 20 Uhr arbeiten. Insgesamt sind 40 Stunden in der Woche möglich. Je nachdem, ob du ein Schüler, Student oder Auszubildender bist, kannst du hierfür eine Genehmigung bei deiner Schule oder deiner Berufsausbildungsstelle beantragen. Es ist wichtig, dass du an deiner Arbeit keine gesundheitlichen Schäden davonträgst und die Arbeit nicht deine schulischen Leistungen beeinträchtigt. Suche dir deshalb einen Job, der zu dir passt und den du gerne machst. Egal ob als Babysitter, in einem Supermarkt oder als Postbot, es gibt viele Möglichkeiten für dich. Mit etwas Geduld und Fleiß kannst du dir ein nettes Taschengeld verdienen und gleichzeitig deine Freizeit sinnvoll gestalten.

McDonald’s Arbeit ab 15 Jahren – Teilzeitstellen für Schüler

Ab wie viel Jahren kann man bei McDonald’s arbeiten? Wir halten uns an die Vorgaben des JArbSchG, das bedeutet, dass du ab 15 Jahren bei uns arbeiten darfst. Allerdings brauchst du auch die Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. Wenn du jünger als 15 bist, kannst du aber trotzdem einen Job bei uns finden, denn wir bieten auch Teilzeitstellen für Schüler und Schülerinnen an.

Minijobs für Schüler: Verdienen neben der Schule bis zu 450 Euro

Als Schüler hast Du viele Möglichkeiten, neben der Schule Geld zu verdienen. Eine beliebte Möglichkeit ist ein Minijob. Bei einem Minijob ist es so, dass Du pro Monat nicht mehr als 450 Euro verdienen darfst. Denn wenn das Einkommen darüber liegt, fallen die steuerlichen Vergünstigungen weg. Es werden dann auch Steuern und Sozialabgaben fällig. Der Arbeitgeber zahlt dafür stattdessen eine Pauschale von 25 Prozent. Minijobs sind deshalb eine gute Option, um als Schüler neben der Schule Geld zu verdienen.

Berechne deinen Monatslohn bei € 16 pro Stunde

Falls du € 16 pro Stunde verdienst, kommst du auf einen Monatslohn von € 2 773. Dieses Ergebnis wird berechnet, indem das Grundgehalt mit der Anzahl der gearbeiteten Stunden, Wochen und Monate im Jahr multipliziert wird, falls du eine Vollzeitstelle hast. Das bedeutet, dass du 40 Stunden pro Woche arbeitest. Wenn du allerdings deine Arbeitszeit reduzierst, zum Beispiel auf 30 Stunden, würde sich dein monatlicher Lohn entsprechend verringern.

Fazit

Als Schüler darfst du maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Allerdings darfst du nur arbeiten, wenn du mindestens 15 Jahre alt bist und nur zu bestimmten Zeiten: nicht nach 22 Uhr und nicht vor 7 Uhr. Außerdem darfst du nur an Werktagen arbeiten und maximal 8 Stunden am Tag. Es gibt ein paar Ausnahmen, aber das sind die allgemeinen Regeln.

Du solltest als Schüler nicht mehr als zwei Stunden pro Tag arbeiten, da die Schule und andere Aktivitäten wichtig sind, um eine gesunde Balance zu finden. Schlussfolgerung: Du solltest deine Arbeitszeit als Schüler nicht überstrapazieren, um deine Bildung, dein Wohlbefinden und dein soziales Leben zu unterstützen.

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