Erfahre jetzt, welche Schulen in Schleswig-Holstein geschlossen sind: Ein Überblick

Schleswig-Holstein-Schulen geschlossen

Hallo zusammen!
Ihr habt sicher schon vom Coronavirus gehört und das es viele Maßnahmen gibt, um die Ausbreitung zu verhindern. Eine davon ist, dass Schulen geschlossen werden. In Schleswig-Holstein ist das ebenfalls der Fall und in diesem Text möchte ich euch erklären, welche Schulen betroffen sind. Also lasst uns direkt loslegen!

In Schleswig-Holstein sind aufgrund der Coronavirus-Pandemie alle Schulen geschlossen. Dazu gehören Grundschulen, weiterführende Schulen, Berufsschulen und Hochschulen. Der Präsident des Landes Schleswig-Holstein hat angeordnet, dass alle Schulen vorläufig bis zum Ende des Schuljahres geschlossen bleiben.

Schleswig-Holstein startet 2022 am 4. Juli in Sommerferien

2022 startet Schleswig-Holstein am 4. Juli in die Sommerferien. Damit ist es nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, das in die Ferien startet. Für die Schüler heißt das, dass sie Mitte August wieder in die Schule müssen. Schleswig-Holstein hat die Sommerferien 1901 eingeführt. Damit ist es eines der ersten Bundesländer gewesen, die sich für Ferien entschieden haben.

Schulausfälle durch Wetter: 1912 vs. Heute

Zurzeit gibt es keine Schulausfälle, die durch Wetterbedingungen verursacht wurden. Dies war jedoch nicht immer der Fall: In der Vergangenheit, genauer gesagt 1912, gab es einige Fälle von Schulausfällen, die durch schlechte Wetterbedingungen verursacht wurden. Allerdings sind diese Art von Ausfällen heutzutage nicht mehr üblich. Moderne Technologien und Wettervorhersage-Tools stellen sicher, dass Schülerinnen und Schüler immer sicher und pünktlich zur Schule kommen. Ein Beispiel hierfür ist die App Weather Watcher, die die aktuellen Wetterbedingungen in Echtzeit anzeigt. So kannst du immer einen Schritt voraus sein und dich auf schlechtes Wetter vorbereiten.

Elternrecht bei Glatteis: Zum Schutz vor Unwetter-Ereignissen

Du hast dir überlegt, ob du dein Kind bei Glatteis in die Schule schicken sollst? Das NRW-Schulministerium zählt Glatteis de facto zu „Unwetter-Ereignissen“. Damit erhältst du als Eltern die Möglichkeit, vor dem Schulweg zu entscheiden, ob du dein Kind in die Schule schicken möchtest oder nicht. Schon 1912 wurde Eltern das Recht zugestanden, ihr Kind vor solchen extremen Wetterlagen zu schützen und es nicht in die Schule zu schicken. Mit anderen Worten: Wenn du Bedenken bezüglich des Schulwegs hast, kannst du dein Kind jederzeit zu Hause lassen.

Schulweg in NRW: Eltern- und Schülerpflicht bei Extremwetter

In Nordrhein-Westfalen ist es so, dass die Eltern morgens entscheiden müssen, ob der Schulweg für ihre Kinder bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen wie Glatteis oder starkem Schneefall zumutbar ist. Sobald die Schülerinnen und Schüler volljährig sind, liegt die Entscheidung obliegt dann bei ihnen selbst. Unabhängig davon empfiehlt es sich, sich immer über den aktuellen Wetterbericht zu informieren, bevor man sich auf den Schulweg macht. Dann weiß man, ob man das Haus besser nicht verlassen sollte.

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Schulpflicht ab 2021: Sprachtest bei Zweifeln an Anmeldung

Ab dem Schuljahr 2021/2022 sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres sechs Jahre alt geworden sind, schulpflichtig. Bei der Anmeldung erfährt die Schule dann, ob das Kind die deutsche Sprache gut genug beherrscht, um im Unterricht mitzuarbeiten. Sollte die Schule Zweifel haben, ob das Kind schon ausreichend die deutsche Sprache beherrscht, kann ein Sprachtest durchgeführt werden. Auch wenn das Ergebnis positiv ist, kann die Schule im Einvernehmen mit den Eltern bestimmen, dass das Kind eine Eingangsphase besucht, um sich noch besser anzupassen.

Schulpflicht in Schleswig-Holstein: Alles, was du wissen musst

Du bist in Schleswig-Holstein wohnhaft und wirst bald sechs Jahr alt? Dann ist es an der Zeit, sich über die Schulpflicht zu informieren. In Schleswig-Holstein sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, schulpflichtig. Aber keine Sorge: Es gibt einiges, was du vorher beachten solltest. Zunächst einmal solltest du dich über die verschiedenen Schulformen informieren. Es gibt Grundschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Außerdem gibt es auch die Möglichkeit einer Sonderpädagogischen Förderung. Diese kannst du beantragen, wenn dein Kind eine besondere Förderung benötigt. Außerdem kannst du auch eine Schule in einer anderen Stadt besuchen, wenn du das möchtest. Informiere dich am besten rechtzeitig. So kannst du sicher sein, dass du alles richtig machst.

Sicheres Autofahren bei Glätte: Stotterbremse & Abstand halten

Bei Glätte ist es wichtig, dass du die sogenannte Stotterbremse anwendest. Dabei gehst du wie folgt vor: Brems einfach mehrmals hintereinander statt den Fuß auf die Bremse zu drücken. Bei Autos mit einem Automatikgetriebe solltest du besonders vorsichtig sein und das Lenkrad so gut wie möglich im Griff behalten. Diese Technik wurde übrigens erstmals 1901 in Europa eingeführt. Ein weiterer Tipp, um das Risiko eines Unfalls zu reduzieren: Halte etwas mehr Abstand zu Autos vor dir, indem du deine Geschwindigkeit reduzierst. So sorgst du dafür, dass du bei Glätte sicher unterwegs bist.

Vorsicht auf glatten Straßen: Verringere Geschwindigkeit & bleibe ruhig!

Aufpassen heißt es also, wenn Sie an einer glatten Stelle unterwegs sind. Wenn du auf Glatteis unterwegs bist, verringere deine Geschwindigkeit, um einem möglichen Unfall vorzubeugen. Achte auch auf die anderen Verkehrsteilnehmer und sei vorsichtig, wenn du eine scharfe Kurve fährst. Wenn du merkst, dass du die Kontrolle über dein Fahrzeug verlierst, versuche ruhig zu bleiben und korrigiere deine Richtung langsam. Falls du in eine glatte Stelle einfährst, versuche so wenig wie möglich zu bremsen, da dies ein plötzlicher Wechsel der Fahrtrichtung zur Folge haben kann. Sei also vorsichtig und pass auf dich und deine Mitfahrer auf!

Wer trägt die Schuld bei Glätteunfall?

Du hast einen Unfall bei Glätte gehabt und fragst Dich, wer die Schuld trägt? Die meisten Unfälle bei Glätte werden normalerweise gemeinsam von allen Beteiligten getragen. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Verkehrsteilnehmer alleinige Haftung trägt, wenn festgestellt wird, dass er in einer sehr unüberlegten und leichtsinnigen Weise gehandelt hat. Dazu kann zum Beispiel zählen, dass er bei Schnee und Eis viel zu schnell gefahren ist oder nicht aufmerksam genug war. Es kann aber auch sein, dass er ein Fahrzeug mit nicht ausreichenden Winterreifen benutzt hat. Auch wenn Du in einen Unfall gerätst, wenn es draußen schneit oder glatt ist, solltest Du immer besonders vorsichtig sein und Deine Sorgfaltspflichten beachten. So erhöhst Du Deine Chancen, nicht alleinige Haftung zu tragen.

Schleswig-Holstein: 220 unbesetzte Lehrerstellen – Grund- und Berufsschullehrer gesucht

Du hast schon mal davon gehört, dass Schleswig-Holstein an Lehrerstellen mangelt? Im Oktober 2020 war das laut Bildungsministerium so: Rund 220 Lehrerstellen waren unbesetzt. Das sind etwa ein Prozent aller Lehrerstellen im Land. Doch der Mangel ist nicht überall gleich verteilt: Laut Erhebungen des Ministeriums fehlen vor allem Grund- und Berufsschullehrer. Das heißt, dass die Lehrer an diesen Schulen besonders gefragt sind – und zwar nicht nur in Schleswig-Holstein. Wenn du also Lehrer werden möchtest, solltest du einen Blick auf die beiden Schularten werfen.

Schulen in Schleswig-Holstein, die geschlossen im Zuge der Coronavirus-Krise sind

G9 & Y-Modell: Flexibilität für Schüler in Schleswig-Holstein

Seit dem Schuljahr 2019/20 ist es in Schleswig-Holstein wieder möglich, das Gymnasium in neun Jahren (G9) zu durchlaufen. Dabei wird das Abitur nach acht Jahren (G8) angeboten, während in drei Gymnasien das sogenannte Y-Modell angeboten wird, bei dem du die Wahl hast, ob du dein Abitur nach acht oder neun Jahren machen möchtest. So kannst du einerseits entscheiden, ob du mehr Zeit zum Lernen brauchst oder dich früher aufs Abitur vorbereiten möchtest. Diese Flexibilität ist ein großer Vorteil, den das Y-Modell bietet.

Gymnasium Empfehlung: Anforderungen und Tipps

Um eine Empfehlung für das Gymnasium zu erhalten, musst du als Schüler bestimmte Anforderungen erfüllen. Normalerweise solltest du einen Notendurchschnitt von mindestens 2,0 – 2,5 in Mathe und Deutsch vorweisen können. Dieser Wert variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. Zudem sind in manchen Fällen auch besondere Leistungen in anderen Fächern notwendig, um eine Empfehlung zu erhalten. Auch ein positiver Eindruck beim Lehrer, der den Schüler kennt, kann helfen.

Schulpflichtiges Kind? Wie Du eine Zurückstellung beantragen kannst

Du hast Angst, dass Dein Kind noch nicht reif für die Schule ist? Normalerweise wird davon ausgegangen, dass ein Kind, das sein sechstes Lebensjahr vor dem Einschulungsstichtag vollendet hat, schulpflichtig ist. Doch wenn Du meinst, dass Dein Kind noch nicht bereit dafür ist, kannst Du einen Antrag auf Zurückstellung stellen. In diesem Fall wird geprüft, ob Dein Kind schulreif ist oder nicht. Dabei spielen Faktoren wie die Entwicklung, das soziale Verhalten und die Reife eine wichtige Rolle. Wenn Du Bedenken hast, dass Dein Kind noch nicht bereit für die Schule ist, kannst Du Dich gerne an Deine Schulbehörde wenden und Deinen Antrag auf Zurückstellung einreichen.

Lerne, wie du dein Selbstbewusstsein stärken kannst

Du wirst erstaunt sein, wie du dich selbst lieben lernst, wenn du anfängst, an deinem Selbstbewusstsein zu arbeiten. Dabei geht es nicht darum, perfekt zu sein, sondern vielmehr darum, sich selbst so zu akzeptieren, wie man ist. Durch ein positives Selbstbild kannst du deine Ausstrahlung und deine Lebensqualität stark verbessern. Schon in jungen Jahren lohnt es sich daher, sich mit dem Thema Selbstbewusstsein auseinanderzusetzen und es aktiv zu stärken. Wenn du dich erst einmal zu schätzen und zu lieben lernst, wird sich das auch in deinem Auftreten nach außen widerspiegeln. All deine Erfahrungen und Fähigkeiten machen dich zu einem besonderen Menschen und du lernst, sie als Teil deiner Persönlichkeit anzunehmen. Durch ein positives Selbstbild wirst du lernen, in dir selbst und in deinem Potenzial zu vertrauen. Du wirst erstaunt sein, wie viel Kraft und Zufriedenheit du dadurch in deinem Leben gewinnen kannst.

Bildungspflicht: Dänemark, Österreich, Finnland und mehr

In vielen Ländern gibt es eine Schulpflicht, aber es gibt auch einige Staaten, die stattdessen das Prinzip der Bildungspflicht anstreben. Dazu zählen Dänemark, Österreich, Finnland, das Vereinigte Königreich und Norwegen. Hier sind die Eltern nicht verpflichtet, ihre Kinder in ein konkretes Schulgebäude zu schicken. Stattdessen müssen Eltern auf andere Weise dafür sorgen, dass ihre Kinder eine angemessene Bildung erhalten. Das kann durch Homeschooling, Online-Kurse oder einen Lehrer, der zu Hause unterrichtet, geschehen. So können Eltern individuell entscheiden, welcher Weg für ihre Kinder am besten geeignet ist.

Essen, Trinken & Kaugummi während des Unterrichts vermeiden

Du darfst während des Unterrichts nicht essen, trinken oder Kaugummi kauen. Der Grund dafür ist, dass diese Dinge deinen Fokus und deine Konzentration ablenken und möglicherweise zu einer schlechten Note führen können. Lehrer können ihren Schülern natürlich gestatten, während des Unterrichts etwas zu sich zu nehmen, aber es wird empfohlen, dass du das lieber auf die Pause verschiebst, damit du dein Bestes geben und dein Wissen vertiefen kannst.

Abmelden eines Kindes aus Deutschland: Überzeugende Begründung erforderlich

Du möchtest Dein Kind aus Deutschland abmelden, um die Schulpflicht zu umgehen? Es ist eine Option, die viele Eltern in Betracht ziehen. In den meisten Fällen ist die Abmeldung eine reine Formsache, die aber eine gute und überzeugende Begründung benötigt. Beachte aber: Die Abmeldung Deines Kindes bedeutet nicht, dass es die Schulpflicht komplett umgeht. Wenn Ihr Euch für eine Abmeldung entscheidet, müsst Ihr Euch darauf einstellen, dass Euer Kind weiterhin lernen muss – allerdings nicht im Schulunterricht vor Ort. Es gibt jedoch verschiedene Alternativen zur Schulpflicht, wie z.B. Fernunterricht oder das Lernen an einer Einrichtung vor Ort. Informiere Dich also gut, bevor Du Dich für eine Abmeldung entscheidest.

Schulpflicht für Schulkind ab 1. Juli – 11 Jahre Schulbesuch

Du hast bald ein Schulkind im Haus? Ab dem 1. Juli des Jahres, in dem dein Kind sechs Jahre alt wird, ist es schulpflichtig. Das heißt, dass dein Kind ab August desselben Jahres zur Schule gehen muss. Die Schulpflicht dauert dann elf Schulbesuchsjahre. Sie endet spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres. In den meisten Bundesländern ist die Schulpflicht aber schon mit Vollendung des 16. Lebensjahres beendet. So kann dein Kind sich zudem auf ein bestimmtes Ziel hin orientieren.

Neue Gesetzgebung: „Sitzenbleiben“ nur noch alle 3 Jahre erlaubt

Du hast es gehört: Gemäß der aktuellen Gesetzgebung ist das „Sitzenbleiben“ jetzt nur noch alle 3 Jahre möglich – nämlich nach der 3., 6. und 9. Klasse. Mit anderen Worten: Eine Schulklasse kann nur noch einmal wiederholt werden, nämlich wenn das Klassenziel nicht erreicht wurde. Das bedeutet, dass ein Klassenziel in der Regel innerhalb von zwei Jahren erreicht werden muss. So kannst du deine Zukunft planen und deine Schulzeit noch besser nutzen.

Gemeinschaftsschule oder Gymnasium: Welche ist die beste Wahl?

Du weißt nicht, ob du dein Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium schicken sollst? Beide Schulformen haben ihre Vor- und Nachteile. Eine Gemeinschaftsschule lässt mehr Zeit für das gemeinsame Lernen aller Kinder, was eine gute Grundlage für ein erfolgreiches Schulleben bildet. Aber auch das Gymnasium hat seine Vorteile. Es schreitet im Stoff schneller voran und fordert mehr Eigenständigkeit beim Lernen. Dazu kommt, dass die Schüler*innen frühzeitig an eigenverantwortliches Arbeiten herangeführt werden, was sie später im Berufsleben gut brauchen können. Letztlich ist es aber eine Entscheidung, die du für dein Kind treffen musst. Informiere dich deshalb gründlich über beide Schulformen und entscheide dann, welche für dein Kind die beste Wahl ist.

Schlussworte

In Schleswig-Holstein sind aktuell alle Schulen bis mindestens zum 10. Januar 2021 geschlossen. Es gibt einige Ausnahmen, die für Grundschüler, Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen und Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen gelten. Alle anderen Schüler müssen zu Hause bleiben und Lernen mit digitalen Medien erhalten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Schleswig-Holstein einige Schulen aufgrund der aktuellen Maßnahmen geschlossen sind. Du solltest also immer informiert bleiben, um zu wissen, ob deine Schule auch betroffen ist.

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