Erfahre hier, wann die Schulen in Baden-Württemberg wieder öffnen – Neueste Updates und Informationen

Schulen in Baden-Württemberg öffnen bald

Hallo zusammen!

Ich weiß, dass ihr euch sicher alle die gleiche Frage stellt: Wann machen die Schulen in Baden-Württemberg wieder auf? Ich habe mich auch schon gefragt, wann wir wieder in die Schule gehen und endlich wieder unseren Alltag haben können. In diesem Artikel versuche ich, ein paar Antworten auf diese Frage zu geben. Lasst uns also gemeinsam herausfinden, wann die Schulen in Baden-Württemberg wieder öffnen werden.

Die Schulen in Baden-Württemberg machen am Montag, den 14. September 2020 wieder auf. Da die Schulen wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt öffnen, werden viele Schüler und Schülerinnen weiterhin zu Hause unterrichtet. Du kannst dich bei deiner Schule informieren, ob du zurück an die Schule kommst oder weiterhin zu Hause lernen musst.

Schulstart in Baden-Württemberg: Neues Schuljahr, neue Chancen

Für viele Schüler und Eltern ist dieser Tag ein besonderer Tag, denn dann beginnt nach den Sommerferien wieder die Schule. Es ist ein Tag voller Aufregung, aber auch voller Vorfreude auf neue Erfahrungen und neue Erkenntnisse in der Schule. Für viele Kinder und Jugendliche ist es ein Tag, auf den sie sich schon lange gefreut haben, denn die Sommerferien sind schließlich vorbei und endlich wieder Schule. Mit dem ersten Schultag in Baden-Württemberg startet auch ein neues Schuljahr, was voller Möglichkeiten und Chancen steckt. An diesem Tag erwartet die Schülerinnen und Schüler ein neues Klassenzimmer, neue Lehrer, neue Schulfreunde und ein neues Schulprogramm. Ein neues Schuljahr bedeutet eine neue Chance für alle, sich weiterzuentwickeln und Neues zu lernen.

Baden-Württemberg: Feste Sommerferienregelung bis 2024

In Baden-Württemberg gibt es bis 2024 eine feste Sommerferienregelung. So können sich SchülerInnen und Eltern auf die bevorstehenden Ferien einstellen. 2019 gingen die Ferien vom 29. Juli bis zum 10. September. In den folgenden Jahren starten die Ferien jeweils am letzten Juli-Wochenende und dauern bis zum zweiten oder dritten September-Wochenende. Somit hast Du für Deine Ferienplanung genügend Zeit, um Dir tolle Aktivitäten für die Ferien auszusuchen. Viel Spaß dabei!

Schulpflicht ab 1. Juli 2023: Stichtagsflexibilisierung für KANN-Kinder

Du hast die Schulpflicht erreicht! Ab dem 1. Juli 2023 gilt die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben. Obwohl es eine klare Vorschrift gibt, gibt es auch eine weitere Möglichkeit für Eltern, ihre Kinder zur Schule anzumelden. Diese sogenannte Stichtagsflexibilisierung ermöglicht es Eltern, ihre Kinder zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 30. Juni 2024 anzumelden, obwohl sie noch keine sechs Jahre alt sind. Diese Kinder werden in der Regel als KANN-Kinder bezeichnet. Besonders wenn sie kurz vor dem Stichtag geboren sind, ist es für Eltern oftmals empfehlenswert, sie früher anzumelden.

Coronavirus-Maßnahmen: Abstand, Maske, Hygiene, Fahrrad

Du solltest zur Eindämmung des Coronavirus unbedingt die folgenden Maßnahmen befolgen: Halte einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein, beachte eine ausreichende Hygiene und trage eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske in öffentlich zugänglichen Innenräumen und in geschlossenen Fahrzeugbereichen des öffentlichen Verkehrs. Wenn möglich, solltest Du auch auf die Nutzung des öffentlichen Verkehrs verzichten und stattdessen auf alternative Wege wie das Fahrrad zurückgreifen. Auch das Händewaschen mit Seife und das regelmäßige Lüften von Räumen sind wichtige Schritte zur Eindämmung des Coronavirus.

 Offene Schulen in Baden-Württemberg

Präsenzunterricht für Schüler und Lehrer mit positiven Testergebnissen

Du fragst dich, ob Schüler und Lehrer, die ein positives Testergebnis haben, am Präsenzunterricht teilnehmen können? Ja, das können sie! Doch sie müssen bestimmte Sicherheitsmaßnahmen erfüllen, um andere vor Ansteckung zu schützen. Dazu gehört es, dass sie eine medizinische Maske oder eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen müssen – gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Bildung vom 14. Januar 2021 (Az.: 886.1-V/2301). Außerdem müssen sie natürlich alle anderen Hygienemaßnahmen beachten.

Baden-Württemberg: Ab Januar 2023 keine Maskenpflicht mehr

Du hast jetzt Grund zur Freude: Ab dem 31. Januar 2023 entfällt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht in einigen Bereichen. Damit beendet das Land endlich die schon lange andauernde Einschränkung! Ab diesem Datum musst du in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Arztpraxen nicht mehr zwingend eine Maske tragen.

Das stufenweise Vorgehen bei der Rücknahme von Einschränkungen hat sich bewährt und so können wir als Bürgerinnen und Bürger nun langsam aber sicher in ein Leben ohne Maskenpflicht zurückkehren. Ein Schritt, der uns alle sehr erleichtern wird und der uns hoffentlich bald wieder ein Stück Normalität zurückbringt.

Maskenpflicht im ÖPNV Baden-Württemberg: Empfehlung statt Vorschrift

Du fragst dich, ob du im öffentlichen Personennahverkehr in Baden-Württemberg eine Maske tragen musst? Seit dem 31.01.2023 gilt dort lediglich die Empfehlung, eine Atemschutzmaske (wie zum Beispiel eine FFP2- oder vergleichbare Maske) oder eine medizinische Maske zu tragen. So kannst du deine Mitmenschen schützen und einen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Seit diesem Datum ist es jedoch nicht mehr vorgeschrieben.

Schüler vor Entwürdigenden Strafen Schützen: Wie Lehrer Verhalten Beeinflussen

Du solltest wissen, dass Dein Lehrer dir nicht erlaubt ist, dich zu entwürdigenden Strafen zu zwingen. Solche Strafen wie Kniebeugen oder mit dem Gesicht zur Wand stehen sind absolut inakzeptabel und nicht erzieherisch. Sie bewirken nur, dass sich der Schüler bloßgestellt und demütigt fühlt. Es ist wichtig, dass du weißt, dass du in der Schule vor solchen Strafen sicher bist. Lehrer haben andere Wege, wie sie dich dazu bringen, dein Verhalten zu ändern. Zum Beispiel können sie dir eine Aufgabe geben, die du erledigen musst, um dich wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Es gibt viele verschiedene Wege, die dein Lehrer anwenden kann, um dein Verhalten zu beeinflussen, ohne dass du dich beleidigt oder erniedrigt fühlst.

Covid-19-Test positiv? So kannst du als Kind Schule/Hort besuchen

Du hast positiv auf Covid-19 getestet? Dann musst du als Kind bis zur 4 Schulstufe leider zu Hause bleiben und Schule oder Hort nicht besuchen. Symptomfreie Personen ab der 4 Schulstufe dürfen aber zur Schule bzw. zum Hort gehen. Allerdings musst du dann durchgehend eine FFP2-Schutzmaske tragen. Diese kannst du dir beispielsweise beim Arzt oder beim Apotheker holen. Achte bitte auch auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. So können wir alle gemeinsam die weitere Verbreitung des Virus eindämmen.

Krankheitsbedingte Abwesenheit: Ärztliches Zeugnis oder Attest vorlegen

Wenn Du länger als zehn Tage krank bist oder bei einer Teilzeitschule mehr als drei Unterrichtstage ausfallen, dann ist es wichtig, dass Du Deinem Klassenlehrer ein ärztliches Zeugnis vorlegst. Dadurch kann gewährleistet werden, dass Du bei Deiner Genesung auf dem aktuellen Stand bleibst und Deine Abwesenheit auch offiziell dokumentiert wird. Es ist also ratsam, dass Du Dir rechtzeitig ein ärztliches Zeugnis ausstellen lässt, damit Du Deiner Schule eine Entschuldigung vorlegen kannst. In vielen Fällen kannst Du auch ein schriftliches Attest vom Hausarzt bekommen, welches dann als Entschuldigung vorgelegt werden kann.

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Kostenfreier PCR-Test: Ab dem 5. Tag nach Einführung von Verkehrsbeschränkungen

Du kannst dich ab dem fünften Tag nach Einführung der Verkehrsbeschränkungen mittels eines PCR-Tests (negativ oder CT-Wert ≥30) freitesten0901. Mit dem Ergebnis eines solchen Tests kannst du nachweisen, dass du nicht an Corona erkrankt bist. Damit kannst du dir und anderen ein Stück Sicherheit geben und dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Der Test ist kostenfrei und du kannst ihn in einem der zahlreichen Testzentren ablegen, die in ganz Deutschland zu finden sind.

Coronavirus-Verdacht: Nicht zur Arbeit gehen & Arztbesuch empfehlen

Hast Du den Verdacht, dass Du Dich mit dem Coronavirus infiziert hast, dann solltest Du nicht zur Arbeit gehen oder Deinen Arbeitsplatz verlassen. Wenn Du Krankheitsanzeichen hast, die auf eine SARS-CoV-2 oder eine andere Infektion hindeuten könnten, ist ein Arztbesuch unbedingt empfehlenswert. Informiere deinen Arzt über Deine Symptome und er wird Dir weitere Schritte empfehlen. Solltest Du nach einem Arztbesuch eine Quarantäne benötigen, kannst Du Dich an Deinen Arbeitgeber wenden, um eine befristete Auszeit zu beantragen. So kannst Du dafür sorgen, dass Du Dich ausreichend schützt und andere vor einer möglichen Ansteckung bewahrst.

COVID-19: PCR-Test nach positiven Antigen-Test, Um Quarantäne zu verlassen

Du hast einen positiven Antigen-Test bekommen und wurdest in Quarantäne gesetzt? Keine Sorge, die Verkehrsbeschränkung endet, sobald du einen PCR-Test machst und dieser negativ ausfällt. Dieser Test muss innerhalb von 48 Stunden nach der Probeentnahme gemacht werden. Wenn du den Test nicht innerhalb dieser Frist machen kannst, kannst du ab dem 5. Tag einen Freitest machen. Dieser ist dann gültig, wenn der CT-Wert über 30 oder der PCR-Test negativ ist. Dann kannst du deine Quarantäne verlassen und dein Leben wieder normal weiterführen.

Lerne auch in den Ferien für die Schule!

An 190 Tagen im Jahr ist Schule Pflicht für Schülerinnen und Schüler. Während dieser Zeit werden sie in den unterschiedlichsten Fächern unterrichtet, was sicherlich nicht immer einfach ist. Doch auch an den restlichen Tagen des Jahres sollten sie ihren Schulstoff nicht vergessen. Denn gerade in der heutigen Zeit, in der viele Informationen leicht zugänglich sind, ist ein gutes Grundwissen sehr wichtig. Außerdem ist es ratsam, auch in den Ferien ein bisschen für die Schule zu lernen, damit Du Dich auf den nächsten Schulstoff vorbereiten kannst. Denn nicht nur in der Schule, sondern auch zu Hause kann man lernen. So kannst Du Deine Noten verbessern und Deine Ziele erreichen!

Bayern: Schüler erhalten 70 Ferientage 2022

In Bayern erhalten Schüler und Schülerinnen in den Schulferien 2022 insgesamt 70 Wochentage Ferien. Das ist mehr, als in anderen Bundesländern. Im Vergleich dazu hat das Saarland mit insgesamt 67 Ferientagen einen etwas geringeren Wert. Dennoch können sich die Kinder und Jugendlichen über eine ausreichende Anzahl an freien Tagen freuen. Genauere Informationen zu den Ferien in den einzelnen Bundesländern kannst Du auf den Seiten des jeweiligen Kultusministeriums finden.

Nutze die längsten Ferien: 46 Tage zum Entdecken & Erleben

Du hast Glück, denn es gibt die längsten Ferien im Jahr – 46 Tage am Stück! Dabei sind nicht nur die Wochenenden eingerechnet, sondern alle Tage, sodass du dich richtig ausruhen kannst. Dazu kommt noch, dass du in dieser Zeit auch genug Zeit hast, um neue Dinge auszuprobieren, neue Orte zu entdecken und neue Abenteuer zu erleben. Vielleicht hast du ja Lust, deine Freunde zu besuchen oder einfach mal ein paar Tage zu Hause zu verbringen und zu relaxen. Alles ist möglich! Nutze die Zeit also, so gut es geht und mach das Beste aus den langen Ferien!

Altersgruppe von Grundschülern in Deutschland: 10-11 Jahre

Als Grundschüler in Deutschland gehören Schüler der 4. und 5. Klasse in der Regel zu einer Altersgruppe von 10-11 Jahren. Abhängig davon, in welchem Bundesland man ist, können die Altersgruppen jedoch variieren. In einigen Bundesländern beginnt man schon mit der 4. Klasse mit 9 Jahren, während in anderen der Eintritt erst mit 10 Jahren erfolgt. Generell ist es jedoch so, dass die meisten Grundschüler zwischen 10 und 11 Jahren alt sind, wenn sie die 4. und 5. Klasse besuchen. In den meisten Bundesländern findet man eine einheitliche Regelung bezüglich der Altersgruppen der Grundschule, aber es gibt auch einige Ausnahmen.

Aufnahme in die 5. Klasse: Mindestalter und Stichtag

Du musst mindestens 10 Jahre alt sein, um in die 5. Klasse der Realschule aufgenommen zu werden. Der Stichtag ist der 30. Juni des jeweiligen Jahres. Solltest du also erst im August oder September 11 Jahre alt werden, würdest du nicht mehr rechtzeitig eingeschult werden. In besonderen Fällen kann die Schulleitung aber Ausnahmen machen. Sprich einfach mal mit deiner Schule und erkundige dich, was möglich ist.

5 Tage Quarantäne nach Erstnachweis? Nicht immer!

Du musst fünf Tage in Quarantäne, wenn ein Erreger erstmalig nachgewiesen wird. Normalerweise ist das, wenn ein Arzt einen PCR-Test durchführt. Wenn jedoch der Erstnachweis des Erregers mittels eines Schnelltests gemacht wurde, dann endet die Quarantäne bereits mit dem Vorliegen eines negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, der danach durchgeführt wird. Also falls du einen Schnelltest gemacht hast, musst du nicht die ganzen 5 Tage in Quarantäne bleiben. Denn sobald du ein negatives Ergebnis auf einem PCR-Test bekommst, kannst du dein Leben wieder normal weiterführen.

Zusammenfassung

Gute Frage, in Baden-Württemberg werden die Schulen wahrscheinlich ab dem 14. September wieder öffnen. Bis dahin müssen alle Schüler und Lehrer weiterhin online lernen. Aber keine Sorge, schon bald kannst du deine Freunde wieder in der Schule sehen.

Da die Lage in Baden-Württemberg momentan noch unsicher ist, können wir nicht genau sagen, wann die Schulen wieder aufmachen. Wir können jedoch davon ausgehen, dass die Schulen höchstwahrscheinlich erst dann wieder öffnen, wenn es die Lage zulässt. Bis dahin musst du Geduld haben und abwarten.

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