Wie geht es mit den Schulen in NRW weiter? Jetzt alle Details erfahren!

Nrw
Bild von Schulumgebung in Nordrhein-Westfalen mit Hinweis auf anstehende Entscheidungen

Na, alles fit? Ich hoffe ihr seid alle gut in das neue Jahr gestartet. Heute geht es darum, wie es mit den Schulen in NRW weitergeht. Denn es gibt viele Fragen und Unklarheiten, ob und wie Schulen und die Schüler bald wieder ihren gewohnten Alltag aufnehmen können. Lasst uns gemeinsam schauen, was es dazu an Entwicklungen gibt und wie wir uns trotz der schwierigen Lage gut auf das Schuljahr vorbereiten können.

In Nordrhein-Westfalen geht es mit den Schulen weiter, indem es ein Hybrid-Modell gibt, das sowohl Präsenzunterricht als auch digitalen Unterricht umfasst. Einige Schulen bieten auch Präsenzunterricht an, aber die Schüler müssen einen Masken- und Abstandsregeln einhalten, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Wenn du Fragen zu diesem Modell hast, kannst du dich jederzeit an deine Schule wenden. Da die Situation sich ständig ändern kann, solltest du auch immer die aktuellen Informationen auf der Website deiner Schule überprüfen.

Ministerin Gebauer: Schulen in NRW bleiben wegen Unwetter geschlossen

Ministerin Gebauer hat angesichts des bevorstehenden Unwetters klar Stellung bezogen: „Es ist eine ernsthafte Bedrohung, besonders für die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Schule. Deswegen haben wir die Entscheidung getroffen, dass in den nordrhein-westfälischen Schulen morgen kein Unterricht stattfinden wird. Die Schulen bleiben geschlossen.“ Hierdurch können Eltern und Kinder sicher sein, dass sie nicht in Gefahr geraten, wenn sie sich auf den Weg zur Schule machen. Gleichzeitig sollen sie aber auch dazu angehalten werden, besondere Vorsicht walten zu lassen und das Unwetter ernst zu nehmen.

Letzter Tag der Weihnachtsferien: Schülerinnen und Schüler starten Montag in NRW wieder in die Schule

23: Heute ist der letzte Tag der Schulferien in Nordrhein-Westfalen. Am Montag, den 09.01.2023, beginnt für alle Schülerinnen und Schüler der Unterricht wieder. Damit ist es endlich soweit – die Weihnachtsferien neigen sich dem Ende zu.

Heute ist der letzte Tag der Weihnachtsferien und alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen können es kaum noch erwarten, endlich wieder in die Schule zu gehen. Am Montag, den 09.01.2023, startet für alle Schülerinnen und Schüler der Unterricht wieder. Damit heißt es für alle Schülerinnen und Schüler: Ran an die Bücher! Aber auch die Lehrerinnen und Lehrer freuen sich darauf, dass es endlich wieder mit dem Unterricht losgeht.

Die Weihnachtsferien haben vor allem für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit geboten, sich von der Schule zu erholen und Kraft zu tanken. Nun ist es aber an der Zeit, sich wieder auf den Schulalltag vorzubereiten, um die nächsten Aufgaben zu meistern.

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern, sowie Lehrerinnen und Lehrern viel Erfolg und gutes Gelingen für die neue Schulwoche!

Unterrichtsausfall in NRW: Aktuelle Informationen vom Ministerium

In Nordrhein-Westfalen können extreme Wetterlagen wie Unwetter dazu führen, dass das Ministerium für Schule und Bildung ein landesweites Ruhen des Unterrichts in Präsenz beschließt. Sollte ein solcher Fall eintreten, würden alle Schulen im Bundesland davon betroffen sein. Um dir als Schülerin und Schüler die Planung zu erleichtern, kannst du dich auf der Website des Ministeriums über alle aktuellen Entscheidungen informieren. Dort erfährst du auch, ob und wie der Unterricht digital stattfindet.

Kriterien für Wetterwarnungen des DWD

Du möchtest wissen, wie Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) aussehen, die unterhalb der Unwetterwarngrenze liegen? Hier kommen die Kriterien: Starkregen wird dann ausgelöst, wenn 10 bis 25 Liter pro Quadratmeter in einer Stunde fallen oder 20 bis 35 Liter pro Quadratmeter in sechs Stunden. Bei Dauerregen wird eine Warnung ausgegeben, wenn 25 bis 40 Liter pro Quadratmeter in 12 Stunden fallen, 30 bis 50 Liter pro Quadratmeter in 24 Stunden oder 40 bis 60 Liter pro Quadratmeter in 48 Stunden. Schneefall wird als Wetterwarnung ausgelöst, wenn innerhalb von sechs Stunden bis zu 5 Zentimeter, innerhalb von 12 Stunden bis zu 10 Zentimeter fallen. Solltest du noch mehr Informationen benötigen, schau dir die offiziellen Informationen des DWD an.

NRW-Schulen: Perspektiven nach der Pandemie

Du hast die Wahl: Maske tragen oder zu Hause getestet werden

Du hast die Wahl! In Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin die Empfehlung, dass an Schulen eine Maske getragen werden soll. Aber das ist kein Muss. Denn Du hast die Wahl und kannst Dich entscheiden, ob Du eine Maske tragen möchtest oder nicht. Hinzu kommt, dass Schülerinnen und Schüler anlassbezogen und auf freiwilliger Basis zu Hause getestet werden können. Das gibt Dir die Möglichkeit, eine gute Balance zwischen Schule und Deinem eigenen Schutz zu finden. Denke also daran: Du hast die Wahl!

Schulen: Verzichte möglichst auf Maske, um sicheres Lernumfeld zu schaffen

Studierende) sind aufgefordert, möglichst auf das Tragen einer Maske zu verzichten.

Du kannst in Schulen weiterhin freiwillig eine Maske tragen, um dich selbst oder andere zu schützen. Niemand wird deswegen diskriminiert – weder Schüler noch Lehrkräfte. Wir raten dir aber, so oft wie möglich auf das Tragen einer Maske zu verzichten, um ein möglichst sicheres Lernumfeld für alle zu schaffen. Natürlich kannst du jederzeit eine Maske tragen, wenn du dich damit wohler fühlst.

NRW: Corona-Schutzverordnung endet am 28.02.2023

Nach über 3 Jahren ist es endlich soweit: Am 28. Februar 2023 läuft die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aus. Damit enden die letzten durch das Landesrecht vorgeschriebenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Ab dem 1. März können die Menschen in NRW endlich wieder etwas mehr Normalität genießen. Allerdings müssen alle weiterhin die Hygienevorschriften und Abstandsregeln beachten, damit die Infektionszahlen nicht wieder steigen. Wir wünschen uns, dass die nächsten 1073 Tage nicht wieder unter solchen Einschränkungen verbringen müssen!

Landesregierung hebt Maskenpflicht im ÖPNV und Isolierungspflicht auf

Ab dem 1. Februar 2023 wird die Landesregierung die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie die Isolierungspflicht für Corona-Infizierte aufheben. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität, in einer Zeit in der sich das Leben langsam wieder normalisiert. Mit dem Aussetzen der Maskenpflicht im ÖPNV und der Isolierungspflicht für Infizierte können die Menschen wieder entspannter in den Alltag zurückkehren. Gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass die Einhaltung weiterer Hygienemaßnahmen wie das Händewaschen und die Einhaltung des Abstands weiterhin von allen eingehalten werden sollten. Auch wenn die Maskenpflicht aufgehoben wird, empfiehlt es sich weiterhin, im öffentlichen Personenverkehr eine Maske zu tragen, um sich und andere zu schützen. Auch sollten alle, die Symptome einer Erkrankung aufweisen, zuhause bleiben und einen Arzt aufsuchen.

Unterrichtsausschluss: Was musst du als Schüler wissen?

Du hast schon mal von dem Unterrichtsausschluss gehört? Wenn du ein Schüler bist, kannst du dich sicherlich vorstellen, wie es ist, wenn du für ein paar Tage aus dem Unterricht geschickt wirst. In einigen Fällen kann der Lehrer einen Schüler für einen oder mehrere Tage vom Unterricht ausschließen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Unterrichtsausschluss ist aber immer nur vorübergehend und unterscheidet sich deshalb von einer Entlassung von der Schule. Wenn du also einmal wegen einer Ordnungsmaßnahme aus dem Unterricht geschickt wirst, musst du dir also keine Sorgen machen, dass du die Schule verlassen musst.

Schulgröße: Wähle deine Schule mit 18-30 Schülern

Du hast die Wahl, ob du an einer Schule mit einer Schülerzahl zwischen 18 und 30 lernen möchtest. Die Schulleitung kann unter bestimmten Bedingungen die Bandbreite um bis zu fünf Schülerinnen und Schüler überschreiten. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Schüler oder eine Schülerin nicht zu einer anderen Schule derselben Schulart im Gebiet des Schulträgers zugelassen werden kann. In solchen Fällen kannst du trotzdem an der Schule bleiben.

Schulen in NRW: Was kommt als nächstes?

SGS: Unterrichtszeiten & Kurzstundenmodell

Am Wochenende findet am SGS kein Unterricht statt. In Ausnahmefällen kann jedoch das Kurzstundenmodell angewendet werden. Wenn du also nicht nur am Samstag und Sonntag, sondern auch unter der Woche einmal mehr frei hast, kann das durchaus an dem Kurzstundenmodell liegen. Hier ein Überblick über die reguläre Stundentafel: Stunde Beginn Ende 5. 11:45 Uhr 12:30 Uhr 6. 12:35 Uhr 13:20 Uhr 7. 13:30 Uhr 14:15 Uhr 8. 14:15 Uhr 15:00 Uhr. Beachte jedoch, dass dieses Modell nur in sehr speziellen Situationen, wie beispielsweise bei sehr hohen Temperaturen, angewendet wird. Ansonsten kannst du dich ganz normal an die üblichen Unterrichtszeiten halten.

Hausaufgaben in der 5. Klasse eines Gymnasiums: So organisierst du sie!

Du als Schülerin/Schüler der Klasse 5 eines Gymnasiums hast es nicht leicht. Du hast normalerweise drei Hauptfächer und vier hausaufgabenrelevante Nebenfächer. Das bedeutet, dass du jede Woche durchschnittlich fünf Hausaufgaben zusätzlich zu deinem normalen Unterricht erledigen musst. In Klasse 7 steigt diese Zahl nochmal an, denn hier sind es mit vier Hauptfächern und sechs hausaufgabenrelevanten Nebenfächern bis zu sieben Hausaufgaben pro Woche. Wir können uns vorstellen, wie viel Arbeit das ist und wie müde du nach einem Tag in der Schule bist. Daher ist es wichtig, dass du dir eine gute Organisation aufbaust, um alles schaffen zu können. Unterteile deine Aufgaben in mehrere Einzelaufgaben und plane dir ausreichend Zeit für deine Hausaufgaben ein. So kannst du deine Fächer gut lernen und musst trotzdem nicht zu viel Zeit investieren.

Grundschülern und älteren Schülern: Ein Tag in der Schule

Wenn Du Schüler einer Grundschule bist, weißt Du, dass Dein Schultag meistens um 11 oder 12 Uhr endet. Aber auch für ältere Schüler ist der Schultag manchmal länger. In den meisten Schulen dauert der Unterricht bis 13 Uhr oder länger. Normalerweise beginnt der Schultag zwischen 7:30 Uhr und 8:00 Uhr, aber es gibt auch Schulen, die schon früher anfangen. Wenn Du also in der Schule bist, solltest Du auf jeden Fall pünktlich sein. Es lohnt sich auch, in der Schule aufzupassen, denn dann kannst Du viel lernen. Am Ende des Schultages hast Du dann mehr Wissen, als wenn Du nicht aufgepasst hättest.

Gebundene Ganztags-Schulen: Keine Hausaufgaben an Wochenenden

Kannst du dir vorstellen, dass man an Wochenenden Hausaufgaben machen muss? An Schulen ohne gebundenen Ganztag ist das zum Glück nicht der Fall. Denn die Schulen stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden und auch an Feiertagen keine Hausaufgaben machen müssen. Sie müssen sich also in dieser Zeit keine Sorgen machen und können sich entspannt zurücklehnen und das Wochenende genießen. Wenn du an einer Schule bist, die einen gebundenen Ganztag hat, kann es jedoch sein, dass du Hausaufgaben über das Wochenende machen musst. Achte also auf die Richtlinien deiner Schule – so weißt du, was auf dich zukommt.

Isolation: Zehn Tage bleiben, Tests möglicherweise nötig

Du musst weiterhin zehn Tage lang in Isolation bleiben. Nach Ablauf der zehn Tage kannst du die Isolierung normalerweise beenden, ohne einen weiteren Test zu machen. In einigen Fällen kann es jedoch notwendig sein, dass du einen weiteren Test machen musst, um die Isolierung zu beenden. Informiere dich deshalb vorab bei deiner örtlichen Gesundheitsbehörde über die aktuellen Richtlinien. Wenn du während der Isolierung Symptome entwickelst, solltest du unbedingt einen Arzt kontaktieren, um weitere Tests vornehmen zu lassen. Ein Arzt kann dir auch sagen, ob du die Isolierung vorzeitig beenden kannst.

Deutschland: Schutzmaßnahmen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Bis zum 7. April 2023 gelten in Deutschland in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen, um besonders gefährdete Personen zu schützen. So musst Du, wenn Du ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung besuchst, eine FFP2-Maske tragen. Diese Regel gilt nicht nur für Besucher, sondern auch für das Pflegepersonal. Es ist wichtig, dass Du eine FFP2-Maske trägst, um Dich und andere vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Außerdem musst Du bei einem Besuch ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist. Wenn Du die notwendigen Schutzmaßnahmen beachtest, kannst du deine Liebsten auch in diesen schwierigen Zeiten besuchen und sie unterstützen.

Verantwortung von Lehrerinnen und Lehrern für Schulfrieden und Toleranz

Lehrerinnen und Lehrer haben in der Schule eine besondere Verantwortung. Sie müssen sich stets darum bemühen, eine neutrale Haltung einzunehmen, damit alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und Kollegen sich wohl fühlen und ein friedliches, tolerantes Klima herrscht. Daher dürfen sie in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche Äußerungen machen, die geeignet sind, die Neutralität des Landes zu gefährden oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu stören. Dies gilt insbesondere für Äußerungen, die eine Diskriminierung oder Benachteiligung beinhalten. Stattdessen sollten Lehrerinnen und Lehrer stets versuchen, einen respektvollen Umgang miteinander zu fördern und Toleranz und Verständnis für die Meinungen und Ansichten anderer zu zeigen.

Testpflicht für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen

Ab dem 30. November 2022 entfällt die bisherige Testpflicht zur Freitestung für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen. Allerdings müssen sie bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses ein Tätigkeitverbot befolgen. Dieses Tätigkeitverbot gilt auch für diejenigen, die sich zuvor schon in einer medizinischen Einrichtung aufgehalten haben. Die neuen Regelungen sind also eine Verpflichtung, die für alle Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen gilt. Damit soll die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet werden. Es ist also wichtig, dass Du Dich an die Regeln hältst und erst wieder arbeitest, wenn Du ein negatives Testergebnis vorweisen kannst.

Ferien 2023/2024: Donnerstag, 22. Juni bis Freitag, 5. Januar

Endlich ist es soweit – die Ferien sind da! Der erste Ferientag im Sommer ist Donnerstag, 22. Juni 2023 und der letzte Ferientag ist Freitag, 4. August 2023. Im Herbst beginnen die Ferien am Montag, 2. Oktober 2023 und enden am Samstag, 14. Oktober 2023. Weihnachten fängt an Donnerstag, 21. Dezember 2023 und endet am Freitag, 5. Januar 2024. Ostern ist zwischen Montag, 25. März 2024 und Samstag, 6. April 2024. Genieße die Ferien und mach dir eine schöne Zeit!

Längere Auszeiten von der Schule: Worauf musst Du achten?

Wenn Du Dein Kind für länger als drei Tage von der Schule befreien möchtest, musst Du der Schule ein schriftliches Entschuldigungsschreiben zukommen lassen. Dabei sind religiöse und nationale Feiertage sowie persönliche Anlässe wie Hochzeiten als zulässige Gründe anerkannt. Es ist jedoch ratsam, bereits bei der Anmeldung des Kindes an der Schule über längere Auszeiten zu informieren, damit die Schule darauf vorbereitet ist. In manchen Regionen besteht auch die Möglichkeit, dass Du Dein Kind zu Hause unterrichten lassen kannst. Vergiss nicht, dass die Schule vorab über längere Fehlzeiten informiert werden muss, um die Unterrichtspläne anzupassen. Wir wünschen Dir viel Erfolg!

Schlussworte

In Nordrhein-Westfalen gibt es momentan noch keine klare Antwort darauf, wie es mit den Schulen weitergehen wird. Es gibt jedoch Gerüchte, dass es eine Mischung aus Präsenzunterricht und Online-Unterricht geben könnte. Es ist auch möglich, dass die Schulen weiterhin vollständig geschlossen bleiben. Wir müssen abwarten und sehen, wie sich die Situation entwickelt. Bis dahin kannst du aber weiterhin zu Hause lernen und deine Schulaufgaben machen.

Da die Entwicklungen bezüglich der Schulen in NRW ständig wechseln, ist es schwer zu sagen, wie es mit den Schulen in NRW weitergehen wird. Daher ist es wichtig, dass du dich stets über die neuesten Entwicklungen informierst, damit du immer auf dem Laufenden bist.

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