Erfahre jetzt, wie es in NRW mit den Schulen weitergeht – die Antworten gibt’s hier!

Nrw
Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen

Hallo zusammen! Wie geht es euch? Sicherlich fragt ihr euch alle, was in NRW mit den Schulen passiert. Die Lage ist schwierig und viele Eltern, Lehrer und Schüler würden gerne wissen, wie es weitergeht. In diesem Artikel werden wir uns genauer damit beschäftigen und schauen, was die aktuellen Pläne und Regelungen sind.

In Nordrhein-Westfalen wird es voraussichtlich ab dem 8. März 2021 eine Rückkehr zum Präsenzunterricht geben. Die Schulen können dabei entscheiden, ob sie den Wechselunterricht weiterführen oder wieder einen regulären Präsenzunterricht anbieten. Es ist also möglich, dass einige Schulen den Wechselunterricht beibehalten, andere aber wieder zum regulären Unterricht übergehen. Es liegt also an den Schulen, wie sie weitermachen wollen. Wenn Du mehr Infos dazu benötigst, schau doch mal auf der Webseite des Landes NRW vorbei!

Unterrichtsruhe in NRW: Schulen können bei Unwetter geschlossen werden

In Nordrhein-Westfalen kann das Ministerium für Schule und Bildung, falls ein Unwetter das gesamte Bundesland trifft, ein landesweites Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Dieser Schritt wird in Betracht gezogen, wenn die Sicherheit der Schüler*innen und Lehrer*innen nicht gewährleistet werden kann. Sollte dies der Fall sein, werden die Schulen und Eltern/Erziehungsberechtigten über eine entsprechende Anordnung informiert.

Es ist auch möglich, dass einzelne Schulen oder Schulbezirke vorübergehend geschlossen werden, wenn die Unwetterlage besonders schwerwiegend ist. In diesem Fall kann das Ministerium für Schule und Bildung eine einzelne Schule oder einen Schulbezirk vorübergehend schließen, um die Sicherheit der Schüler*innen und Lehrer*innen zu gewährleisten. Auch hier werden die Eltern/Erziehungsberechtigten über die Schließung informiert.

Unwetterwarnung: „Begründete Arbeitsverhinderung“ – Bleib zu Hause!

Du hast eine Unwetterwarnung bekommen und überlegst, ob du zur Arbeit gehen sollst? Dann rate ich dir: Lieber zu Hause bleiben! Verschiedene Naturkatastrophen wie umgestürzte Bäume oder ausgefallene Züge können eine Gefahr darstellen. In solchen Fällen gilt die „begründete Arbeitsverhinderung“: Das heißt, du hast das Recht, zu Hause zu bleiben, um dich nicht in Gefahr zu begeben. Daher lautet mein Rat an dich: Wenn du eine Unwetterwarnung bekommst, zögere nicht und bleibe zu Hause. So kannst du dich schützen und bleibst gesund!

Sturm & Starkregen: Schütze Dich mit diesen Tipps

Du solltest bei Sturm und Starkregen unbedingt im zentralsten Raum des Gebäudes im Erdgeschoss Zuflucht suchen. Ist kein Gebäude vorhanden, solltest du dich mit dem Gesicht nach unten in einen Graben oder eine Mulde legen und deinen Kopf und Nacken mit deinen Händen schützen. Wenn möglich, solltest du dich nah an den Boden pressen, um so wenig Wind wie möglich abzubekommen. Achte auch auf herumfliegende Gegenstände und achte darauf, wohin du deine Füße stellst. Am besten ist es, so bald wie möglich in ein geschützteres Gebäude zu kommen.

Mund-Nasen-Bedeckung in NRW: Empfehlung & Testen auf freiwilliger Basis

In Nordrhein-Westfalen gilt weiterhin, dass Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollten. Die Empfehlung wurde auch aufgrund der aktuellen Corona-Lage ausgesprochen. Da die Maskenpflicht allerdings nur eine Empfehlung bleibt, ist es jedem selbst überlassen, ob er sie tragen möchte oder nicht.

Darüber hinaus bleibt es auch bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung, dass Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen sich weiterhin anlassbezogen und grundsätzlich auf freiwilliger Basis zu Hause testen. Dies sollte regelmäßig geschehen, um ein mögliches Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Solltest Du also Verhaltensweisen oder Symptome feststellen, die auf eine mögliche Corona-Infektion hinweisen, ist es wichtig, dass Du Dich auf das Virus testen lässt. Nur so kannst Du verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet.

 Schulwiederaufnahme in NRW

Schule: Maske tragen freiwillig möglich – Niemand diskriminiert

deren Eltern) haben jeweils die freie Wahl, ob sie eine Maske tragen möchten oder nicht.

Du hast die Möglichkeit, in der Schule eine Maske freiwillig zu tragen, um dich selbst und andere zu schützen. Niemand wird wegen des Tragens einer Maske diskriminiert. Lehrer*innen und Schüler*innen (und deren Eltern) haben die Wahl, ob sie eine Maske tragen möchten oder nicht. Es gilt, dass jeder*jede selbst entscheiden kann, ob er/sie eine Maske tragen möchte. Solltest du dich für das Tragen einer Maske entscheiden, solltest du unbedingt darauf achten, dass du die Maske auch korrekt trägst. Eine Maske, die falsch getragen wird, ist schließlich weniger effektiv als eine gut sitzende Maske.

NRW: Yvonne Gebauer beendet Unterricht in Schulen

Heute hat die nordrhein-westfälische Kultusministerin Yvonne Gebauer das Offensichtliche bekanntgegeben: Morgen wird kein Unterricht in den Schulen des Landes stattfinden. Diese Entscheidung kam nicht überraschend, da sich die Corona-Infektionszahlen in den letzten Wochen deutlich erhöht haben. Der Bildungsportal NRW1602 teilte die Entscheidung der Ministerin heute mit und stellte klar, dass sowohl kurzfristig angeordneter Präsenzunterricht als auch Fernunterricht ausgesetzt werden.

Yvonne Gebauer betonte, dass die Maßnahme nicht nur zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler, sondern auch zur Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer getroffen wurde, die seit Beginn der Pandemie unter großem Druck stehen. Daher kann man die Entscheidung als einen notwendigen Schritt ansehen, um den Schulalltag während der Pandemie besser zu bewältigen.

Damit die Schülerinnen und Schüler weiterhin an ihrem Lernprozess teilnehmen können, haben die Schulen ein breites Angebot an digitalen Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt. Auch wenn das Lernen zu Hause nicht immer einfach ist, sollten die Schülerinnen und Schüler die nächsten Tage nutzen, um sich auf den Unterricht vorzubereiten.

Erlebe Sommerferien 2023 in NRW – 10 Wochen voller Abenteuer

2023 erstrecken sich die Sommerferien in Nordrhein-Westfalen vom 22. Juni bis zum 4. August. Diese zehnwöchige Ferienzeit ist eine großartige Gelegenheit, um sich mit Freunden oder der Familie zu treffen und die schöne Jahreszeit zu genießen. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, die Ferien zu gestalten, egal ob du viel unterwegs bist oder lieber urlaubst. Du kannst eine spannende Reise buchen oder einfach ein paar Tage im Freizeitpark verbringen. Ein weiteres Highlight im Sommer sind natürlich die zahlreichen Festivals, die in der ganzen Region stattfinden. Mit etwas Glück kannst du dein Lieblings-Festival besuchen und deine Sommerferien mit einem einmaligen Erlebnis bereichern. Also, worauf wartest du noch? Genieße die Sommerferien 2023 in Nordrhein-Westfalen und erlebe eine wundervolle Zeit!

NRW: Corona-Schutzverordnung läuft am 28.2.2023 aus

Nach 1073 Tagen geht es für uns in Nordrhein-Westfalen endlich los: die Corona-Schutzverordnung läuft am 28. Februar 2023 aus. Ab dem 1. März 2023 gelten damit keine landesweiten Schutzmaßnahmen mehr. Es ist endlich soweit und wir können wieder ein Stück mehr Normalität in unseren Alltag bringen. Natürlich müssen wir trotzdem weiterhin auf unsere Gesundheit achten und die allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln beachten. Aber wir können uns darauf freuen, dass wir ab dem 1. März 2023 wieder ein bisschen mehr Freiheiten genießen können.

Masken- und Isolierungspflicht im PV endet 1. Februar 2023

Ab dem 1. Februar 2023 wird es keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Personennahverkehr geben. Ebenso fällt die Pflicht zur Isolierung von infizierten Personen weg. Dies teilte die Landesregierung heute mit. Damit wird das Leben für alle ein bisschen leichter.

Natürlich bedeutet dies nicht, dass ab dann kein Corona mehr existiert. Auch weiterhin gilt: Halte Abstand, trage eine Maske, wenn du dich in einer Menschenmenge befindest und halte die Hygieneregeln ein. Zudem wird empfohlen regelmäßig einen Corona-Test zu machen, um sich und andere zu schützen.

Mit dem 1. Februar 2023 endet nicht nur die Masken- und Isolierungspflicht, auch andere Coronaregeln werden angepasst. So wird die Testpflicht für Rückkehrer aus riskanten Gebieten abgeschafft und Kontaktbeschränkungen werden leichter.

Bis dahin gilt es weiterhin, die bestehenden Regeln einzuhalten, um so eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Vorsicht bei starkem Wind: Fahren bei Orkanwarnung vermeiden

Du solltest bei jedem Sturm vorsichtig sein, besonders wenn Windgeschwindigkeiten von 29 bis 38 km/h erreicht werden. Wenn die Windstärke 10 überschritten wird und es eine Orkanwarnung gibt, solltest du besser gar nicht mehr ins Auto steigen. Der Wind kann dein Fahrzeug leicht aus der Spur bringen, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Deswegen ist es wichtig, dass du bei Sturm vorsichtig fährst und auf die Wetterwarnungen achtest. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, solltest du bei starkem Wind einfach das Auto stehen lassen.

Schulen in Nordrhein-Westfalen Lage

Arbeitnehmer: Wegerisiko tragen, aber Lohn trotzdem sicher! § 615 S 3 BGB

Du trägst zwar als Arbeitnehmer das Wegerisiko, aber dein Arbeitgeber muss dir weiterhin Lohn zahlen, wenn er die Arbeit nicht ermöglichen kann. Dies besagt § 615 S 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies ist ein wichtiger Schutz für dich und deine Arbeit, da du so trotz widrigen Umständen weiterhin regelmäßig deinen Lohn erhältst.

3+ Tage Fehlzeit? So schreibst Du ein Entschuldigungsschreiben

Du hast Dein Kind mehr als drei Tage von der Schule beurlaubt? Dann solltest Du der Schule ein schriftliches Entschuldigungsschreiben zukommen lassen. Der Grund für die Fehlzeit kann verschiedener Natur sein. Zulässig sind zum Beispiel Feiertage, religiöse Feste oder persönliche Anlässe wie Hochzeiten. Ebenso kannst Du Dein Kind auch vom Unterricht beurlauben lassen. Dazu musst Du aber die entsprechenden Formulare bei der Schule abgeben. Sei Dir aber bewusst, dass Dein Kind die versäumten Stunden nachholen muss.

Verstoß gegen Gesetz: Was droht? Konsequenzen erklärt

Du solltest aufpassen, denn es droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten, wenn du gegen das Gesetz verstößt. Aber auch bei Jugendlichen gibt es ernste Konsequenzen: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe können verhängt werden. Deshalb solltest du dich an die Regeln halten, damit du keinen Ärger bekommst.

Vermeide zu viele Fehlzeiten: Informiere Arbeitgeber!

Du musst nicht befürchten, dass du ohne Vorwarnung deinen Job verlierst, wenn du mal ein paar Tage wegen Krankheit oder anderen Gründen nicht zur Arbeit kommen kannst. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn du innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumst, kann es sein, dass du ohne Vorwarnung entlassen wirst. Es lohnt sich also, auf deine Fehlzeiten zu achten und sich vorher abzusichern, in dem du deinen Arbeitgeber über dein Fehlen informierst. Dadurch kannst du sicherstellen, dass du nicht unbeabsichtigt zu viele Fehlzeiten ansammelst und somit Gefahr läufst, deinen Job zu verlieren.

Ferien 2023/2024: Donnerstag, 22. Juni bis Freitag, 5. Januar

Endlich ist es wieder soweit: Die Ferien sind da! Der erste Ferientag ist Donnerstag, 22. Juni 2023 und der letzte Ferientag ist Freitag, 4. August 2023. Im Herbst startet der Ferienbeginn am Montag, 2. Oktober 2023 und endet am Samstag, 14. Oktober 2023. Weihnachten steht vor der Tür und dazu gehört natürlich die freudige Zeit der Ferien. Der erste Ferientag ist Donnerstag, 21. Dezember 2023 und der letzte Ferientag ist Freitag, 5. Januar 2024. Zu Ostern geht es los am Montag, 25. März 2024 und endet am Samstag, 6. April 2024. Genieße die freie Zeit und nutze sie, um einmal so richtig auszuspannen!

FFP2-Maske und Tests: Schutzmaßnahmen in Deutschland bis 2023

Bis zum 7. April 2023 gelten in Deutschland spezielle Vorsichtsmaßnahmen, um bestimmte Gruppen zu schützen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist eine FFP2-Maske für Besucherinnen und Besucher zwingend erforderlich. Dadurch soll einer Ansteckung mit dem Coronavirus vorgebeugt werden. In manchen Fällen kann es aber auch nötig sein, dass sich Besucherinnen und Besucher vor dem Besuch einem Covid-19-Test unterziehen müssen. Auch bei Veranstaltungen können weitere besondere Schutzmaßnahmen verlangt werden. Daher ist es wichtig, sich vorab über die jeweiligen Regelungen zu informieren.

COVID-Isolierung: 10 Tage, aber weiterhin die Symptome beobachten

Die Isolierung von Corona-Infizierten dauert grundsätzlich zehn Tage. In dieser Zeit sollten die Betroffenen auf jeden Fall zuhause bleiben und Kontakte zu anderen Menschen meiden. Nach Ablauf der zehn Tage kann die Isolierung in der Regel ohne einen weiteren Test beendet werden. Es ist jedoch wichtig, dass die Gesundheitsbehörden über jede weitere Entwicklung informiert werden, wenn die Symptome anhalten oder verschlechtern. In manchen Fällen kann es auch erforderlich sein, dass ein weiterer Test durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass das Virus nicht weiter übertragen wird. Außerdem raten Experten dazu, die Symptome auch weiterhin zu beobachten und regelmäßig die Körpertemperatur zu messen, um sicherzustellen, dass keine Verschlechterung eintritt.

Testpflicht zur Freitestung entfällt am 30.11.2022

Ab dem 30. November 2022 entfällt die bisherige Testpflicht zur Freitestung. Allerdings müssen Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenhäusern, bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses keine Tätigkeiten ausüben. Dadurch sollen Patienten und Mitarbeiter vor einer möglichen Ansteckung geschützt werden. Für die Tests werden sowohl PCR- als auch Antigen-Tests anerkannt. Im Falle eines positiven Befunds müssen Betroffene und Kontaktpersonen in Quarantäne bleiben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.

Rosenmontag: Schulfrei an Karneval? Infos & Tipps

Auch wenn der Rosenmontag nicht zu den offiziellen Ferientagen zählt, ist es doch möglich, dass man in manchen Bundesländern einen schulfreien Tag bekommt. Während es in Nordrhein-Westfalen nicht möglich ist, Rosenmontag als Ferientag zu bekommen, bieten andere Bundesländer die Möglichkeit, bewegliche schulfreie Tage einzusetzen. Deshalb kannst Du Dir bei Deiner Schule informieren, ob Du an Karneval einen schulfreien Tag bekommst. In manchen Fällen ist es möglich, dass Du an Rosenmontag eine Pause von der Schule bekommst. Also schau doch einfach mal nach, vielleicht hast Du ja Glück!

Unterricht am 17.02.2022 ersatzlos entfällt

Bitte beachtet jedoch, dass der Unterricht am Tag davor (17022022) ersatzlos entfällt, da Unwetterwarnungen vorhergesagt wurden.

Liebe Schülerinnen und Schüler, ich habe gute und schlechte Neuigkeiten. Die gute Nachricht ist, dass der morgige Unterricht am 18.02.2022 wieder in Präsenzform stattfinden wird. Die schlechte Nachricht ist, dass der Unterricht am Tag davor, am 17.02.2022, ersatzlos entfällt, da für diesen Tag Unwetterwarnungen vorhergesagt wurden. Wir hoffen, dass die Witterungsbedingungen sich schnell wieder bessern und wir den Unterricht am Donnerstag nachholen können. Dieses werden wir aber erst entscheiden, wenn wir die aktuellen Wetterprognosen für den Tag kennen. Bis dahin wünschen wir euch allen eine schöne und vor allem sichere Woche!

Fazit

In NRW geht es mit den Schulen weiter, indem die Schulen unter Einhaltung bestimmter Vorschriften wieder geöffnet werden. Die Schülerinnen und Schüler werden entsprechend der Stufen des Landes NRW unterrichtet. Der Unterricht findet in der Regel in kleinen Gruppen statt, um eine sichere und gesunde Umgebung zu gewährleisten. Es gibt auch einen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Fernunterricht. Wir hoffen, dass die Schulen bald wieder normal funktionieren können.

Insgesamt ist es schwierig abzuschätzen, wie es in NRW mit den Schulen weitergeht. Es ist jedoch wichtig, dass du dich weiterhin an die Hygienemaßnahmen hältst, um deine eigene und die Gesundheit anderer zu schützen. Wir müssen abwarten, wie sich die Situation entwickelt und hoffen, dass es bald wieder normaler wird. Du kannst jedoch deinen Teil dazu beitragen, indem du dein Bestes gibst und dich an die Regeln hältst.

Schreibe einen Kommentar