Wie geht es in NRW weiter: Wie die Schulen auf die neuen Herausforderungen reagieren

Nrw
Schulen in NRW-Zukunftsstrategie

Hallo zusammen!
Es ist schon einige Zeit her, dass wir uns zum letzten Mal in den Schulen in Nordrhein-Westfalen getroffen haben. In den letzten Monaten hat sich viel verändert und jetzt machen sich viele von uns Sorgen, was als nächstes passieren wird. In diesem Beitrag möchte ich über die aktuelle Situation in Nordrhein-Westfalen sprechen und versuchen, einige Antworten auf die Frage zu geben, wie es weitergehen wird. Also, lasst uns gemeinsam herausfinden, wie es weitergeht.

In Nordrhein-Westfalen wurde beschlossen, dass die Schulen nach den Sommerferien wieder öffnen. Bis dahin werden die Schulen vor Ort ein eigenes Konzept erstellen, um zu entscheiden, wie die Schüler unterrichtet werden. Dazu werden von den Schulen Maßnahmen ergriffen, um den Unterricht unter Berücksichtigung der geltenden Abstandsregeln und Hygienevorschriften sicherzustellen. Es gibt auch einige Schulen, die sich für einen Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht entschieden haben, um so die Präsenz der Schüler in den Klassenzimmern zu begrenzen. Darüber hinaus werden die Schulen auch auf Online-Kurse setzen, um den Schülern eine Alternative zum normalen Unterricht zu bieten.

Schutz vor Infektionen: Hygieneregeln für Schule & Co.

Du kennst sicherlich die Hygieneregeln für die Schule. Da wir dich schützen wollen, solltest du die Huste- und Nies-Etikette befolgen, regelmäßig deine Hände waschen und desinfizieren und auf die aktuellen Hinweise zum Lüften achten. Diese Regeln sollten dir in Fleisch und Blut übergehen, damit du dich und deine Mitmenschen vor Infektionen schützt. Zu einem gesunden Schulalltag gehören diese Regeln, die du auf Bildungsportal NRW (schulministerium nrw) nachlesen kannst. Achte auch bei allen anderen Terminen außerhalb der Schule auf die Hygieneregeln.

Bleib bei Unwetterwarnungen zu Hause – Gefahren vermeiden

Bei Unwetterwarnungen ist es ratsam, zu Hause zu bleiben. Wenn Gefahren wie etwa umgestürzte Bäume oder ausgefallene Züge drohen, ist das eine begründete Arbeitsverhinderung. Dadurch erhält der Arbeitnehmer das Recht, zu Hause zu bleiben, da er sich sonst in Gefahr bringen würde. Es ist empfehlenswert, sich vorab über die aktuellen Wetterbedingungen zu informieren und sich bei Unwetterwarnungen auf den aktuellen Stand zu halten. So kannst Du sicher sein, dass Du Dich und andere nicht unnötig in Gefahr bringst.

Schriftliches Entschuldigungsschreiben: So beurlaubst Du Dein Kind von der Schule

Wenn Du Dein Kind für eine längere Zeit vom Unterricht beurlauben lassen möchtest, ist ein schriftliches Entschuldigungsschreiben an die Schule Pflicht. Dies sollte mindestens drei Tage vor dem Ausfall erfolgen. In dem Schreiben kannst Du die Gründe für die Beurlaubung detailliert aufführen. Zulässig sind beispielsweise religiöse oder nationale Feiertage, Hochzeiten oder andere persönliche Anlässe. Je mehr Informationen Du der Schule gibst, desto besser kann sie auf Deine Bitte reagieren. Zudem solltest Du die voraussichtliche Dauer der Beurlaubung angeben.

NRW Schulministerium: Präsenzunterricht bei Unwetter ruhen lassen

Das Ministerium für Schule und Bildung in Nordrhein-Westfalen kann bei einem landesweiten Unwetter entscheiden, dass Präsenzunterricht ruhen soll. Wenn das gesamte Bundesland betroffen ist, wird ein landesweites Ruhen des Unterrichts verhängt. Dieser Schritt kann dazu beitragen, dass Eltern, Schüler und Schulpersonal sicher sein können. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren, das von allen Schulen des Bundeslandes befolgt wird. In einem solchen Fall wird auf alternative Lernformen zurückgegriffen, wie zum Beispiel Online-Unterricht, um den Unterrichtsstoff aufrechtzuerhalten. So kann sichergestellt werden, dass die Schüler ihren Lernfortschritt nicht verlieren.

Schulwiedereröffnung in NRW

Unwetterwarnungen: Kriterien des DWD für Starkregen, Dauerregen & Schnee

Hey du, beim Deutschen Wetterdienst (DWD) gibt es verschiedene Kriterien, die eine Unwetterwarnung auslösen. Dazu zählen Starkregen, Dauerregen und Schneefall. Bei Starkregen beträgt der Schwellenwert 10 bis 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde, 20 bis 35 Liter pro Quadratmeter in 6 Stunden. Wenn es auf Dauer regnet, liegt der Schwellenwert für 12 Stunden bei 25 bis 40 Litern pro Quadratmeter, für 24 Stunden bei 30 bis 50 Litern pro Quadratmeter und für 48 Stunden bei 40 bis 60 Litern pro Quadratmeter. Auch bei Schneefall gibt es bestimmte Schwellenwerte. So werden bei einer Schneemenge von 5 Zentimetern in 6 Stunden und 10 Zentimetern in 12 Stunden eine Unwetterwarnung ausgelöst. Außerdem können bei bestimmten Gefahren wie Gewitter oder Sturm Warnungen ausgesprochen werden. Diese Kriterien sind wichtig, damit du auf mögliche Gefahren rechtzeitig vorbereitet bist.

7-Tage-Inzidenz über 165? Präsenzunterricht in Schulen möglich

Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über den Schwellenwert von 165 liegt, dann musst Du ab dem übernächsten Tag mit Präsenzunterricht in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen leider rechnen. Diese Regel wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung eingeführt, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und die Gesundheit der Schüler*innen und Lehrer*innen zu schützen. Wenn die Inzidenz den Schwellenwert überschreitet, können die Schulen auch schon vorher auf Distanzunterricht umstellen.

So hilfst du deinem Kind eine Gymnasiumsempfehlung zu erhalten

Du möchtest, dass dein Kind eine Empfehlung für das Gymnasium erhält? Dann musst du die Note deines Kindes in Mathe und Deutsch im Auge behalten. Damit dein Kind eine Empfehlung für das Gymnasium erhält, muss es in der Regel einen Notendurchschnitt von 2,0 – 2,5 (je nach Bundesland) vorweisen können. Es ist wichtig, dass du als Elternteil regelmäßig die Noten überprüfst, um sicherzustellen, dass dein Kind auf dem richtigen Weg ist. Sollte die Note nicht den erforderlichen Wert erreichen, kannst du dein Kind in seiner schulischen Entwicklung unterstützen, indem du es bei seinen Hausaufgaben begleitest oder Nachhilfe für Mathe und Deutsch organisierst. Auf diese Weise kannst du deinem Kind helfen, sich auf die Prüfung vorzubereiten und sein Bestes zu geben, um die benötigte Empfehlung für das Gymnasium zu erhalten.

Was bedeutet eine 3 auf Deinem Zeugnis?

Hast Du schon mal eine 3 auf Deinem Zeugnis gesehen und Dich gefragt, was das bedeutet? Nun, eine 3 ist eine durchschnittliche Note, nicht mehr und nicht weniger. Es bedeutet, dass Du ein guter Schüler bist und Dein Wissen zu dem Thema, das Du lernst, vermittelt bekommen hast. Es bedeutet aber auch, dass es Raum für Verbesserungen gibt.

Das Gymnasium ist die Schule, wo die besten Schüler sind. Hier wird davon ausgegangen, dass die Schüler mehr als nur das Notwendige wissen. Aber es gibt auch viele Schüler, die sich nicht so gut auskennen, und auch mit einer 3 kann man immer noch gute Noten bekommen. Deshalb ist es wichtig, sich immer weiter zu verbessern und sich nicht nur auf das zu verlassen, was man in der Schule gelernt hat. Manchmal sollten wir auch mal einen Kurs „Das reale Leben“ belegen, um uns darauf vorzubereiten, wie das Leben nach dem Gymnasium aussieht.

Realschule vs. Gesamtschule: Unterschiede im Leistungsniveau

Du hast schon mal von Realschulen gehört? Dort wird in der Regel ein sehr ähnliches Leistungsniveau vorausgesetzt. Das heißt, dass Schüler, die zu schlecht für das Gymnasium sind und zu gut für die Hauptschule, an einer Realschule unterrichtet werden. Eine Folge daraus ist, dass die Realschule eine einheitliche Tradition aufweist. Wer eine Alternative sucht, kann sich an einer Gesamtschule bewerben. Dort werden Schüler jeden Leistungsniveaus akzeptiert, sodass sie voneinander lernen und sich gegenseitig befruchten können.

Landesweiter Unterrichtsausfall am 17. Februar 2022

Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Schule und Bildung wird für morgen, den 17. Februar 2022, ein landesweiter Unterrichtsausfall angeordnet. Dies basiert auf der „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetterereignissen“. Mit der Einführung dieser Regelungen möchte das Ministerium den Schutz von Schülerinnen und Schülern vor Gefahren durch schlechtes Wetter gewährleisten. Daher ist es entscheidend, dass der Unterrichtsausfall bestmöglich befolgt wird.

Schulen in NRW: Zukunftsperspektiven

Lehrer*innen: Wie man Schulfrieden und Neutralität bewahrt

Lehrerinnen und Lehrer haben in der Schule stets darauf zu achten, dass sie keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche Äußerungen machen, die für die Schüler*innen, Eltern oder die Schule als Ganzes gefährlich werden können. Dies ist wichtig, damit der Schulfrieden und die Neutralität der Schule gewährleistet sind. Solche Äußerungen können zu Unruhe und Konflikten führen, die das Lernklima beeinträchtigen. Daher sollten Lehrer*innen versuchen, eine neutrale und sichere Umgebung für ihre Schüler*innen zu schaffen, in der diese ihr Wissen und ihre Fähigkeiten entwickeln können.

NRW: Regelmäßige Coronavirus-Tests für Schüler*innen empfohlen

Bis auf Weiteres gelten in Nordrhein-Westfalen an den Schulen weiterhin die bisher ausgesprochenen Regelungen. Es wird weiterhin empfohlen, dass Schüler*innen eine Maske tragen. Zudem sollen sie anlassbezogen zu Hause auf freiwilliger Basis auf das Coronavirus getestet werden. Es ist also wichtig, dass ihr euch regelmäßig auf das Virus testet, um euch und andere vor einer Ansteckung zu schützen. Die Tests sollten möglichst routinemäßig durchgeführt werden, um einen möglichst hohen Schutz zu erreichen.

Ferien 2023/2024: 22. Juni – 6. April

Endlich heißt es wieder: Ferien! Der erste Ferientag ist Donnerstag, 22. Juni 2023, und der letzte Ferientag ist Freitag, 4. August 2023. Für die Herbstferien sind Montag, 2. Oktober 2023 bis Samstag, 14. Oktober 2023 vorgesehen. Weihnachten beginnt Donnerstag, 21. Dezember 2023 und endet Freitag, 5. Januar 2024. Ostern findet vom Montag, 25. März 2024 bis Samstag, 6. April 2024 statt. Genieße die Ferien und plant schon mal etwas Schönes, damit du die Zeit sinnvoll nutzen kannst!

Coronavirus: Eine 10-tägige Isolierung einhalten

Du hast dich mit dem Coronavirus infiziert? Dann musst du unbedingt eine Isolierung einhalten. So kannst du andere vor einer Ansteckung schützen. Normalerweise sollte die Isolierung zehn Tage andauern. Solltest du in dieser Zeit keine Symptome mehr haben, kannst du die Isolierung nach Ablauf der Frist beenden. Da die Inkubationszeit des Coronavirus jedoch variieren kann, ist es ratsam, einen Arzt aufzusuchen und einen Test machen zu lassen, bevor du die Isolierung beendest. So kannst du sichergehen, dass du nicht mehr ansteckend bist.

Berufskollegs: Distanz- und Präsenzunterricht ab Februar 2022

Du hast gehört, dass für Berufskollegs ab Februar 2022 eine Verknüpfung von Distanz- und Präsenzunterricht im Schuljahr 2022/2023 möglich sein wird? Das ist super, denn so kannst du auch im Fernunterricht an deinem Berufskolleg teilnehmen. Es gibt bestimmte Gründe, warum der Unterricht in bestimmten Fällen auch auf Distanz erteilt werden kann. Diese können organisatorischer Natur sein, aber auch pädagogische Gründe spielen eine Rolle. So hast du die Möglichkeit, trotz der aktuellen Situation deine Ausbildung weiterzuführen.

CoronaSchVO bleibt: Keine neuen Schulvorschriften, mehr Hygieneregeln

Grundsätzlich ist es so, dass die CoronaSchVO, die Corona-Schutz-Verordnung, auch in Zukunft weiterhin bestehen bleibt. Dabei wurde jedoch entschieden, dass es, was den Schulbereich angeht, keine weiteren speziellen Vorschriften mehr geben soll. Somit bleibt es auch bei den ohnehin schon sehr strengen Regelungen.
Das bedeutet, dass es auch keine rechtliche Grundlage mehr zum anlassbezogenen Testen an Schulen gibt. Dadurch werden Lehrer*innen und Schüler*innen noch stärker dazu aufgefordert, die vorhandenen Hygienemaßnahmen noch eingehender einzuhalten, um ein gesundes und sicheres Miteinander an den Schulen zu gewährleisten.

Gymnasium für dein Kind: Entscheidung treffen & beste Option finden

Du hast dich gerade gefragt, ob dein Kind aufs Gymnasium gehen soll und wer die Entscheidung darüber trifft? Keine Sorge, du bist nicht allein! Denn es ist eine Frage, mit der viele Eltern konfrontiert werden. Zum Glück stellt das Dresdner Verwaltungsgericht die sächsische Schulordnung in Frage, wonach eine 3 in Mathematik ein Ausschlusskriterium sein soll. Laut der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom 30.08. berichteten sie darüber. Es bedeutet, dass es für dein Kind möglicherweise einfacher ist, aufs Gymnasium zu kommen. Trotzdem ist es wichtig, dass du dir Zeit nimmst, um sorgfältig deine Entscheidung zu treffen. Denn letztendlich musst du das Beste für dein Kind herausfinden. Gehe auf jeden Fall die verschiedenen Optionen durch und mach dir Gedanken darüber, was für dein Kind am besten geeignet ist. Wenn du möchtest, kannst du dir auch eine Beratung holen, um sicherzustellen, dass dein Kind die beste Entscheidung trifft.

Dauerhaftes Homeschooling in Deutschland nicht erlaubt

In Deutschland ist dauerhaftes Homeschooling leider nicht erlaubt. Allerdings sind Eltern hierzulande in der Lage, ihre Kinder vorübergehend selbst zu unterrichten. Dies ist in vielen anderen Ländern, wie zum Beispiel in den USA, erlaubt. Doch auch hierzulande gibt es einige Eltern, die ihre Kinder lieber zu Hause unterrichten möchten. Allerdings ist das nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Schulbehörde möglich. Grundsätzlich ist es für Eltern und Kinder in Deutschland daher empfehlenswert, den Schulbesuch zu wählen.

Schulpflicht in NRW: Sechsjährige ab 1. August schulpflichtig

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Wenn Du also bis zum 30. September sechs Jahre alt wirst, musst Du ab dem 1. August die Schule besuchen. Doch auch wenn Du nach diesem Datum Geburtstag hast, ist das kein Problem. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Dann musst Du also noch ein Jahr warten, bis Du zur Schule gehen darfst.

NRW-Schulen bleiben wegen Unwetter geschlossen – Eltern sollen Kinder überwachen

Ministerin Gebauer hat mitgeteilt, dass das anstehende Unwetter eine ernsthafte Gefahr für Schüler darstellt, die sich auf dem Schulweg befinden. Daher werden die Schulen in Nordrhein-Westfalen morgen nicht öffnen. Das bedeutet, dass Schüler, Lehrer und anderes Schulpersonal nicht zu den Schulen kommen müssen. Die Ministerin betont jedoch, dass die Eltern ihre Kinder weiterhin überwachen sollten, um sicherzustellen, dass sie während des Unwetters sicher sind.

Zusammenfassung

In Nordrhein-Westfalen wird es wahrscheinlich weiterhin darum gehen, Schulen so sicher wie möglich zu machen, damit Kinder und Lehrer unter den bestmöglichen Bedingungen lernen und arbeiten können. Dazu werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, z.B. das Tragen von Masken, das Einhalten von Abstandsregeln usw. Es wird wahrscheinlich auch einige Hybrid- und Online-Unterrichtsformen geben, um die Sicherheit zu gewährleisten. Am Ende wird es aber darauf ankommen, dass du deinen Teil dazu beiträgst, indem du die Regeln einhältst, damit wir alle sicher in die Schule gehen können.

Es ist schwierig zu sagen, wie es mit den Schulen in NRW weitergehen wird. Es ist jedoch sicher, dass die Entscheidungen, die getroffen werden, auf der Grundlage der besten verfügbaren Informationen und des besten Interesses der Schülerinnen und Schüler getroffen werden. Dich betrifft das alles natürlich auch, also halte am besten die Augen nach Neuigkeiten auf und informiere Dich, damit Du wissen kannst, was auf Dich zukommt.

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