Wie hoch ist Schüler BAföG? Alle Informationen zur Förderung & Finanzierung für Studenten

Schüler Bafög Höhe ermitteln

Hallo zusammen! Wenn ihr euch fragt, wie hoch Schüler BAFöG ist, seid ihr hier genau richtig. In diesem Beitrag werfen wir einen genauen Blick darauf, wie viel ihr erhalten könnt und welche Voraussetzungen ihr dafür erfüllen müsst. Los geht’s!

Die Höhe des BAföG für Schüler variiert, je nachdem, wie viele Kinder du hast und wie viel Einkommen deine Eltern haben. Meistens liegt es zwischen 300 und 500 Euro pro Monat. Es ist auch möglich, sogar mehr zu bekommen, aber das hängt davon ab, wie viel du für dein Studium ausgibst und wie viele andere Einkommensquellen du hast. Es lohnt sich, eine Beratungsstelle in deiner Nähe aufzusuchen, um herauszufinden, wie viel du bekommen kannst.

Maximal 520,92 Euro dazuverdienen ohne BAföG-Kürzung

Du hast einen Ausbildungsplatz und bekommst BAföG? Super, dann kannst du jeden Monat bis zu 520,92 Euro anrechnungsfrei dazuverdienen. Das bedeutet, dass du einem Minijob nachgehen kannst, ohne dass dein BAföG-Bezug gekürzt wird. Solltest du mehr als 520,92 Euro im Monat verdienen, wird nur der den Freibetrag überschreitende Einkommensanteil angerechnet. Daher ist es ratsam, sich vorab zu informieren, wie viel du im Monat verdienen darfst, ohne dass dein BAföG-Bezug gekürzt wird.

Finanziere Dein Studium – Bafög bis 934 Euro pro Monat

Du möchtest Dein Studium finanzieren und hast kein so großes Budget? Dann ist Bafög vielleicht eine gute Option für Dich. Der Staat fördert damit junge Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben. Seit dem Wintersemester 2022/23 bekommen Studierende bis zu 934 Euro pro Monat. Azubis und Schüler erhalten etwas weniger. Allerdings reduzieren sich die Beträge, wenn Du, Deine Eltern oder Dein Lebenspartner ein gutes Einkommen haben. Es lohnt sich daher, die Möglichkeiten zur Förderung zu prüfen, um einen Zuschuss oder eine Ermäßigung zu erhalten. Wenn Du Dein Studium mit Bafög finanzieren möchtest, solltest Du Dich an Deine Hochschule wenden und dort nach den Voraussetzungen und möglichen Antragsformalitäten fragen.

BAföG für Gymnasium & Fachoberschulen: Wo Anspruch?

Du bist Schüler an einem Gymnasium in der 10. Klasse? Dann kannst du vermutlich kein Schüler-BAföG beantragen, denn darauf haben vor allem Schüler Anspruch, die nicht bei ihren Eltern leben. Gleiches gilt auch für Fachoberschulen, bei denen du keine Berufsausbildung vorher absolvieren musst. Allerdings gibt es auch dort Ausnahmen, wie z.B. wenn du ein Kind aus einer besonders benachteiligten Familie bist. Dann hast du meistens die Möglichkeit, Unterstützung zu bekommen. Informiere dich am besten bei deiner Schule, ob das auch für dich infrage kommt.

Unterhalt für Kinder: Wann ist Eltern zur Zahlung verpflichtet?

Eltern sind in der Regel zur Zahlung von Unterhalt für ihre Kinder bis zu deren erstem berufsqualifizierenden Abschluss verpflichtet. Wie lange das dauern kann, ist von Person zu Person unterschiedlich. Es gibt keine starre Altersgrenze, bis zu der Unterhalt gezahlt werden muss. Jeder Einzelfall ist hier unterschiedlich und es kommt auch auf den jeweiligen Berufsabschluss an. Du als Elternteil solltest dich daher vorher gut informieren, welche Verpflichtungen du hast.

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Kindergeld bei BAföG – Unabhängig vom Einkommen

Du erhältst also das Kindergeld, auch wenn Du BAföG beziehst. Denn das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die dazu dient, die Familien finanziell zu unterstützen. Es ist eine Art Grundsicherung, die Eltern helfen soll, ihren Kindern ein möglichst sorgenfreies Leben zu ermöglichen. Daher ist es unabhängig davon, wie viel Einkommen die Eltern haben oder ob das Kind selbst BAföG erhält. Es ist eine jährliche Leistung, die bis zum 25. Geburtstag des Kindes bezahlt wird. Es gibt aber auch Fälle, in denen auch nach dem 25. Geburtstag Kindergeld gezahlt wird – etwa, wenn das Kind nach dem 25. Geburtstag ein Studium beginnt oder eine Ausbildung absolviert.

BAföG-Anspruch: Erfahre mehr über staatliche & private Einrichtungen

Du hast einen Anspruch auf BAföG, wenn du deine Ausbildung oder dein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung in Deutschland aufnimmst. In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass du auch dann einen Anspruch auf BAföG hast, wenn du deine Ausbildung oder dein Studium an einer privaten Einrichtung absolvierst. Erfahre mehr über die genauen Bedingungen, die für einen BAföG-Anspruch gelten, beim Amt für Ausbildungsförderung.

Der BAföG-Höchstsatz ist abhängig von der Situation, in der du lebst. Wenn du bei deinen Eltern wohnst, beträgt der Höchstsatz 384 €. Wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, beträgt der Höchstsatz 602 € (Grundbedarf ohne KV/PV = 262 € + KV-Zuschlag1 = 94 € + PV-Zuschlag1 = 28 € = BAföG-Höchstsatz = 384 € bzw. 754 €). Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich an das Amt für Ausbildungsförderung wenden. Dort erhältst du zuverlässige Informationen und kostenlose Beratung zu deinem BAföG-Anspruch.

Elternpflicht: Unterhalt für volljährige Kinder ab Januar 2023

Du als Elternteil hast die Pflicht, Deinem volljährigen Kind Unterhalt zu zahlen, solange es noch nicht eine erste berufliche Ausbildung abgeschlossen hat. Ab dem 1. Januar 2023 stehen Dir als Elternteil nun 930 Euro pro Monat an Unterhalt zu, statt bisher 860 Euro. Dieser Unterhalt wird für Dein volljähriges Kind bezahlt, solange es noch nicht in eine Ausbildung eingestiegen ist. Auch, wenn es studiert und nicht mehr zuhause wohnt. Der Unterhalt gilt für alle volljährigen Kinder, die noch nicht ausgebildet sind und bezahlt wird vom sogenannten BAföG. Die Höhe des Unterhalts richtet sich dabei an der jeweiligen Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern aus. Es ist in jedem Fall wichtig, dass Du als Elternteil Deine Verpflichtungen Deinem Kind gegenüber erfüllst und ihm den nötigen Unterhalt zukommen lässt. Dieser ist für das Auskommen Deines Kindes während der Ausbildungszeit unerlässlich.

Unterhaltsbedarf auch bei Stipendien: Erlass oder Ermäßigung beantragen

Auch wenn dein Kind ein Stipendium bezieht, musst du dennoch den vollen Betrag auf den Unterhaltsbedarf anrechnen. Diese Regelung gilt laut BAföG gleichermaßen für Stipendien und andere finanzielle Leistungen2706. Das bedeutet, dass du den Betrag des Stipendiums unter Umständen nicht vollständig an dein Kind auszahlen kannst. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass du beim Familiengericht einen Antrag auf Erlass oder Ermäßigung des Unterhalts stellen kannst. Auf diese Weise kannst du vielleicht einen Teil der Summe trotzdem an dein Kind überweisen.

BAföG-Darlehen: Rückzahlung verpflichtet nur den Empfänger

Du brauchst dir keine Sorgen machen, falls deine Eltern oder dein Ehepartner:in ein höheres Einkommen oder Vermögen haben – sie sind nicht verpflichtet, dein BAföG-Darlehen zurückzuzahlen. Stattdessen liegt die Rückzahlungsverpflichtung ausschließlich bei dir. Auch wenn du stirbst, verfallen die Schulden nicht – ein Gesetz von 1908 sorgt dafür, dass deine Verpflichtungen nicht auf deine Erben übertragen werden. Allerdings musst du dein Darlehen trotzdem zurückzahlen, wenn du es erhalten hast.

BAföG: Kann man eine weitere Ausbildung finanzieren?

Kann man trotzdem eine weitere Ausbildung mit BAföG finanzieren? Ja, das ist möglich! Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit du für eine weitere Ausbildung staatliche Förderung in Anspruch nehmen kannst. Zum Beispiel musst du einen bestimmten Notendurchschnitt erreichen und ein bestimmtes Einkommen haben. Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, kannst du einen Antrag beim BAföG-Amt stellen und einen Teil der Ausbildungskosten erstattet bekommen. Es ist auch möglich, eine Förderung für eine berufsbegleitende Weiterbildung zu beantragen. Hier können die Voraussetzungen jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Informiere dich am besten beim BAföG-Amt deines Bundeslandes, welche Fördermöglichkeiten es gibt und wie du einen Antrag stellen kannst.

Schüler Bafög Höhe

Rückzahlung BAföG-Darlehen: So gehts einfach & schnell

Du hast ein BAföG-Darlehen erhalten und fragst dich, wie du es zurückzahlen musst? Kein Problem, denn das ist ganz einfach. Du musst das Darlehen insgesamt nur bis zu einem Maximalbetrag von 10010 Euro zurückzahlen. Dafür wird eine Ratenzahlung in Höhe von 130 Euro monatlich für bis zu 20 Jahre angesetzt. Drei Monatsraten kannst du übrigens auch zu einem vierteljährlich fälligen Betrag zusammenfassen. So sparst du dir etwas Aufwand.

So beantragst du BAföG: Voraussetzungen und Tipps

Du hast vielleicht schon einmal von BAföG gehört, aber weißt nicht, wie du es beantragen kannst? Keine Sorge, das ist nicht so schwer wie du vielleicht denkst. Es gibt viele Möglichkeiten BAföG zu beantragen. Du hast zum Beispiel die Möglichkeit, dich auf dem Amt zu informieren und dort einen Antrag auszufüllen. Außerdem gibt es auf den meisten Hochschulen spezielle Beratungsstellen, die dich bei der Antragstellung unterstützen können. Des Weiteren kannst du auch eine Beratungsstelle bei Studentenwerken in deiner Nähe aufsuchen.

Wenn du BAföG beantragst, musst du aber auch einige Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel muss dein Einkommen bzw. das Einkommen deiner Eltern bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Außerdem musst du dich an einer staatlichen Universität oder Fachhochschule einschreiben. Wenn du all diese Voraussetzungen erfüllst, kannst du dir auch schon bald den Traum vom Studium erfüllen. BAföG kann dir nicht nur bei den Kosten für deine Unterkunft und deine Lebenshaltungskosten helfen, sondern auch für die Kosten für Bücher und Lernmaterialien. So kannst du dein Studium erfolgreich meistern und deine Träume verwirklichen.

Elternunabhängig gefördert: 5 Jahre Berufserfahrung reicht!

Du hast schon vor Beginn deines Studiums mindestens fünf Jahre gearbeitet? Super! Damit hast du die Voraussetzung erfüllt, um elternunabhängig gefördert zu werden. Es zählt nur die Zeit ab deinem 18. Geburtstag bis zum Beginn des Studiums. Dabei ist es egal, ob du eine abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung hast oder nicht. Wenn du bisher also in einem Beruf gearbeitet hast, der keine Ausbildung voraussetzt, kannst du trotzdem von der Förderung profitieren.

BAföG-Amt: Unabhängigkeit durch schriftliche Versicherung beantragen

Du solltest dem BAföG-Amt schriftlich versichern, dass Du keinen Kontakt zu Deinen Eltern hast und auch keinen Unterhalt von ihnen erhältst. Somit wirst Du als volljährige Person als unabhängig angesehen und kannst staatliche Förderung beantragen. Auch wenn Du den Aufenthaltsort Deiner Eltern nicht kennst, ist das kein Problem. Wenn Du alle notwendigen Unterlagen einreichst und die Voraussetzungen erfüllst, kannst Du eine Förderung beantragen.

Gründe & Möglichkeiten: Warum wurde mein BAföG-Antrag abgelehnt?

Möglicherweise hast Du beim Ausfüllen des Antrags einen Fehler gemacht und wichtige Informationen fehlen. Auch die Einkommensverhältnisse Deiner Eltern, Deine Zahlungsverpflichtungen oder Deine Wohnsituation können eine Rolle spielen.

Vielleicht hast Du auch Glück und Dein Antrag wurde aus einem anderen Grund abgelehnt. Dann kannst Du beim zuständigen Amt Einspruch einlegen und Deine Situation erklären. Es lohnt sich auf jeden Fall, Deine BAföG-Bewilligung noch einmal genau zu prüfen und nachzufragen, warum Dein Antrag abgelehnt wurde.

Es kann viele Gründe geben, warum Dein BAföG-Antrag abgelehnt oder Deine Förderungssumme zu niedrig ist. Vielleicht liegt es daran, dass Du tatsächlich keinen Anspruch auf BAföG hast, da zum Beispiel Deine Eltern zu viel verdienen oder Du zu viel Vermögen hast. Es kann aber auch sein, dass Du beim Ausfüllen des Antrags einen Fehler gemacht oder wichtige Informationen ausgelassen hast. Dazu zählen unter anderem die Einkommensverhältnisse Deiner Eltern, Deine Zahlungsverpflichtungen oder Deine Wohnsituation. Eine andere Möglichkeit ist, dass Dein Antrag aus einem anderen Grund abgelehnt wurde. In diesem Fall kannst Du beim zuständigen Amt Einspruch einlegen und Deine Situation erklären. Es lohnt sich also auf jeden Fall, Deine BAföG-Bewilligung noch einmal genau zu prüfen und nachzufragen, warum Dein Antrag abgelehnt wurde. Wir empfehlen Dir, Dich an eine Beratungsstelle zu wenden, die Dir bei der Prüfung Deiner BAföG-Bewilligung helfen kann.

BAföG: Bis zu 45.000 Euro Vermögen unangetastet für Auszubildende

Ja, es ist so, dass bei der BAföG-Förderung ein Teil des Vermögens unangetastet bleibt. Für viele Auszubildende bedeutet dies, dass bis zu 15000 Euro nicht zur Berechnung herangezogen werden. Aber es gibt noch mehr gute Neuigkeiten: Für Auszubildende ab 30 Jahren sind sogar 45000 Euro unangetastet. Cool, oder? So musst du nicht dein gesamtes Vermögen für die Finanzierung deiner Ausbildung einsetzen.

Erhöhe deine BAföG-Förderung: Freibeträge für Eltern berücksichtigen

Du hast bestimmt schonmal von dem Freibetrag gehört, den Eltern beim Einkommen haben. Das BAföG-Amt berücksichtigt solche Freibeträge, wenn es deine Förderung berechnet. Das bedeutet, dass zunächst einmal der Freibetrag von dem Einkommen deiner Eltern abgezogen wird und nur der verbleibende Betrag für die Berechnung der Höhe deiner Förderung relevant ist. Dabei unterscheiden sich die Freibeträge je nach deiner Familiensituation. In der Regel liegen die Freibeträge zwischen 1.601 € und 2.400 €, je nachdem, ob du alleine lebst oder noch andere Kinder zu Hause hast.

Taschengeld für Schüler: bis zu 262 Euro pro Monat

Du hast als Schülerin oder Schüler Anspruch auf ein Taschengeld, wenn du noch keine Ausbildung abgeschlossen hast und bei deinen Eltern lebst. Jeden Monat kannst du eine monatliche Unterstützung in Höhe von 262 Euro erhalten. Dafür musst du einen Antrag bei deiner Familienkasse stellen. Wenn deine Eltern ein geringes Einkommen haben, kannst du sogar ein höheres Taschengeld erhalten. Also schau am besten mal bei der Familienkasse vorbei, um zu überprüfen, ob du in den Genuss dieser Förderung kommst.

BAföG-Höchstsatz: Variiert je nach Wohnort und Schulart

Du bist auf der Suche nach Informationen rund um den BAföG-Höchstsatz? Dann bist du hier genau richtig! Der Höchstsatz für Schüler ohne Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung kann je nach Wohnort und Schulart variieren. So liegt er beispielsweise bei Schülern, die an einer allgemeinbildenden Schule im Bundesland Bayern wohnen, bei 812€ im Monat. In anderen Bundesländern kann der Höchstsatz jedoch auch geringer ausfallen, z.B. in Hamburg bei 262€. Wichtig zu wissen ist auch, dass es keine eindeutige Definition dafür gibt, wer Schüler und wer Student im Sinne des BAföG ist. Deshalb ist es ratsam, sich vorher von einem Experten beraten zu lassen.

Schüler-BAföG: Beantrage es für Deine gesamte Ausbildung!

Du hast die Möglichkeit, für die Dauer Deiner Ausbildung Schüler-BAföG zu beantragen. Wenn Dein Antrag bewilligt wird, gilt die Bewilligung für die komplette Ausbildungszeit – Du musst also keinen Folgeantrag stellen. Ob Du auch Hartz IV beantragen kannst, ist abhängig von Deiner finanziellen Situation. Bedenke aber, dass Du in dem Fall zwei Anträge stellen musst und Dein Einkommen aus dem Schüler-BAföG berücksichtigt wird. Stelle also am besten vorher eine Abfrage bei der zuständigen Stelle Deiner Stadt.

Schlussworte

Die Höhe des BAföG für Schüler hängt davon ab, wie viele Kinder du hast, ob du allein oder mit deinen Eltern lebst und welche Einkommens- und Vermögensverhältnisse deine Eltern haben. Grundsätzlich kannst du aber mit einer Förderung zwischen 300-650 Euro im Monat rechnen. Du bekommst mehr, wenn du allein lebst und weniger, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst. Mehr über die BAföG-Höhe erfährst du auf der Internetseite deines zuständigen Studentenwerks.

Du siehst also, dass die Höhe des BAföGs für Schüler stark von verschiedenen Faktoren abhängt. Es lohnt sich also, sich genau zu informieren und herauszufinden, wie viel BAföG du möglicherweise bekommen kannst.

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