Wie lange kann man Schüler Bafög beantragen? Erfahre, was du wissen musst!

Bafög-Laufzeit für Schüler

Hey!
Hast du dich auch schon mal gefragt, wie lange man als Schüler Bafög bekommen kann? Wir klären dich in diesem Artikel auf, damit du einen klaren Überblick hast. Wir erklären dir, was du beachten musst und was du tun kannst, um möglichst lange Bafög zu bekommen. Also lass uns loslegen!

Grundsätzlich bekommst du als Schüler Bafög, solange du dein Studium noch nicht abgeschlossen hast. Wenn du dich zum Beispiel für ein 10-semestriges Studium eingeschrieben hast, kannst du in der Regel für diese 10 Semester Bafög beziehen. Wenn dein Studium allerdings länger als 10 Semester dauert, bekommst du auch länger Bafög. Es kommt also ganz darauf an, wie lange dein Studium dauert.

SchülerBAföG: Finanziere Deine Ausbildung ohne Rückzahlung!

Du hast schon mal von SchülerBAföG gehört, aber weißt noch nicht so richtig, worum es sich dabei handelt? Dann sind hier die wichtigsten Informationen für Dich: SchülerBAföG ist eine spezielle Förderung für Schüler*innen, die eine Ausbildung machen. Anders als bei einem Studium gibt es hier keine Förderungshöchstdauer. Du bekommst Deine Ausbildungsförderung so lange, wie Deine Ausbildung dauert – auch wenn Du mal eine Klasse wiederholen musst. Und das Beste ist: Du musst das SchülerBAföG nicht zurückzahlen! Es ist also eine tolle Möglichkeit, Dir Deine Ausbildung zu finanzieren.

Wie lange bekomme ich BAföG? Antworten & Regelungen

Du fragst Dich, wie lange Du BAföG bekommst? Grundsätzlich erhältst Du so lange BAföG, wie Deine Regelstudienzeit andauert. Das bedeutet meist 6 Semester für den Bachelor und 4 Semester für den Master. Allerdings kann es auch Ausnahmen geben, wenn beispielsweise ein Studiengang länger dauert oder Du Deine Studienzeit aus bestimmten Gründen verlängerst. In diesem Fall kannst Du Dein BAföG entsprechend verlängern. Achte aber darauf, dass Du die Regelungen zur BAföG-Verlängerung kennst und beachtest.

BAföG auch über Förderungshöchstdauer hinaus beantragen

Du als Studierender kannst BAföG auch dann noch beantragen, wenn du die Förderungshöchstdauer überschritten hast. Dies ist laut § 15 Absatz 3, Nummer 5 BAföG bei einer Behinderung und Nummer 1 BAföG bei anderen schwerwiegenden Gründen möglich. Ein schwerwiegender Grund kann beispielsweise auch eine Erkrankung sein, die das Studium verzögert. Wichtig ist, dass du die Behinderung oder den Grund bei deiner Antragsstellung geltend machst und belegst. Wenn du nachweisen kannst, dass du durch die schwerwiegenden Gründe in deinem Studium behindert bist, kannst du BAföG beantragen.

BAföG Verlängerung: Antrag stellen & Alternativen prüfen

Nein, das BAföG wird nicht automatisch verlängert. Falls du länger als die vorgegebene Förderungshöchstdauer BAföG beziehen möchtest, musst du dies beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Solltest du dich in der Regelstudienzeit befinden, musst du zudem einen Folgeantrag stellen1601. BAföG kann nur beantragt werden, wenn du noch nicht vollständig mit deinem Studium fertig bist. Es gibt aber auch andere Fördermöglichkeiten, die sich für dich lohnen können. Informiere dich daher am besten vorher über mögliche Alternativen.

 Schüler BAFöG Laufzeit

Schüler-BAföG: Schüler an Gymnasium können keins erhalten

Du bist Schüler an einer 10 Klasse eines Gymnasiums? Dann wirst du wahrscheinlich kein Schüler-BAföG erhalten, denn dafür müsstest du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Genauso verhält es sich bei Fachoberschulen, selbst wenn du noch bei deinen Eltern zu Hause wohnst. Wenn du also Schüler-BAföG erhalten möchtest, ist es ratsam, dass du dich nach einer Berufsausbildung umsiehst, die du neben dem Schulbesuch machen kannst. Auf diese Weise kannst du nicht nur die Ausbildung bezahlen, sondern auch deine anderen Kosten decken.

BAföG – 50% als Geschenk und Vollzuschuss für Schüler!

Du hast als Student die Möglichkeit, vom Staat finanziell unterstützt zu werden. Die Förderung, die Du in Form von BAföG erhältst, ist eine große Hilfe. Denn der Staat schenkt Dir die Hälfte des BAföGs! Das bedeutet: 50 Prozent des Förderbetrags erhältst Du als Geschenk, die andere Hälfte als zinsfreies Darlehen. Doch es geht noch besser: Beim Schüler-BAföG bekommst Du je nach Schulart sogar den vollen Betrag geschenkt. Das heißt, hier ist das BAföG sogar ein Vollzuschuss! Nutze also die Chance und beantrage BAföG. Es lohnt sich!

BAföG für Schüler: Finanzierung Deines Studiums

Du bist Schülerin oder Schüler und möchtest gerne studieren? Dann ist BAföG bestimmt eine interessante Option für Dich. BAföG ist ein staatliches Finanzierungsangebot, mit dem Du Dein Studium unterstützen lassen kannst. Es besteht aus einem Zuschuss und einem Darlehen, das Du aber nicht zurückzahlen musst. Wer an einer Höheren Fachschule, an einer Akademie oder einer Hochschule studiert, erhält BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen. Doch Achtung: BAföG kannst Du nur beantragen, wenn Du bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Zum Beispiel musst Du Deinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben, darfst nicht zu viel verdienen und musst eine bestimmte Mindeststudienzeit nachweisen. Auch Dein Einkommen und das Deiner Eltern spielt eine Rolle. Daher lohnt es sich, vorab genau zu prüfen, ob Du BAföG beantragen kannst.

BAföG Schulden: Ratenzahlung oder Einmalzahlung?

Du hast die Möglichkeit, deine BAföG Schulden auf verschiedene Weisen zurückzuzahlen. Du kannst sie entweder in Raten abstottern oder aber auch auf einmal zurückzahlen. Mit dem Schreiben, das du bekommen hast, liegen dir ein Tilgungsplan und ein Angebot für eine Einmalzahlung bei. Wenn du dich für eine Ratenzahlung entscheidest, kannst du die Höhe der Monatsraten selbst bestimmen. Wenn du das Geld auf einmal zurückzahlst, ist die Schuld sofort beglichen. Denke aber daran, dass die Einmalzahlung meistens höher ist als eine Ratenzahlung. Es ist also wichtig, dass du dir überlegst, was für dich am sinnvollsten ist.

BAföG: Anspruch & Förderung für Studenten prüfen

Du musst als Student nicht immer alle Kosten selbst tragen: Mit einer BAföG-Förderung kannst Du finanzielle Unterstützung bekommen. Um zu sehen, ob Du Anspruch darauf hast, musst Du das jährliche Nettoeinkommen Deiner Eltern betrachten. Wenn dieses unter 20500 Euro liegt, hast Du Anspruch auf eine Vollförderung. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, kannst Du aber trotzdem mit einer Teilförderung rechnen, denn Eltern, die vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40000 Euro im Jahr zur Verfügung haben, sind in der Regel berechtigt. Es kann aber auch sein, dass Du eine Teilförderung bekommst, obwohl Deine Eltern mehr als 40000 Euro verdienen. Auf jeden Fall solltest Du Dich aber mit Deiner Universität in Verbindung setzen, um alle Details zu klären.

BAföG: Steuerfreier Zuschuss für Studium und Ausbildung

Du bekommst als Student möglicherweise ein BAföG. Damit kannst du deinen Lebensunterhalt finanzieren. Dabei ist es ganz egal, ob du Lehramt, Informatik oder Medizin studierst. Das BAföG ist steuerfrei und muss nicht in deiner Steuererklärung angegeben werden. Es ist also eine gute Möglichkeit, dein Studium zu finanzieren. Außerdem bekommst du bei Bedarf auch einen Zuschuss für deine Ausbildungskosten, wie z.B. für Bücher oder die Fahrt zur Uni. Stelle aber vorher sicher, dass du alle Voraussetzungen erfüllst. Dann kannst du das BAföG beantragen.

Kindergeld beziehen trotz BAföG: Gesetzliche Regelungen

Du hast ein Anrecht auf Kindergeld, auch wenn du BAföG beziehst. Laut Gesetz wird der Kindergeldbetrag nicht gekürzt oder angepasst, wenn du BAföG erhältst. Der Grund hierfür ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2012, die besagt, dass das Einkommen, das du beziehst, keinen Einfluss auf die Kindergeldleistung haben darf. Egal, ob du ein Einkommen aus einem anderen Job erhältst oder BAföG beziehst – du hast Anspruch auf den vollen Kindergeldbetrag. Dieser kann dir auch in den nächsten Monaten helfen, dein Studium zu finanzieren und ist wichtig für dich und deine Familie.

Kannst Du ein zweites Mal BAföG bekommen? Nein, aber…

Kannst Du ein zweites Mal BAföG bekommen? Leider nein, denn die Förderung durch das BAföG-Amt gilt in der Regel nur für deine Erstausbildung. Es kann aber sein, dass du bei einem Wechsel des Studienfachs oder einer Umschulung eine erneute Förderung erhältst. Das hängt aber von den Voraussetzungen des jeweiligen Bundeslandes ab. Wenn du wechseln oder umschulen möchtest, solltest du dich daher auf jeden Fall an dein zuständiges BAföG-Amt wenden, um in Erfahrung zu bringen, ob du Anspruch auf eine erneute Förderung hast.

BAföG Anspruch: Grundbedarf von 384-602€ & Höchstsatz von 384-754€

Du hast einen Anspruch auf BAföG, wenn du bei deinen Eltern wohnst. Der Grundbedarf liegt bei 384 € bis 602 €. Dieser Betrag kann noch erhöht werden durch einen Krankenversicherungs-Zuschlag1 von 94 € und einen Pflegeversicherungs-Zuschlag1 von 28 €. Dann beträgt der BAföG-Höchstsatz 384 € bis 754 €. Damit ist gesichert, dass du während deines Studiums auf eine finanzielle Unterstützung zählen kannst.

BAföG: Höchstsatz bis zu 812 € pro Monat für Schüler

Du hast gerade dein Abitur in der Tasche und überlegst, ob du ein Studium anfangen sollst? Dann solltest du unbedingt das BAföG in Betracht ziehen. Der Höchstsatz für Schüler liegt je nach Wohnsitz und Schulart zwischen 262 € und 812 € pro Monat. Dazu kommt noch ein Zuschuss für die Kranken- und Pflegeversicherung. Doch was ist überhaupt BAföG? Im Gesetz wird nicht konkret definiert, wer Schüler oder Student im Sinne des BAföG ist. Jedoch gilt: Wenn du ein Studium anstrebst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen einen BAföG-Antrag stellen. Informiere dich am besten auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, was dazu alles nötig ist.

Erhalte jetzt einen Wohnkostenzuschuss als Schüler, Azubi oder Student

Du bist gerade Schüler, Azubi oder Student und hast Probleme, deine Lebenshaltungskosten zu decken? Dann kannst Du einen Wohnkostenzuschuss beantragen! Damit kannst Du finanzielle Unterstützung bekommen, um Deine Ausbildung erfolgreich zu absolvieren. Mit diesem Zuschuss kannst Du Deine Ausbildung zu Ende bringen, ohne aufgrund zu hoher Kosten abbrechen zu müssen. Wenn Du also Probleme hast, Deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, dann beantrage jetzt einen Wohnkostenzuschuss!

Hartz IV EmpfängerInnen bekommen Schüler-BAföG ohne Einkommensanrechnung

Du hast Glück, denn Schüler-BAföG wird bei Hartz IV EmpfängerInnen nicht als Einkommen angerechnet. Dies ist eine gute Nachricht für Dich, denn einige EmpfängerInnen müssen sonst ihr BAföG zurückzahlen. Aus diesem Grund wurde im Schüler-BAföG Gesetz eine Regelung eingeführt, die schon seit langer Zeit in Kraft ist. Diese Regelung verhindert, dass das Schüler-BAföG bei Hartz IV EmpfängerInnen als Einkommen angerechnet wird. Im Gegensatz dazu werden Lebenshaltungskosten, Ausbildungskosten und andere Kosten, die ein Studium unterstützen, weiterhin angerechnet. Auf diese Weise können Hartz IV EmpfängerInnen in den Genuss von Schüler-BAföG kommen, ohne dass sie sich Sorgen machen müssen, dass es als Einkommen gegengerechnet wird.

Stipendium als Einkommen: Unterhaltsbedarf bei Kindern beachten

Auch wenn dein Kind ein Stipendium erhält, fließt der gesamte Betrag in den Unterhaltsbedarf mit ein. Der Vorteil eines Stipendiums liegt darin, dass es den gleichen Status wie BAföG-Leistungen hat. Dadurch wird es bei der Unterhaltsberechnung wie ein Einkommen behandelt und muss entsprechend berücksichtigt werden.

Eltern müssen Unterhalt für Kinder bis zum berufsqualifizierenden Abschluss zahlen

Eltern sind in der Regel verpflichtet, ihren Kindern Unterhalt zu zahlen, bis diese einen berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben. Es gibt hierfür keine feste Altersgrenze. So kann es sein, dass Eltern auch noch nach dem 18. Geburtstag ihrer Kinder Unterhalt zahlen müssen, wenn diese noch keinen berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben. Solltest du also über 18 Jahre alt sein und dir noch nicht sicher sein, ob deine Eltern noch Unterhalt zahlen müssen, ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann dir dann genau sagen, wie die rechtliche Lage aussieht und ob deine Eltern noch Unterhalt zahlen müssen.

BAföG: Wann Eltern nicht für die Ausbildung ihrer Kinder aufkommen müssen

Du bist auf der Suche nach Informationen zum Thema BAföG? Wusstest du, dass Eltern in der Regel dazu verpflichtet sind, die Ausbildung ihrer Kinder zu finanzieren? Aber keine Sorge, das BAföG macht hier Ausnahmen. Hier findest du alle Fälle, in denen das Einkommen der Eltern nicht auf die Förderung durch das BAföG angerechnet wird. So kannst du sehen, ob du für ein BAföG in Frage kommst, ohne dass deine Eltern in die Pflicht genommen werden müssen. Schau dir die verschiedenen Ausnahmen also genau an und informiere dich über deine Möglichkeiten.

BAföG nicht zurückzahlen? Freibeträge helfen!

Du fragst dich, was passiert, wenn du das BAföG nicht zurückzahlen kannst? In manchen Fällen kann es vorkommen, dass du dazu aufgrund geringen oder gar keinen Einkommens nicht in der Lage bist. Dafür gibt es jedoch eine Lösung: Freibeträge. Diese erfährst du entweder über die Einkommensgrenzen der BAföG-Regelungen1708 oder du sprichst einfach mit einem Berater, der dir dabei hilft. Er wird dir erklären können, wie viel du in einer bestimmten Situation zurückzahlen musst. Mit seiner Unterstützung kannst du also den Kopf frei bekommen und deine finanziellen Sorgen in den Griff bekommen.

Zusammenfassung

Du kannst Schüler-Bafög in der Regel bis zu 12 Monate nach Ende deiner Schulzeit beziehen, also nachdem du dein Abitur oder eine andere Ausbildung abgeschlossen hast. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wenn du zum Beispiel ein Auslandsjahr oder ein Praktikum machst oder eine längere Ausbildung absolvierst. In diesen Fällen kannst du den Zuschuss unter Umständen auch länger beziehen. Wenn du noch nicht genau weißt, wie lange du Schüler-Bafög bekommen wirst, dann wende dich am besten an dein zuständiges Amt. Dort können dir die richtigen Antworten geben.

Zusammenfassend kann man sagen, dass es eine ganze Reihe von Faktoren gibt, die darüber entscheiden, wie lange du Bafög bekommst. Diese können von deiner persönlichen Situation, deinem Studienfach, deiner Förderdauer und deinem Einkommen abhängen. Es ist also wichtig, sich über die Details deines Bafögs zu informieren, damit du weißt, wie lange du Anspruch auf Bafög hast.

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