Wann ist der richtige Zeitpunkt um BAföG als Schüler zu beantragen? | Alle wichtigen Informationen für Dich!

Schüler BAFöG Antragstellung

Hey du! Wenn du überlegst, Bafög zu beantragen, dann bist du hier genau richtig. Hier erfährst du, wann der richtige Zeitpunkt ist, um Bafög zu beantragen und welche Dokumente du dafür brauchst. Lass uns direkt loslegen!

Schüler sollten frühzeitig mit dem BAföG-Antrag beginnen, denn es gibt einiges zu beachten und zu organisieren. Am besten ist es, wenn du spätestens ein Jahr vor Beginn des Studiums damit anfängst. So hast du genügend Zeit, alles vorzubereiten und du musst dir keine Sorgen machen, dass du etwas vergisst.

Schüler-BAföG beantragen: Welche Schule ist förderfähig?

Wenn Du Schüler-BAföG beantragen möchtest, musst Du zunächst einmal eine förderfähige Schule besuchen. Diese kann eine Berufsschule, ein Gymnasium, ein Fachgymnasium, ein Berufskolleg oder eine Fachschule sein. Außerdem ist relevant, in welcher Klasse Du Dich befindest, ob Du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast oder gerade absolvierst und ob das Ziel der Ausbildung ein berufsqualifizierender Abschluss ist, zum Beispiel ein Abitur. Wenn Du diese Kriterien erfüllst, hast Du gute Chancen, Schüler-BAföG zu erhalten. Es lohnt sich also, sich weiterhin um eine förderfähige Schule zu bemühen, damit Du die finanzielle Unterstützung beantragen kannst, die Dir beim Studium hilft.

Schüler-BAföG: Unterstützung für Dein Kind bei der Ausbildung

Du möchtest Deinem Kind eine Ausbildung ermöglichen und dabei Unterstützung bekommen? Dann solltest Du das Schüler-BAföG in Anspruch nehmen. Damit kannst Du Dein Kind finanziell bei der Ausbildung unterstützen, denn das Schüler-BAföG ist eine staatliche Förderung. Den Antrag kannst Du oder Dein Kind in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises stellen, in dem Du als Eltern wohnhaft bist. Das Antragsformular kannst Du direkt ausdrucken und ausfüllen. Um eine reibungslose und schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, solltest Du den Antrag am besten sechs bis acht Wochen vor Schulbeginn stellen. Beachte dabei, dass einzelne Bundesländer unterschiedliche Fristen für die Antragstellung haben können. Informiere Dich deshalb vorab, welche Fristen für Dein Bundesland gelten. Wenn Du alle Unterlagen vollständig einreichst, kannst Du in der Regel schon bald die ersten Zahlungen des Schüler-BAföGs erhalten.

BAföG-Förderung: Voll- oder Teilförderung?

Ungefähr kannst du mit einer BAföG-Teilförderung rechnen, wenn das Jahreseinkommen deiner Eltern nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungskosten ungefähr 40000 Euro beträgt. Wenn es aber weniger als 20500 Euro sind, kannst du sogar eine BAföG-Vollförderung bekommen. Das bedeutet, dass du dann eine höhere Förderung erhältst. Unabhängig von den Einkommen der Eltern ist es aber auch möglich, einen BAföG-Antrag zu stellen. Hier kannst du dann eine Förderung beantragen und bekommst eventuell Erfolg. Also schau‘ dir das unbedingt mal an!

BAföG-Höchstsätze 2022/23: 934€ für neues Studium

Ab Wintersemester 2022/23 wird der BAföG-Höchstsatz für Studierende bei 934 € liegen, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und nicht mehr familienversichert sind. Allerdings ist der Höchstsatz, wenn die Studierenden weiterhin bei ihren Eltern wohnen, mit 633 € deutlich niedriger. Der Höchstsatz beinhaltet sowohl die Förderung für Studierende, die ihr Studium aufgrund eines Studienabbruchs oder einer längeren Unterbrechung neu aufnehmen, als auch für diejenigen, die ein erstes Studium aufnehmen. Wer ein zweites Studium aufnimmt, kann ebenfalls BAföG beantragen, allerdings gilt hier der niedrigere Betrag von 548 €.

 Für Schüler: BAFöG beantragen

Gratis Studium: Voll-Zuschuss für Schüler, 50% Zuschuss für Akademie

Als Schüler kannst du dich über den Voll-Zuschuss freuen! Denn das bedeutet, dass du kein Geld zurückzahlen musst. Eine Ausnahme gilt für Auszubildende an einer Höheren Fachschule oder Akademie: Hier erhältst du zur Hälfte einen Zuschuss und zur anderen Hälfte ein Staatsdarlehen, welches unverzinst ist. Es lohnt sich also, alle Fördersysteme zu vergleichen und die passende Finanzierung für dein Studium zu wählen.

Unterhaltszahlungen: Stipendien und BAföG werden angerechnet

Auch wenn Dein Kind ein Stipendium erhält, wird der Betrag vollständig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. Dies gilt gleichermaßen für Stipendien wie für BAföG-Leistungen. Wenn Du Unterhaltszahlungen leisten musst, kannst Du in diesem Fall eine entsprechende Anrechnung beantragen. Wenn Dein Kind ein Stipendium erhält, sollte es sich immer bewusst sein, dass es auf den Unterhaltsbedarf angerechnet wird.

Schüler-BAföG: Anspruch auf weitere Sozialleistungen?

Du hast als Schüler die Möglichkeit, zusätzlich zum Schüler-BAföG noch weitere Sozialleistungen wie zum Beispiel Hartz IV oder Wohngeld zu beantragen. Allerdings solltest Du bedenken, dass das Schüler-BAföG bei der Berechnung der Leistungen angerechnet wird. Du hast aber trotzdem noch Anspruch auf das Kindergeld. Somit hast Du trotz des Schüler-BAföGs die Möglichkeit, von weiteren Sozialleistungen zu profitieren.

Minijob oder Kurzzeitbeschäftigung für Schüler/innen?

Arbeitstage begrenzt ist.

Du als Schülerin oder Schüler hast die Wahl zwischen einem Minijob mit einer Verdienstgrenze, bei dem du im Durchschnitt nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienst, und einer kurzfristigen Beschäftigung, die unabhängig vom Verdienst auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Beide Optionen sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und werden durch gesetzliche Regelungen kontrolliert. Als Schülerin oder Schüler hast du Anspruch auf einen Mindestlohn, den du verdienen musst, um deinen Job in einem Minijob auszuüben. Zusätzlich kannst du auch Zuschüsse für deinen Minijob beantragen, solltest du einen niedrigeren Lohn beziehen. Minijobs sind eine großartige Möglichkeit, um Geld zu verdienen und Erfahrungen zu sammeln. Sie sind eine gute Option für Schülerinnen und Schüler, die nach einer flexiblen Arbeitsmöglichkeit suchen, die es ihnen ermöglicht, neben dem Schulbesuch Geld zu verdienen.

Mini-Job als Schüler: Einkommensgrenze und Steuern beachten

Wenn du als Schüler einen Mini-Job ausüben möchtest, musst du wissen, dass du eine Grenze einhalten musst. Die regelmäßigen Einkünfte dürfen 375 Euro oder 450 Euro (bei Minijobs) nicht übersteigen. In den Ferien kannst du jedoch kurzfristig und ohne Limit mehr verdienen. Wir empfehlen dir, dich hierzu vorher bei deinem Arbeitgeber zu erkundigen, damit du weißt, welche Lohnsteuer du bezahlen musst. Außerdem solltest du in jedem Fall deine Arbeitszeiten festhalten, um im Nachhinein die Einhaltung der Grenzen belegen zu können.

BAföG: Staatliche Förderung für Schüler & Studierende

Du als Schüler/in kannst BAföG beantragen, um dein Studium zu finanzieren. Es handelt sich dabei um eine staatliche Förderung, die du in Form eines Zuschusses und eines Darlehens erhältst. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, während du das Darlehen nach Beendigung des Studiums in Raten zurückzahlen musst. BAföG ist jedoch nicht nur für Schüler/innen gedacht, sondern auch für Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen. Diese erhalten die Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass das BAföG gemeinsam mit anderen Einkommen angerechnet wird und somit deine Chancen auf ein Stipendium erhöht. Also, wenn du dein Studium finanzieren möchtest, solltest du dir unbedingt BAföG ansehen!

Studenten finanzielle Unterstützung mit BAföG beantragen

BAföG: So vermeidest Du ungewollte Rückzahlungen

Es sei denn, es wurde Dir unrechtmäßig gewährt.

Als Schüler musst Du Dir also keine Sorgen machen, Dein BAföG zurückzahlen zu müssen. Aber es ist trotzdem wichtig, dass Du einige Punkte beachtest, damit Du nicht aus Versehen zu viel BAföG bekommst und es am Ende zurückzahlen musst. Du solltest Deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse regelmäßig angeben, sobald sich etwas ändert. Zusätzlich solltest Du Deinen BAföG-Antrag immer auf dem neuesten Stand halten, damit Dir nicht zu viel BAföG ausgezahlt wird. Wenn Du Fragen zu Deinem BAföG-Antrag hast, kannst Du Dich jederzeit an Dein zuständiges Amt wenden. So kannst Du sichergehen, dass Du nicht zu viel BAföG erhältst und es am Ende zurückzahlen musst.

Unterhaltspflicht für Eltern: Keine starre Altersgrenze

Eltern sind nicht nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Vielmehr kann sich eine Unterhaltspflicht auch auf die weitere Ausbildung des Kindes erstrecken. Dies ist bei einer erfolgreichen Abschlussprüfung oder dem Bestehen einer Hochschulreifeprüfung der Fall. Es gibt also keine starre Altersgrenze, bis zu der Eltern Unterhalt zahlen müssen. Allerdings muss der Unterhaltsanspruch des Kindes nachgewiesen werden. Es ist empfehlenswert, sich in solch einem Fall an einen Fachanwalt für Familienrecht zu wenden. Dieser kann Dir helfen, Deinen Unterhaltsanspruch geltend zu machen.

BAföG: Rückzahlungsverpflichtung nur bei Dir selbst seit 1908

Du musst das BAföG, das du bekommen hast, nicht selbst zurückzahlen. Dazu brauchst du keine Unterstützung von deinen Eltern oder deinem Ehepartner. Ihr Einkommen oder Vermögen spielt dabei keine Rolle. Im Falle eines Todesfalles sind die Schulden auch nicht vererbbar. Bei BAföG besteht eine Rückzahlungsverpflichtung nur bei dir selbst. Das hat es so schon seit 1908 gegeben.

BAföG/BAB: Anspruch auf Wohnkostenzuschuss Prüfen!

Du hast Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), bist Schüler, Auszubildender oder Student? Dann hast du die Möglichkeit, zusätzlich einen Wohnkostenzuschuss zu erhalten. Aber Achtung! Damit du den Zuschuss bekommst, müssen deine Miete und Heizkosten höher sein, als die Regelsätze für BAföG und BAB vorgesehen sind. Prüfe also genau, ob du Anspruch auf diesen Zuschuss hast, dann kannst du deine Ausgaben etwas senken.

Beweise Dein Einkommen für das BAföG Amt!

Damit das BAföG Amt weiß, dass Deine Angaben korrekt sind, solltest Du das Einkommen Deiner Eltern, dass sie zwei Jahre vor dem Start des Bewilligungszeitraums hatten, genau angeben. Dieses Einkommen wird dann als Grundlage für die Zahlung des BAföG herangezogen. Um das Einkommen zu beweisen, kannst Du zum Beispiel Lohnsteuerbescheide oder Kontoauszüge verwenden. Auch die Einkommensbescheinigungen der Eltern können als Beleg dienen. Wenn Du alle notwendigen Unterlagen einreichst, wird das BAföG Amt Deine Angaben überprüfen und Dir ein Feedback geben.

BAföG: Förderung für Schüler & Studenten bis 25 Jahre

Du hast nach einer Finanzierungsmöglichkeit für dein Studium gesucht und bist auf das BAföG gestoßen? Dann hat sich deine Recherche gelohnt – denn das BAföG kann eine große Hilfe sein. Es ist ein bundesweites Förderprogramm, das finanziell benachteiligten Schülern und Studierenden unterstützend zur Seite steht. Der Höchstsatz liegt dabei je nach Wohnsitz und Schulart zwischen 262 € und 812 € pro Monat (ohne Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung). Doch wer ist eigentlich Schüler/in und wer Student/in im Sinne des BAföG? Diese Frage beantwortet das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), welches explizit definiert, wer einen Anspruch auf die Förderung hat. Hier ist zum Beispiel die Altersgrenze für Schüler/innen auf 25 Jahre festgelegt. Wenn du also älter als 25 bist, kannst du einen Antrag auf Förderung als Student/in stellen.

Es lohnt sich also, einen Blick in das BAföG-Gesetz zu werfen, um mehr über deine Möglichkeiten zu erfahren. Auch auf verschiedenen Seiten im Internet findest du weiterführende Informationen zur BAföG-Förderung. So kannst du ganz einfach herausfinden, ob du einen Anspruch auf die Förderung hast und welche Förderhöhe du erhalten kannst.

Kann man zweites Mal BAföG bekommen? Nein, aber Ausnahmen!

Kannst du ein zweites Mal BAföG bekommen? Nein, leider kannst du kein zweites Mal BAföG bekommen. Grundsätzlich ist die Förderung durch das BAföG-Amt nur für deine Erstausbildung vorgesehen1801. Allerdings gibt es in einigen Fällen Ausnahmen: Wenn du vorzeitig dein Studium beendest oder es nicht erfolgreich abschließen kannst, hast du manchmal die Möglichkeit, ein zweites Mal BAföG zu beantragen. Aber auch hier gilt: Es gibt keine Garantie, dass du eine Förderung bekommst. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn du dir unsicher bist, ob du ein zweites Mal BAföG beantragen kannst, empfehlen wir dir, eine Beratungsstelle aufzusuchen, um deine persönliche Situation zu besprechen.

Spar Dir Zinsen und Kosten – Bafög-Darlehen in Raten oder auf einmal?

Oft lohnt es sich, in den ersten fünf Berufsjahren das Geld für das Bafög-Darlehen anzusparen und die ganze Summe auf einmal zu bezahlen. So kannst Du Dir die Zinsen ersparen und hast keine laufenden Kosten. Wenn du dein Bafög-Darlehen vor Ablauf der fünf Jahre zurückzahlst, sparst Du zusätzlich noch die Zinsen für die restliche Laufzeit. Es gibt auch die Möglichkeit, dass Du das Geld in Raten zurückzahlst. Hierbei solltest Du aber beachten, dass die Raten als Einkommen angerechnet werden. Dadurch kann es passieren, dass Du einen Teil des Geldes, das Du angespart hast, wieder abgeben musst. Wenn Du Dich für eine Teilrückzahlung entscheidest, solltest Du Dir deshalb vorher gut überlegen, ob es sich für Dich lohnt.

BAföG: Steuerfrei für Studenten – Überprüfe Ausnahmen!

Du bekommst als Student vielleicht BAföG, um deine Ausbildung zu finanzieren. Aber weißt du auch, dass es steuerfrei ist? Genau, das BAföG ist eine staatliche Förderung und du musst es deshalb nicht in deiner Steuererklärung angeben. Grundsätzlich ist es auf jeden Fall steuerfrei, denn es dient ja eigentlich dazu, deinen Lebensunterhalt während der Ausbildung zu decken. Trotzdem solltest du immer noch überprüfen, ob es gesetzlich vorgeschriebene Ausnahmen gibt.

Kindergeld: Einkommen hat keinen Einfluss auf Förderung

Du hast vielleicht schon davon gehört, dass das Kindergeld laut Gesetz zweckgebunden ist. Das heißt, dass es keinen Einfluss auf die BAföG Förderung hat. Dies ist eine Folge einer 2012 anhaltenden Gesetzesänderung, die vorschreibt, dass kein Einkommen – auch nicht BAföG – Einfluss auf die Kindergeldleistung haben darf. Diese Regelung soll Eltern unterstützen, die für den Unterhalt ihrer Kinder sorgen müssen, selbst wenn sie selbst BAföG erhalten.

Schlussworte

Schüler können BAföG beantragen, sobald sie eine Ausbildung oder ein Studium aufnehmen. Am besten beantragst du BAföG möglichst früh, da die Bearbeitungszeit einige Wochen in Anspruch nehmen kann. In deinem Fall solltest du spätestens einen Monat vor Beginn deiner Ausbildung oder deines Studiums den BAföG-Antrag stellen. Wenn du ein wenig Hilfe beim Ausfüllen des Antrags brauchst, kannst du dich an deine Schule oder Universität wenden.

Du siehst, dass es eine ganze Menge zu beachten gibt, wenn man Bafög beantragt. Deshalb ist es wichtig, dass du dir frühzeitig überlegst, wann du den Antrag stellen möchtest, damit du das Beste aus deiner Situation machen kannst.

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